• 25.02.2026, 09:48:03
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eFrist für THG-Prämie 2025 endet am 28. Februar 2026 – Rund 100 Euro für E-Auto-Halter in Österreich möglich

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Wien (OTS) - 

Elektroautobesitzerinnen und -besitzer in Österreich sollten sich den 28.02.2026 vormerken: Bis zu diesem Datum kann die THG-Prämie für das Kalenderjahr 2025 noch rückwirkend beantragt werden. Danach verfällt der Anspruch ersatzlos.

Aktuell sind für E-Fahrzeuge rund 100 Euro Prämie möglich. Für die Beantragung ist lediglich ein Foto des Zulassungsscheins Teil 1 erforderlich. Der Antrag kann unkompliziert online gestellt werden.

Was ist die THG-Prämie?

Die THG-Prämie basiert auf einem staatlich regulierten Zertifikatehandel zur Treibhausgasminderung im Verkehr. Ziel ist es, Emissionen zu reduzieren und Elektromobilität zu fördern.

Halterinnen und Halter von E-Fahrzeugen können ihre eingesparten CO₂-Emissionen nicht direkt selbst vermarkten. Sie müssen sich bei einem sogenannten Antragsberechtigten registrieren. Dieser bündelt die Strommengen vieler E-Autofahrerinnen und -fahrer und ist beim Umweltbundesamt registriert.

Der Antragsberechtigte ist damit berechtigt, die gebündelten Strommengen als THG-Einsparung anrechnen zu lassen und die erzielten Erlöse an die Fahrzeughalter auszuzahlen.

Weitere Informationen zum offiziellen Ablauf stellt das Umweltbundesamt hier bereit: www.umweltbundesamt.at/elna/anrechnung-erneuerbarer-strom/e-fahrzeug-besitzerin

Quotlix nimmt weiterhin Anträge entgegen

Der als Antragsberechtigter beim Umweltbundesamt registrierte Anbieter Quotlix ist einer der wenigen, der noch Anträge für das Jahr 2025 entgegennimmt. Die Registrierung ist bis kurz vor Fristende am 28. Februar 2026 möglich. Die Registrierung kann unkompliziert über https://quotlix.de/at/ erfolgen, ein Foto des Zulassungsscheins Teil 1 ist hierfür als Nachweis ausreichend.

Elektroautobesitzerinnen und -besitzer, die ihre Prämie noch nicht beantragt haben, sollten die verbleibende Zeit nutzen, um sich den Anspruch für 2025 zu sichern.

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