• 25.03.2026, 19:59:32
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Städtebund: Nationalratsbeschluss für automationsunterstützte Zufahrtskontrollen ist großer Meilenstein

E-Moped-Verlagerung auf die Fahrbahn kommt auch

Wien (OTS) - 

Städtebund-Generalsekretär Thomas Weninger betont: „Mit der neuen Rechtsgrundlage, automationsunterstützte Zufahrtskontrollen einführen zu können, wird einer langjährigen Forderung der österreichischen Städte entsprochen. Dementsprechend freuen wir uns sehr über den heutigen Beschluss der 36. StVO-Novelle im Nationalrat, der auch regelt, dass E-Mopeds künftig vom Radweg auf die Fahrbahn verlagert werden.“

Laut Weninger setzen die Städte in Österreich schon seit vielen Jahrzehnten Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung. „Leider werden bestehende Fahrverbote dennoch missachtet und wir zählen noch immer zahlreiche Unfälle mit Personenschaden in den städtischen Kernbereichen. Die Kennzeichenerfassung unberechtigter Einfahrten im Bereich von Fahrverboten, Einbahnen, Fußgängerzonen oder Schulstraßen wird sicherlich einen merkbaren Beitrag zur Verkehrssicherheit und Lebensqualität in unseren Städten leisten.“

Der Vorschlag dazu stammt aus dem Verkehrsausschuss des Österreichischen Städtebundes und ist ein Wunsch von mehr als 23 Städten in Österreich. Der Städtebund hat dazu bereits 2022 ein Rechtsgutachten gemeinsam mit dem damaligen BMVIT erstellen lassen. Vorbild für die Regelung ist die italienische „Zona a traffico limitato“, ZTL, wie es sie in fast jeder italienischen Stadt gibt. Beispiele sind Bozen, Bologna oder Turin.

Bürgermeister*innen und Mobilitätsstadträt*innen aus Städtebund-Mitgliedsstädten zeigen sich über den Beschluss der 36. StVO-Novelle sehr erfreut:

Ulli Sima, Wiener Mobilitätsstadträtin: „Wir haben uns gemeinsam mit vielen anderen Städten in Österreich lange für die Möglichkeiten eingesetzt, Verkehrsberuhigung via kamerabasierter Zufahrtskontrolle umsetzen zu können, wie sie in vielen anderen europäischen Städten bereits gängige Praxis ist. Es freut mich daher, dass nun die gesetzlichen Grundlagen im Parlament geschaffen werden. Besonders freue ich mich auch, dass mit dieser StVO-Novelle bald die schweren und gefährlichen E-Mopeds von unseren Radwegen verbannt werden – auch dafür haben wir lange gekämpft!“

Der Linzer Bürgermeister und Vizepräsident des Österreichischen Städtebundes Dietmar Prammer: „Es ist sehr zu begrüßen, dass nach der Einigung im Ministerrat nun auch die parlamentarische Behandlung der automationsunterstützten Zufahrtskontrollen positiv ausgegangen ist. Damit wird der erforderliche Rechtsrahmen für ein zentrales Anliegen der Städte auf Bundesebene geschaffen. Für Linz bedeutet das die Chance, bestehende Verkehrsberuhigungsmaßnahmen – vor allem in der Innenstadt – künftig konsequenter umsetzen zu können und die Aufenthaltsqualität weiter zu steigern.“

