• 28.03.2026, 08:29:02
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Mehr als 600.000 Stunden gemeinnützige Arbeit durch Asylwerber in Grundversorgung

Arbeitsverpflichtung und Wertekurse sind Teil einer harten und gerechten Asylpolitik in Österreich – Asyl- und Migrationspakt sichert diese Entwicklung nachhaltig ab

Wien (OTS) - 

Seit Mitte Juli 2024 besteht durch eine Verordnung des Bundesministeriums für Inneres in Grundversorgungsreinrichtungen des Bundes die Verpflichtung zur Arbeit. Aktuell gibt es acht Grundversorgungseinrichtungen in ganz Österreich – eine Reduktion von ursprünglich über 30 Einrichtungen. „Der Asylpakt wird umgesetzt. Mit dem Beschluss im Ministerrat wurde die notwendige Voraussetzung dafür geschaffen. Wir müssen illegale Migration nach Europa reduzieren und damit auch die österreichische Bevölkerung weiter entlasten. Eine funktionierendes Asylsystem muss hart und konsequent sein, damit es für alle gerecht ist“, sagte Innenminister Gerhard Karner.

Der Großteil der Asylwerberinnen und Asylwerber ist der Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit nachgekommen. Jenen Asylwerberinnen und Asylwerbern, die keine gemeinnützige Arbeit geleistet haben, wurde das Taschengeld gekürzt.

Gemeinnützige Tätigkeiten sind Aufgaben, die für Gebietskörperschaften oder nahestehende Körperschaften im Sinne des Gemeinwohls erbracht werden (z. B. die Pflege von Grün- und Parkanlagen oder Sportflächen im Eigentum der Gemeinde etc.). Die Verpflichtung zur gemeinnützigen Arbeit umfasst zehn Stunden pro Monat. Personen, die beispielsweise aufgrund eines körperlichen Gebrechens oder einer nachweisbaren Erkrankung nicht arbeiten können, sind ausgenommen.

Darüber hinaus wurden durch die Bundesagentur für Betreuungs- und Unterstützungsleistungen (BBU) rund 6.500 Module zu Wertekursen im Bereich Demokratie, Gleichberechtigung und dem Kampf gegen Antisemitismus durchgeführt.

Nationale Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts auf der Zielgeraden

Die nationale Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts wurde am 24. März 2026 im Ministerrat beschlossen und befindet sich nun auf der Zielgeraden. Durch konsequente Maßnahmen wie die Wohnsitzauflage, verschärfte Möglichkeiten der Haft für Asylwerberinnen und Asylwerber, die Quotierung des Familiennachzugs und beschleunigte Verfahren wird die harte und gerechte Asylpolitik der vergangenen Jahre nachhaltig abgesichert.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Inneres
Ministerialrat Markus Haindl, BA MA
Pressesprecher des Bundesministers
Telefon: +43 (0) 1-531 26 – 90 1021
[email protected]
https://www.bmi.gv.at

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