- 26.03.2026, 13:29:02
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IV: EABG neben AVG und geplanter UVP-Novelle wichtiger Baustein zur dringend notwendigen Verfahrensbeschleunigung
Zentrale Verbesserungen enthalten, volles Potenzial zur Straffung von Verfahren muss ausgeschöpft werden
Die Industriellenvereinigung (IV) begrüßt vorbehaltlich einer detaillierten Analyse grundsätzlich die seit langem angekündigte Regierungsvorlage des Erneuerbaren-Ausbau-Beschleunigungsgesetzes (EABG) als wichtigen Schritt zur Beschleunigung der Genehmigung von Energieanlagen und somit der Energiewende. Diese gilt es jedoch umfassend und technologieoffen zu definieren. Mit der Einführung eines „One-Stop-Shop“-Prinzips und einer effizienten Strukturierung der Verfahren sind zentrale Verbesserungen für Energieprojekte zu erwarten. Schlanke und praxisnahe Verfahren sind entscheidend, um Projekte schneller umzusetzen und Investitionen zu ermöglichen.
„Die geplante Verfahrenskonzentration ist ein wesentlicher Fortschritt. Eine Behörde, ein Verfahren, eine Entscheidung – das ist der richtige Ansatz, um Projekte der Energiewende endlich schneller auf den Boden zu bringen. Jahrelange Verfahren belasten den Wirtschaftsstandort ohne ökologischen Mehrwert“, betont IV-Generalsekretär Christoph Neumayer.
Daher gilt es das gesamte Potenzial für straffere Abläufe und gegen die Verschleppung von Verfahren auszuschöpfen, auch im Rahmen der Interessensabwägung. So sind gerade Einschränkungen bei der Wasserkraft im Hinblick auf die Zuerkennung des überragenden öffentlichen Interesses nicht nachvollziehbar.
Die IV plädiert für noch weitere Verbesserungen unter dem Primat der Verfahrensökonomie, eine rasche Beschlussfassung des EABG und eine zeitnahe Vorlage der geplanten UVP-Novelle, als zentralen Pfeiler für die Beschleunigung von Großprojekten.
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