• 04.03.2026, 09:30:36
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AK Service: Was die neue Teilpension bringt

AK gibt Tipps zu Anspruch, Einkommen und Versteuerung

Wien (OTS) - 

Seit 1. Jänner 2026 gibt es die neue Teilpension: Wer bereits einen Pensionsanspruch hat, kann die Arbeitszeit reduzieren und gleichzeitig einen Teil der Pension beziehen. Doch Vorsicht: Wer Gehalt und Pension gleichzeitig bezieht, muss mit Steuernachzahlungen rechnen. Wichtig: Nutzen Sie vorab den neuen AK Teilpensionsrechner, um Ihr Netto-Einkommen und die steuerlichen Folgen genau zu kalkulieren.

Die AK informiert, was gilt:

+ Wer in Teilpension gehen kann: Das Modell steht allen offen, die einen Anspruch auf eine Pension erworben haben (z.B. Korridorpension, Langzeitversichertenpension, Schwerarbeitspension oder Alterspension). Voraussetzung ist, dass die Arbeitszeit um mindestens 25 Prozent reduziert wird. Dies muss mit dem/der Dienstgeber:in vereinbart werden.

+ So funktioniert die Teilpension – und wie sie die spätere Vollpension erhöht: Sie können 25 Prozent, 50 Prozent oder 75 Prozent Ihrer Pension in Anspruch nehmen; für diesen Anteil wird Ihr Pensionskonto „geschlossen“. Der nicht bezogene Pensionsanteil bleibt am Pensionskonto, wächst durch Ihre weitere Erwerbstätigkeit weiter an und erhöht dadurch – selbst bei nur wenigen zusätzlichen Arbeitsjahren mit reduzierter Arbeitszeit – Ihre spätere volle Pension spürbar. Gleichzeitig erhalten Sie das reduzierte Gehalt plus die anteilige Pension.

+ Achtung: Nachversteuerung – Pflichtveranlagung: Die Teilpension ist steuerpflichtig. Da die Pensionsversicherung nur die Lohnsteuer für die Pension und der/die Arbeitgeber:in nur die Lohnsteuer für das Gehalt berechnen, wird im laufenden Jahr oft zu wenig Steuer abgezogen. Dadurch entstehen bei der verpflichtenden Arbeitnehmer:innenveranlagung (bis 30. Juni des Folgejahres via FinanzOnline) oft Nachzahlungen.

+ Vorauszahlung schützt vor Nachzahlung: Um hohe Nachforderungen am Jahresende zu vermeiden, können Sie mit dem Formular E220 beim Finanzamt bereits im laufenden Jahr Vorauszahlungen leisten.

+ AK Rechner zeigt das echte Netto und die Pensionserhöhung: Da das Zusammenspiel aus reduziertem Gehalt und Teilpension komplex ist, hat die AK einen eigenen Rechner entwickelt: Unter teilpensionsrechner.arbeiterkammer.at können Sie mit Daten Ihres Pensionskontos sofort prüfen, wie hoch Ihr Gesamteinkommen und die voraussichtliche Steuernachzahlung sind, aber vor allem auch, um wie viel sich Ihre Pension erhöht.

Die AK rät grundsätzlich, vor dem Antritt den AK Teilpensionsrechner zu nutzen und sich bei Unklarheiten von der AK beraten zu lassen. Den Antrag auf Teilpension stellen Sie beim zuständigen Pensionsversicherungsträger (in der Regel die PVA).

Rückfragen & Kontakt

Arbeiterkammer Wien - Kommunikation
Ozren Sehic, MA MSc
Telefon: +43 664/883 675 29
E-Mail: [email protected]
Website: https://wien.arbeiterkammer.at

Ausschließlich für Medienanfragen!
Für alle anderen Anfragen:
https://wien.arbeiterkammer.at/ueberuns/kontakt/index.html

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