- 24.03.2026, 19:10:32
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KORREKTUR zu OTS0134 vom 24.03.2026: Meilenstein der Asyl- und Migrationspolitik heute im Ministerrat beschlossen
Asyl- und Migrationspakt – Weiterer Punkt aus Regierungsprogramm vor Umsetzung
KORREKTUR ZU OTS_20260324_OTS0134
KORREKTUR-HINWEIS
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Der Asyl- und Migrationspakt ist Teil des aktuellen Regierungsübereinkommens, das zwischen den Koalitionspartnern Schritt für Schritt konsequent abgearbeitet wird. Das Ziel ist, durch ein Bündel an Maßnahmen die illegale Migration weiter konsequent gegen Null zu drängen und dadurch relevante Systeme, zum Beispiel das Bildungs- oder das Integrationssystem, zu entlasten.
Innenminister Gerhard Karner, Vizekanzler Andreas Babler und Yannick Shetty erläuterten im Rahmen einer Pressekonferenz am 24. März 2026 in Wien Details zum beschlossenen Asyl- und Migrationspakt. Die in Begutachtung gesendeten Maßnahmen wurden durch konstruktive Stellungnahmen aus dem Begutachtungsprozess zielgerichtet ergänzt und finalisiert.
Am 12. Juni 2026 soll der Asylpakt auf europäischer Ebene in Kraft treten. Mit dem Beschluss des Ministerrats am 24. März 2026 wird der parlamentarische Prozess für die Umsetzung des Asylpakts nunmehr fortgesetzt und somit die nationale Gesetzgebung verschärft.
„Dieses Gesetzpaket bedeutet eine massive Verschärfung im Asylbereich. Es handelt sich um die größte fremdenrechtliche Novelle seit 20 Jahren“, sagte Innenminister Karner. „Ein Asylsystem kann nur funktionieren, wenn es streng, hart und damit gerecht ist“, setzte er fort. Null Toleranz bei Missbrauch, Schutz vor Überlastung und Hilfe für jene, die Hilfe brauchen, seien die Grundsätze des Asylpakts.
„Wir setzen die größte Reform im Asylbereich seit 20 Jahren um. Damit schaffen wir klare Regeln, eine faire Verteilung und ein europäisches System, das funktioniert. Und wir schließen eine Lücke, die viel zu lange bestanden hat: Kinderschutz darf an keiner Grenze haltmachen. Ein Kind ist zuerst ein Kind – unabhängig davon, woher es kommt. Mit der Obsorge ab dem ersten Tag schaffen wir für unbegleitete Minderjährige vom ersten Moment an Schutz, Sicherheit und klare Verantwortung. Damit ist von Anfang an geregelt, dass die zuständigen Kinder- und Jugendhilfeträger diese Kinder vertreten, schützen und begleiten. Klare Zuständigkeiten, verbindliche Zusammenarbeit und ein Rahmen, der Verantwortung fairer verteilt – damit beenden wir das Gegeneinander und schaffen ein Miteinander mit klaren Regeln. Wir ordnen, wo andere spalten", sagte Vizekanzler Babler.
„Die Umsetzung des Asyl- und Migrationspakts ist ein Meilenstein für eine konsequente Asylpolitik und die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene. In der aktuellen Amtsperiode wurden bereits vier Rückführungsabkommen geschlossen, was Recht, Ordnung, Kontrolle und vor allem Fairness für Menschen, die Schutz suchen und brauchen, schaffen soll“, ergänzte der Klubobmann der NEOS, Yannick Shetty.
Maßnahmen auf europäischer Ebene
Der Asylpakt garantiert erstmals verpflichtende beschleunigte Verfahren an den EU-Außengrenzen. Diese beinhalten ein umfassendes Screening und eine Registrierung. Verfahren werden künftig binnen zwölf Wochen abgeschlossen sein.
Bei einer Negativ-Entscheidung wird unmittelbar an der Grenze ein Abschiebeverfahren durchgeführt. Bei geringer Anerkennungswahrscheinlichkeit kann zudem bereits Haft während des Außengrenzverfahrens verhängt werden.
Das EU-Identifizierungssystem „EURODAC“ wird zu einer umfassenden Migrationsdatenbank ausgebaut. Neben Asylwerberinnen und Asylwerbern werden auch illegale Fremde und Staatenlose erfasst. Die Altersgrenze für die Erfassung von biometrischen Daten wird von 14 auf sechs Jahre herabgesetzt. Gesichtsbilder und Ausweisdokumente können künftig ebenso in dieser Datenbank gespeichert werden.
Nationale Verschärfung des Asylrechts
Die internationalen Flughäfen stellen in Zukunft die einzigen EU-Außengrenzen Österreichs dar. Asylverfahren an der Grenze werden daher künftig zentralisiert am Flughafen Wien-Schwechat stattfinden. Bisher konnten Antragstellerinnen und Antragsteller an einem bestimmten Ort im Grenzkontrollbereich oder in der Erstaufnahmestelle angehalten werden. Zusätzlich wird zu diesen Zwecken auch erstmals die Anordnung von Haft möglich sein.
Rückkehrzentren und verpflichtende Rückkehrberatung
Durch das Verhängen einer „Wohnsitzauflage“ wird es künftig möglich sein, ausreisepflichtige Fremde zur Vorbereitung der Rückkehr zum Aufenthalt in Quartieren des Bundes – in sogenannten Rückkehrzentren – zu verpflichten. Die verpflichtende Rückkehrberatung wird deutlich ausgebaut.
Sanktionen im Bereich der Grundversorgung
Bestimmte Möglichkeiten der Reduktion und Entziehung von Leistungen im Rahmen der Grundversorgung finden sich bereits im geltenden Recht. Aufgrund der Vorgaben der EU-Aufnahmerichtlinie werden diese Möglichkeiten zur Reduktion bzw. Entziehung nun vollinhaltlich ausgeschöpft.
Quotierung des Familiennachzugs
Um die Systeme vor einer Überlastung zu schützen, wird der Familiennachzug von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten zukünftig einer Quote unterliegen. Die erste Quote kann auch gegen Null gehen.
Errichtung von Rückkehrzentren
Österreich bildet gemeinsam mit Deutschland, Dänemark, Griechenland und den Niederlanden die sogenannte Gruppe der Umsetzer zur Realisierung von Rückkehrzentren und Asylverfahren in Staaten außerhalb Europas. Die EU-Verordnung über ein gemeinsames europäisches Rückkehrsystem schafft die Grundlage für solche Rückkehrzentren.
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