Elke Kahr, Bürgermeisterin in Graz: „Die nun mögliche Einrichtung einer bildgestützten Zufahrtskontrolle ist zu begrüßen, zumal auch alle datenschutzrechtlichen Fragestellungen im Vorfeld genau geprüft wurden. In Städten mit vielen und diversen Zu- und Durchfahrtsregelungen ist es jedenfalls einfacher und angemessener, sich auch dieses Kontrollinstruments zu bedienen. Schäden wie sie etwa durch automatische Poller passieren, können vermieden werden.“ Die Grazer Vizebürgermeisterin und stellvertretende Vorsitzende des Städtebund-Verkehrsausschusses Judith Schwentner ergänzt: „Wir haben in Graz zahlreiche Fußgänger:innenzonen und andere verkehrsberuhigte Bereiche, in denen es immer wieder zu gefährlichen Situationen kommt, weil Autos dort unberechtigterweise ein- oder durchfahren. Mit dem Beschluss für ein rechtssicheres, datenschutzkonformes Zufahrtsmanagement bekommen die Städte nun endlich ein wirksames Instrument in die Hand.“

Der Salzburger Bürgermeister Bernhard Auinger: „Durch automationsunterstützte Zufahrtskontrollen erhalten Städte jene modernen Werkzeuge in die Hand, die sie brauchen, um Verkehr noch wirksamer zu steuern und sensible Bereiche besser zu schützen. Damit schaffen wir nicht nur mehr Ordnung auf unseren Straßen, sondern erhöhen auch die Lebensqualität für die Menschen, die in unseren Städten leben. Vielen Dank an Minister Hanke für seinen Einsatz.“

Der Innsbrucker Bürgermeister Johannes Anzengruber: „Ich begrüße die gesetzliche Grundlage für automationsunterstützte Zufahrtskontrollen in den Städten ausdrücklich. Für Innsbruck ist das ein wichtiger Schritt.“ Die Innsbrucker Mobilitätsstadträtin Janine Bex betont: „Automationsunterstützte Zufallskontrollen helfen uns jene Räume zu schützen, in denen der Mensch im Mittelpunkt stehen soll. Sie halten verkehrsberuhigte Zonen verlässlich frei und tragen dazu bei, unseren städtischen Lebensraum sicherer, lebenswerter und gerechter zu gestalten – besonders für Kinder, Familien und alle, die zu Fuß oder mit dem Fahrrad unterwegs sind.“ Bürgermeister Johannes Anzengruber weiter: „Es geht dabei nicht um neue Verbote, sondern um die faire und transparente Durchsetzung jener Regeln, die bereits gelten. Sobald die landesgesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, werden wir sorgfältig prüfen, wo ein solcher Einsatz für Innsbruck sinnvoll und verhältnismäßig ist.“

Kurt Wallner, Bürgermeister in Leoben und Vorsitzender der Städtebund-Landesgruppe Steiermark: „Die geplante gesetzliche Grundlage für automatisationsunterstützte Zufahrtskontrollen ist ein wichtiger Schritt für Städte wie Leoben – und ein Ergebnis des langjährigen Einsatzes des Österreichischen Städtebundes. Sie schafft endlich Klarheit und Rechtssicherheit für Lösungen, die wir längst brauchen. Für den Kernbereich unserer Stadt bedeutet das: Wir können die Zufahrt künftig effizient, transparent und verlässlich steuern. Damit sichern wir die Fußgängerzone besser ab, reduzieren unerlaubten Verkehr und ermöglichen gleichzeitig einen funktionierenden Lieferverkehr – im Sinne aller, die sich in unserer Innenstadt bewegen.“

Bernhard Zwielehner, Bürgermeister in Ried im Innkreis: „Ein automatisiertes Zufahrtsmanagement sorgt für mehr Sicherheit in unseren Städten für schwächere Verkehrsteilnehmer:innen und erhöht gleichzeitig die Aufenthaltsqualität in den Innenstädten. Somit stärkt es sekundär auch für einen belebten Handel und Gastronomie in klar regulierten Zonen unter Wahrung des Datenschutzes. Es hilft uns Städten Orte zu schaffen, an denen sich die Bevölkerung gerne aufhält.“

