• 30.03.2026, 09:21:32
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  • OTS0018

Länder kritisieren Obsorge-Gesetzesentwurf: Überschießende Regelungen, fehlende Rechtssicherheit und klare Fehlsteuerung des Bundes

Salzburg/Graz/Niederösterreich (OTS) - 

Die geplante Novelle zur Obsorge für unbegleitete Minderjährige-Gesetz (ObUM-G) stößt in den Ländern auf scharfe Kritik. Aus Sicht der zuständigen Landesräte Wolfgang Fürweger (Salzburg), Hannes Amesbauer (Steiermark) und Martin Antauer (Niederösterreich) ist der am 24. März 2026 im Ministerrat beschlossene Entwurf ein weiterer Beleg dafür, dass der Bund zentrale Herausforderungen im Asyl- und Sozialbereich nicht löst, sondern einseitig versucht, diese auf die Länder abzuwälzen. Die äußerst kritischen fachlichen Stellungnahmen der Länder wurden nicht berücksichtigt.

Der vorliegende Gesetzesentwurf ist fachlich unausgereift, rechtlich überschießend und politisch problematisch. Anstatt für klare Zuständigkeiten und funktionierende Abläufe zu sorgen, schafft der Bund zusätzliche Unsicherheiten und verlagert Verantwortung dorthin, wo bereits jetzt die Systeme an der Belastungsgrenze arbeiten.

Klar ist: Der Bund versucht einmal mehr, sich aus der Verantwortung zu ziehen und die Konsequenzen seiner Politik den Ländern umzuhängen.

Übererfüllung der EU-Richtlinie und unnötige Ausweitung der Obsorge
Der Entwurf sieht Regelungen vor, die deutlich über die Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie hinausgehen und damit bewusst eine strengere und ausufernde nationale Umsetzung schaffen. Insbesondere wird die Rolle eines „Vertreters“ faktisch mit einer umfassenden Obsorge gleichgesetzt.

„Der vorliegende Entwurf schießt klar über das Ziel hinaus. Wir brauchen eine unionsrechtskonforme, aber praxistaugliche Lösung, keine zusätzliche Bürokratie und keine neuen Unklarheiten im Familienrecht,“ so die Landesräte unisono.

Fehlende Klarheit bei Altersfeststellung – strukturelles Kernproblem ungelöst
Ein zentrales Problem bleibt ungelöst: die fehlende verbindliche Altersfeststellung. Genau hier versagt der Bund seit Jahren, liefert aber auch in diesem Entwurf keine tragfähige Lösung. Die nunmehr vorgesehenen Zuständigkeiten von Bundesbehörden und Organen der Kinder- und Jugendhilfe bei der Altersfeststellung schaffen Rechtsunsicherheit im Vollzug und erhöhen das Missbrauchspotenzial.

Einseitige Lastenverlagerung zulasten der Länder – Bund entzieht sich Verantwortung
Der Entwurf führt zu einer automatischen Übertragung der Obsorgeverantwortung auf die ohnehin schon an der Belastungsgrenze stehende Kinder- und Jugendhilfe der Länder – ohne ausreichende Abstimmung, ohne realistische Einschätzung der Kapazitäten und ohne gesicherte Gegenfinanzierung. Damit sind erhebliche personelle und finanzielle Mehrbelastungen ohne entsprechende Absicherung verbunden.

„Der Bund darf sich nicht aus der Verantwortung stehlen. Wer Aufgaben schafft, muss auch für eine solide finanzielle und organisatorische Grundlage sorgen. Eine einseitige Belastung der Länder ist nicht hinnehmbar“, betont Landesrat Fürweger.“

Kritik am Konzept der ex-lege Obsorge
Aus fachlicher Sicht ist die vorgesehene automatische Obsorgeübertragung nicht nur unnötig, sondern auch systemwidrig und Ausdruck einer verfehlten Bundesstrategie. Die Idee der „ex lege“-Obsorge der Kinder- und Jugendhilfeträger ist nicht erforderlich, um das Kindeswohl sicherzustellen. Bestehende Systeme erfüllen bereits die unionsrechtlichen Vorgaben.

Landesrat Amesbauer: „Die hohe Qualität der Kinder- und Jugendhilfe in der Steiermark hat für uns höchste Priorität. Der vorliegende Entwurf bedeutet eine massive Mehrbelastung in einem ohnehin schon ausgelasteten System. Und das ohne Not und zu Lasten der Steirer, da die Übererfüllung von EU-Richtlinien schlicht nicht notwendig ist, zumal die derzeitige Vollzugspraxis in diesem Bereich aus Sicht der steirischen Kinder- und Jugendhilfe den unionsrechtlichen Vorgaben bereits gerecht wird. Hier legt die Bundesregierung einen völlig unnötigen Entwurf vor, der die Länder massiv belastet.“

Landesrat Martin Antauer: „Der Bund schießt mit diesem Entwurf klar über das Ziel hinaus. Statt für Rechtssicherheit und klare Zuständigkeiten zu sorgen, werden neue Unklarheiten geschaffen und die Länder mit zusätzlichen Aufgaben belastet. Die EU verlangt Schutz und Vertretung für unbegleitete Minderjährige, aber keine automatische Ausweitung der Obsorge mit allen personellen und finanziellen Folgen für die Länder. Gleichzeitig bleibt das zentrale Problem der fehlenden verbindlichen Altersfeststellung weiter ungelöst. So schafft man keine Ordnung, sondern neue Unsicherheit.“

Klare Forderung: Überarbeitung statt Schnellschuss
Gefordert wird eine grundlegende Überarbeitung des Entwurfs: Notwendig sind klare Zuständigkeiten, rechtssichere Verfahren und vor allem eine faire Lastenverteilung zwischen Bund und Ländern.

Der vorliegende Entwurf ist in dieser Form nicht zustimmungsfähig. Der Bund ist gefordert, seine Verantwortung wahrzunehmen, statt sie weiter auf die Länder abzuwälzen. Es braucht eine sachliche, praxisnahe Lösung, die tatsächlich dem Kindeswohl dient, anstatt neue bürokratische und rechtliche Probleme zu schaffen.

„Unser Ziel ist eine klare, rechtssichere und praktikable Lösung im Sinne des Kindeswohls – ohne zusätzliche Belastungen für die Länder und ohne unnötige Komplexität“, so Amesbauer, Fürweger und Antauer abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Büro Landesrat Wolfgang Fürweger
Josef Höllinger, BA MA
Telefon: 0664 8826 6694
E-Mail: [email protected]

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