• 04.03.2026, 14:21:02
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Reiseverkehr im Nahen Osten: Welche Rechte Reisende jetzt haben

Gesperrte Lufträume und Flugausfälle – BMASGPK informiert über Ansprüche bei Annullierungen, Umbuchungen und Stornierungen

Wien (OTS) - 

Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Nahen Osten kommt es derzeit zu erheblichen Einschränkungen im internationalen Flugverkehr. Gesperrte Lufträume, kurzfristige Flugannullierungen und geänderte Flugrouten führen dazu, dass zahlreiche Reisende ihre Reise nicht antreten können oder vor Ort festsitzen. Für Betroffene ist es in dieser Situation besonders wichtig zu wissen, welche Rechte sie haben und welche Stellen Unterstützung bieten.

„Die Situation im Nahen Osten verunsichert derzeit viele Reisende. Unser wichtigstes Anliegen ist, dass Betroffene wissen: Sie sind nicht allein. Es gibt klare Ansprüche gegenüber Fluglinien und Reiseveranstaltern, und österreichische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger können sich im Notfall jederzeit an das Außenministerium wenden“, so Staatssekretärin Ulrike Königsberger-Ludwig.

Rechte für Reisende vor Ort

Wenn ein Flug gestrichen wird, haben Reisende grundsätzlich zwei Möglichkeiten:
Sie können entweder einen Ersatzflug zu ihrem Ziel verlangen oder sich den Ticketpreis zurückzahlen lassen.

In der aktuellen Situation kann es allerdings passieren, dass nicht sofort ein Ersatzflug verfügbar ist – zum Beispiel weil Flüge ausgebucht sind oder Lufträume gesperrt bleiben.

Wenn Reisende warten müssen, muss sich die Fluglinie um sie kümmern. Dazu gehören zum Beispiel Essen, Getränke, eine Unterkunft im Hotel und die Möglichkeit zu telefonieren oder Nachrichten zu schicken.

Wer sich derzeit in der Region aufhält, sollte außerdem Kontakt mit der österreichischen Botschaft oder dem Konsulat aufnehmen.
Österreichische Staatsbürger:innen können sich auch beim Außenministerium registrieren, damit sie im Krisenfall leichter erreicht und unterstützt werden können.

Das Außenministerium ist rund um die Uhr unter der Notfallnummer +43 1 90115 4411 erreichbar.

Pauschalreisen

Wer eine Pauschalreise (z.B. Flug und Hotel gemeinsam) gebucht hat, kann die Reise bei außergewöhnlichen Umständen abbrechen.

Der Reiseveranstalter muss dann die Rückreise organisieren – ohne zusätzliche Kosten.

Wenn eine sofortige Rückreise nicht möglich ist, muss der Veranstalter in der Regel für eine Unterkunft für bis zu drei Nächte bezahlen.

Außerdem sind Reiseveranstalter verpflichtet, Reisenden aktiv zu helfen und sie zu unterstützen.

Wenn der Flug noch bevorsteht

Wird ein Flug schon vor der Abreise gestrichen, können Reisende wählen:

  • Ersatzflug oder
  • Geld zurück für das Ticket

Die Rückzahlung muss innerhalb von sieben Tagen erfolgen.

Bei Pauschalreisen muss der Reiseveranstalter eine alternative Rückreise organisieren.

Wenn man selbst stornieren möchte

Wer seine Reise von sich aus absagen möchte, sollte zuerst prüfen, wie die Situation vor Ort ist.

Ein kostenloser Rücktritt ist eher möglich, wenn:

  • eine Reisewarnung besteht
  • es Krieg oder schwere Sicherheitsrisiken gibt
  • oder die Reise kurz bevorsteht

Am besten ist es, zuerst mit der Fluglinie oder dem Reiseveranstalter Kontakt aufzunehmen und eine Lösung zu suchen.

Wichtige Anlaufstellen für Betroffene:

  • Notfallnummer des Außenministeriums für Reisende vor Ort: +43 1 90115 4411 (24 Stunden erreichbar)
  • Informationen und Beratung: Europäisches Verbraucherzentrum
  • Unterstützung und Beratung: Arbeiterkammer, Verein für Konsumenteninformation (VKI)
  • Schlichtung bei Streitfällen mit Fluglinien: Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf)

Aktuelle Reisewarnungen und weitere Informationen finden sich auf der Website des Bundesministeriums für europäische und internationale Angelegenheiten.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMASGPK)
Jakob Kramar-Schmid, BA MA
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.sozialministerium.gv.at

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