Carmen Jeitler-Cincelli, Bürgermeisterin in Baden: „Die Badener Innenstadt lebt maßgeblich davon, dass sich Menschen im Zentrum – insbesondere in der Fußgängerzone – gerne aufhalten und dort eine angenehme Zeit verbringen. Automationsgestützte Ein- und Zufahrtskontrollen mittels Kamera- und Ampelsystemen können dazu einen wesentlichen Beitrag leisten, wie beispielsweise im Bereich der unteren Wassergasse in Baden. Umso erfreulicher ist es, dass nun eine rechtssichere Grundlage geschaffen wurde, die eine moderne Verkehrsberuhigung ermöglicht. Gleichzeitig sorgt die klare Zuständigkeit der Bezirksverwaltungsbehörden dafür, dass ein uneinheitlicher „Fleckerlteppich“ an Regelungen vermieden wird und stattdessen eine transparente, einheitliche Lösung zur Anwendung kommt.“

Der Aufwand für die Behörden, die derartige Systeme einsetzen wollen, ist allerdings nicht unerheblich: So müssen vorab eine Eignungs- und Erforderlichkeitsprüfung sowie eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchgeführt werden, um die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme zu dokumentieren. Der überwachte Bereich ist mittels Verordnung zu dokumentieren und muss durch Hinweistafeln und Bodenmarkierungen kenntlich gemacht werden. Die Kontrolle unberechtigter Einfahrten bei Busspuren, Geh- und Radwegen und Fußgängerzonen ist nur als Teil eines darüberhinausgehenden Bereichs zulässig. Nur im Falle von Schulstraßen können diese auch als Stand-alone-Lösungen umgesetzt werden.

Anregungen des Städtebundes im Begutachtungsverfahren teilweise berücksichtigt
Der Österreichische Städtebund hat im Begutachtungsverfahren die Ausweitung der Kontrollmöglichkeiten auf einspurige Fahrzeuge Radwege, Gehwege und Fahrradstraßen, die Erfassung von Fotos der Lenker*innen für die internationale Strafverfolgungen oder die Ermöglichung von „stand alone“-Lösungen bei der Kontrolle unberechtigter Einfahrten auch in Fußgängerzonen gefordert. Diese Punkte sind nicht im Beschlusstext zur 36. StVO-Novelle enthalten.

Der Vorsitzende des Städtebund-Verkehrsausschusses, der St. Pöltner Vizebürgermeister Michael Kögl dazu: „Als wichtigen Schritt für mehr Sicherheit unterstützen wir die Schaffung der datenschutzkonformen, automatisierten Zufahrtskontrollen als Verkehrsausschuss des Städtebundes ausdrücklich. Genauso wie die Verlagerung von E-Mopeds von Radwegen auf die Straße. Um hier aber zusammenzudenken, was gemeinsam gedacht werden muss und Lücken zu schließen, die im vorliegenden Beschlusstext noch bestehen, muss auch der einspurige, motorisierte Verkehr zukünftig erfasst werden können. Hier braucht es weiteres Bemühen zur Ausweitung der automatisierten Zufahrtskontrollen auf Motorräder, Mopeds und E-Scooter mit Kennzeichen, um gerade in den Innenstädten noch mehr Sicherheit für die Menschen zu schaffen."

Andere Vorschläge des Städtebundes im Begutachtungsverfahren, wie beispielsweise der Ausschluss der Verwendung der erfassten Fotoaufnahmen für Ermittlungen nach dem Sicherheitspolizeigesetzes (SPG) oder eine klarstellende Einschränkung der Datenaufzeichnung auf „reine“ Bildaufnahmen (anstelle von Videoaufzeichnungen) wurden im Beschluss zur 36. StVO-Novelle berücksichtigt.

Mehr zu automatisierten Ein- und Zufahrtskontrollen auf der Städtebund-Website: https://www.staedtebund.gv.at/themen/mobilitaet/automatisierte-ein-und-zufahrtskontrollen/

Rückfragen & Kontakt

Elisabeth Hirt
Kommunikation Österreichischer Städtebund
Mobil: 0676/8118-89990
E-Mail: [email protected]
Web: www.staedtebund.gv.at

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