• 09.03.2026, 09:34:32
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  • OTS0027

VSV/Holzinger: EVN zu Unterlassung von Preiserhöhungen verurteilt

Erfolg vor dem HG Wien: starkes Signal für VSV-Abhilfeklage

Wien (OTS) - 

Der Verbraucherschutzverein (VSV) hat mit seiner Unterlassungsklage gegen die EVN in erster Instanz einen wichtigen Erfolg erzielt. Das Handelsgericht Wien erklärte die beanstandeten Preiserhöhungsklauseln für unzulässig. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Im Zentrum des Verfahrens standen Klauseln, auf welche die EVN Preiserhöhungen in Verbraucher-Stromverträgen gestützt hatte. Das HG Wien beurteilte diese als intransparent und stellte Verstöße gegen gesetzliche Informationspflichten fest – die EVN darf diese Klauseln künftig weder verwenden, noch sich gegenüber Verbrauchern als Grundlage für Preiserhöhungen darauf berufen.

Das Urteil in der Unterlassungsklage bestätigt unsere Rechtsansicht klar. Es ist ein wichtiger Schritt für mehr Fairness im Energiemarkt und stärkt die Position der Verbraucherinnen und Verbraucher erheblich“, erklärt VSV-Obfrau Daniela Holzinger. „Wir sehen darin insbesondere auch ein starkes positives Signal für unsere Abhilfeklage auf Schadenersatz. Betroffene sollten diese Chance nutzen und sich weiterhin anschließen.

Beitritt zu EVN-Abhilfeklage nach wie vor möglich

Die Abhilfeklage des VSV richtet sich gegen dieselben Preiserhöhungsklauseln wie die Unterlassungsklage. Bei Erfolg führt sie aber nicht zu einem allgemeinen Unterlassungsanspruch, sondern zu einer konkreten Verpflichtung der EVN, die unzulässigen Preiserhöhungen an die der Klage beigetretenen Verbraucher:innen zurückzuzahlen.

Die Abhilfeklage befindet sich derzeit noch im Vorprüfungsstadium. Kund:innen, die von den Preiserhöhungen betroffen waren, können sich bis zur Zulassung weiterhin anschließen, um ihre Rückzahlungsansprüche durchzusetzen.

Zur Anmeldung: https://www.verbraucherschutzverein.eu/abhilfeklage-evn/

Rückfragen & Kontakt

Obfrau VSV
NR-Abg. a.D. Daniela Holzinger, BA
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.verbraucherschutzverein.eu

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