• 02.03.2026, 11:10:02
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Rotes Kreuz hilft im Nahen Osten: „Wir stellen 100.000 Euro Soforthilfe zur Verfügung. Humanitäres Völkerrecht ist unbedingt einzuhalten!“

Weitere Tote im Iran, Libanon und in Israel zu befürchten – Rotkreuz-Präsident Schöpfer: „Unsere Kolleginnen und Kollegen sind im Dauereinsatz, um Menschenleben zu retten.“

Wien (OTS) - 

Nach den bewaffneten Auseinandersetzungen am Wochenende hat sich der Konflikt im Nahen Osten in der Nacht auf Montag auf den Libanon ausgeweitet. Hunderte Zivilist:innen sind bereits ums Leben gekommen, weitere Tote und Verletzte sind zu befürchten.

Gerald Schöpfer, Präsident des Österreichischen Roten Kreuzes: „Für die erste Nothilfe stellen wir 100.000 Euro zur Verfügung. Unsere Kolleginnen und Kollegen in den betroffenen Gebieten – vor allem der Iranische Rote Halbmond mit derzeit mehr als 100.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, das Libanesische Rote Kreuz und der Israelische Magen David Adom – sind im Dauereinsatz, um Menschenleben zu retten. Suchen und Retten, Transport von Verletzten, psychosoziale Unterstützung, Suchdienst, Hilfsgüterverteilung und Unterbringung von Menschen stehen im Vordergrund.“

Das Österreichische Rote Kreuz ist in mehreren Ländern der Region tätig, darunter mit einer Delegation im Libanon. Die ÖRK-Mitarbeiter:innen unterstützen bei der Umsetzung von Notfallplänen und erheben zusätzlichen finanziellen, logistischen und personellen Bedarf.

Grenzen nach Gaza geschlossen – „Nach dem HVR muss Hilfe zugelassen werden!“

Infolge der Eskalation wurden auch die Grenzen zum Gazastreifen für Hilfslieferungen geschlossen. „Derzeit erreichen keine Hilfsgüter die notleidende Zivilbevölkerung in Gaza, was die ohnehin dramatische humanitäre Lage weiter verschlechtert“, mahnt Schöpfer. Er richtet einen Appell an alle beteiligten Konfliktparteien: „Nach dem Humanitären Völkerrecht muss humanitäre Hilfe ungehindert zugelassen werden und sicher verteilt werden können. Außerdem schützt es unbeteiligte Männer, Frauen, Kinder und verhindert unnötiges Leid der Zivilbevölkerung. Angriffe auf zivile Infrastruktur wie Gesundheitseinrichtungen oder humanitäre Organisationen sind nach dem Humanitären Völkerrecht ebenfalls verboten. Diese Regeln im Krieg müssen unbedingt eingehalten werden!“

Das Rote Kreuz bittet dringend um Spenden:

Österreichisches Rotes Kreuz

IBAN: AT57 2011 1400 1440 0144

BIC: GIBAATWWXXX

Erste Bank: BLZ 20.111

Kennwort: Naher Osten

Petition zur Einhaltung des Humanitären Völkerrechts: wir.roteskreuz.at/voelkerrecht-schuetzen

Fotos und Video: Hier klicken

Rückfragen & Kontakt

Österreichisches Rotes Kreuz
Susanne Straif
Presse- und Medienservice
Telefon: +43158900352 +436645002819
E-Mail: [email protected]
Website: https://www.roteskreuz.at

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