• 13.03.2026, 08:15:03
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VSV/Holzinger: Rückschritte im Verbraucherschutz schaden Bevölkerung

Negative Bilanz zum Welttag der Konsumentenrechte in Österreich

Wien (OTS) - 

Am 15. März 2026 ist wieder der „Welttag für Konsumentenrechte“.

„Dieser Tag ist ein Anlass Bilanz zu ziehen über Fortschritte im Verbraucherschutz und Forderungen für die Zukunft zu stellen,“ sagt Daniela Holzinger, Obfrau des Verbraucherschutzvereines (VSV).


Die Bilanz der Bundesregierung in Sachen Fortschritte im Verbraucherschutz fällt negativ aus:

  • Die Bundesregierung hat im neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) – in Übergangsbestimmungen versteckt – für den Fall, dass zu einem Unternehmen bereits ein rechtskräftiges Urteil über eine Verbandsklage oder ein rechtswirksamer Vergleich vorliegt – ein Verbot einer weiteren Verbandsklage vorgesehen. Genau hier hätte man aber dann zB in Folge (weiteren) Schadenersatz für Betroffene in Form einer Abhilfeklage erreichen können.
    Weiters muss die Form von Preisänderungen nicht mehr vereinbart werden, sondern es gibt für die E-Wirtschaft eine gesetzliche Ermächtigung dazu. Während Preiserhöhungen sofort zulässig sind, müssen Senkungen erst binnen 6 Monaten erfolgen. Überhöhte Preise fallen nicht weg, sondern werden auf das zulässige Maß reduziert.

    „Diese Regelung des ElWG ist eklatant EU-rechtswidrig. Die Bundesregierung betreibt eine „Wünsch-Dir-Was“-Politik gegenüber der E-Wirtschaft. Der PR-Schmäh „Billiger-Strom-Gesetz“ verschleiert den Inhalt des Gesetzes“, kritisiert Holzinger.

  • Im Mietrecht hat die Bundesregierung den § 6 Abs 2 Z 4 Konsumentenschutzgesetz (KSchG) defacto außer Kraft gesetzt. Das Verbot einer Preiserhöhung innerhalb von 2 Monaten nach Vertragsabschluss wurde auf Dauerschuldverhältnisse mit der Dauer von 2 Monaten reduziert. Solche Verträge gibt es in der Praxis nicht.

    „Das ist eine reine Anlass-Gesetzgebung im Interesse gewerblicher Vermieter wie Versicherungen, Banken, Immobiliengesellschaften,“ ärgert sich Holzinger.

  • Rund um Verbandsklagen droht im Rahmen einer Reform des Gesetzes gegen unlauteren Wettbewerb (UWG) seitens der Wirtschaft das Verbot, die Begehren auf Urteilsveröffentlichung in Geld abzulösen.

    „Damit würde sich die Wirtschaft ein Eigentor schießen, denn dann müssten Urteile in Verbandsklagen immer in Zeitungen - oft sehr kostenintensiv österreichweit - und auf Unternehmenswebsites veröffentlicht werden, was kleinere Unternehmen aufgrund hoher Kosten in Nöte bringen könnte. Eine Vereinbarung über eine Ablöse der Veröffentlichung bringt für den Unternehmer eine finanzielle Erleichterung und für kleinere Verbraucherorganisationen ohne staatliche Millionenförderungen eine Möglichkeit einen Prozesskostenfonds aufzubauen, um wiederum Menschen unterstützen zu können, die sich sonst keine Klagen bei erlittenem Unrecht leisten könnten,“ sagt Holzinger.

Der VSV fordert von der Bundesregierung:

  • Eine Gewinnabschöpfung von finanziellen Vorteilen, die durch gesetzwidriges Verhalten erzielt werden konnten, ähnlich der Regelung im deutschen UWG.
  • Einen Beseitigungsanspruch im Rahmen von Unterlassungsklagen, damit bei der Feststellung von gesetzwidrigen Klauseln ein Unternehmer gleich im selben Urteil verpflichtet werden kann, die Folgen zu beseitigen; konkret bei Wegfall von Klauseln etwa zu gesetzwidrigen Entgelten (Kreditbearbeitungsgebühren) sollte das Unternehmen verpflichtet werden, die illegalen Entgelte von sich aus an die Kunden zurückzuzahlen.
  • Einführung einer Sprungrevision bei Verbandsklagen. Nachdem in erster Instanz der Sachverhalt geklärt wurde, sollte bei Verbandsklagen ein Rechtsmittel zu den Rechtsfragen direkt an den OGH ermöglicht werden. Damit würden Gerichte entlastet und Verfahren beschleunigt.

„Konsumentenrechte dürfen nicht nur ein Papiertiger sein, sondern müssen mit überschaubarem Aufwand auch gerichtliche durchsetzbar sein,“ fordert Holzinger.

Rückfragen & Kontakt

Obfrau VSV
NR-Abg. a.D. Daniela Holzinger, BA
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.verbraucherschutzverein.eu

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