- 10.02.2026, 09:15:32
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NEIN ZU DR. FAKE & CO
Nein zu unseriösen Angeboten in der plastisch-ästhetischen Chirurgie
ÖGPRÄC informiert erneut: Nur qualifizierte Fachärzt:innen dürfen operieren
Ästhetische Eingriffe führen nachgewiesenermaßen zu einer Verbesserung der Lebensqualität und liegen weltweit im Trend, so auch in Österreich. Gleichzeitig gerät ein wachsender Teil dieses medizinischen Sektors in Schieflage: Neben professioneller, medizinisch verantwortungsvoller Behandlung entstehen zunehmend digitale Informationsblasen, in denen Schönheit in wenigen Minuten und perfekte Ergebnisse „ohne Risiko“ zu Schnäppchenpreisen versprochen werden.
Die Österreichische Gesellschaft für Plastische, Rekonstruktive & Ästhetische Chirurgie (ÖGPRÄC) sagt daher entschieden:
Nein zu Dr. Fake. Nein zu irreführenden akademischen Pseudo-Titeln.
Nein zu Eingriffen durch unbefugte Ärzt:innen, Nein zum Schattenmarkt.
Jeder plastisch-ästhetische Eingriff ist ein medizinischer Eingriff und somit eine Frage von Sicherheit, Verantwortung und klar definierten Rechten für Patient:innen
Parallel zum regulierten Gesundheitssystem entstand ein Schattenmarkt, der bereits viel Leid brachte: unseriöse Billigangebote via Social-Media, vermeintliche Soforttermine, Lockaktionen wie Eingriffe ohne medizinische Qualifikation. Häufig fehlen Aufklärung, Hygiene, die Einhaltung der gesetzlich vorgeschriebenen Bedenkzeit und sogar die Befugnis, solche Behandlungen durchzuführen. Diese Angebote gefährden die Gesundheit von Patient:innen und unterlaufen geltende Standards mit teils gravierenden, irreversiblen Folgen.
Nur qualifizierte Ärzt:innen dürfen operieren
Nur Fachärztinnen und Fachärzte für Plastische, Rekonstruktive & Ästhetische Chirurgie verfügen über die staatlich anerkannte, mehrjährige Ausbildung, die es erlaubt, das gesamte Spektrum ästhetischer Operationen qualifiziert und sicher durchzuführen. Bestimmte definierte ästhetische Eingriffe dürfen laut Bundesgesetz (ÄsthOp-Gesetz) auch andere Ärzt:innen durchführen.
Link: „Wer darf was machen?“ laut Bundesgesetz über die Durchführung von ästhetischen Behandlungen und Operationen (ÄsthOp Gesetz):
https://plastischechirurgie.org/arzt-aerztin-finden/wer-darf-was-machen-auszug-aus-dem-aesthop-gesetz/
"Beauty Doc" ist kein medizinischer Facharzttitel
Bezeichnungen wie „Beauty Doc“, „Schönheitschirurg:in“ oder „Ästhetische:r Chirurg:in“ sind keine geschützten, staatlich anerkannten medizinischen Facharzttitel. Sie können Patient:innen in die Irre führen, da sie fachliche Qualifikation suggerieren, ohne diese rechtlich abzubilden.
Der Begriff „ästhetisch“ ist ausschließlich Bestandteil der offiziellen Facharztbezeichnung
„Fachärztin / Facharzt für Plastische, Rekonstruktive & Ästhetische Chirurgie“.
Tatsächlich existiert eine Vielzahl sogenannter Fantasie- oder Marketingtitel im Bereich der ästhetischen Medizin – darunter „Arzt für ästhetische Medizin“, „Schönheitschirurg:in“ oder „Beauty Doc“. Möglich wird dies durch eine gesetzliche Grauzone: Während genau geregelt ist, welche staatlich verliehenen Facharzttitel geführt werden dürfen, ist nicht definiert, welche ähnlich klingenden Bezeichnungen nicht verwendet werden dürfen.
Zu den nicht geschützten, selbstverliehenen Titeln zählen unter anderem:
- Schönheitschirurg:in
- Beauty Doc
- Expert:in / Arzt:Ärztin für ästhetische Medizin
- Expert:in / Arzt:Ärztin für ästhetische Eingriffe oder Operationen
- Arzt / Ärztin für kosmetische Chirurgie
- Facharzt / Fachärztin ohne Angabe des Fachgebiets
Social-Media Infos ersetzen kein ärztliches Beratungsgespräch
Billigangebote und offensive Werbung im Netz ersetzen keine medizinische Beratung. Rabattcodes oder emotionale Versprechen können niemals die gesetzlichen Mindeststandards erfüllen:
- ärztliche Aufklärung ist verpflichtend
- 14 Tage Bedenkzeit zwischen Beratung & Einwilligung (ÄsthOP-Gesetz) bei ästhetischen Operationen
- geprüfte Infrastruktur und Hygienestandards
- nachweisbare medizinische Befugnis & Qualifikation
Die 10-Punkte-Checkliste der ÖGPRÄC
Wie finde ich einen seriösen Arzt auf dem Gebiet der Plastischen-Ästhetischen Chirurgie?
In Kürze:
Facharztausbildung & Befugnis: Fachärzt:in für Plastische, Rekonstruktive & Ästhetische Chirurgie oder andere Fachdisziplin mit entsprechender Befugnis.
- Offiziell anerkannter Facharzttitel – keine Fantasiebezeichnungen.
- Ausreichend Bedenkzeit (14 Tage Bedenkzeit sind bei ästhetischen Operationen gesetzlich vorgeschrieben).
- Zuständigkeit prüfen. Welcher Facharzt darf laut ÄsthOP-Gesetz welchen Eingriff machen? https://plastischechirurgie.org/arzt-aerztin-finden/wer-darf-was-machen-auszug-aus-dem-aesthop-gesetz/
- Botulinumtoxin & Filler = ärztliche Behandlung – alles andere ist Kurpfuscherei.
- Transparente Kosten – ohne versteckte Gebühren.
- Realistische Aufklärung – was ist möglich und was nicht?
- Umfassende Aufklärung – Ablauf, Risiken, Nachsorge.
- Medizinische Infrastruktur – kein Hotelzimmer, kein Wohnzimmerstudio.
- Bauchgefühl ernst nehmen – keine Eingriffe unter Druck.
Fachärzt:innen-Suche nach Bundesland: https://plastischechirurgie.org/aerztin-arzt-finden/
Link: https://plastischechirurgie.org/wp-content/uploads/2025/11/Die-10-Regeln-der-OeGPRAeC-fuer-Arztsuche.pdf
Billig kann lebensgefährlich sein
Ästhetische Medizin ist Medizin – keine simple Dienstleistung.
Sie erfordert hohe fachliche Kompetenz, Aufklärung, Verantwortung und entsprechende technische und räumliche Ausstattung.
Entsprechenden Eingriffe aus Preisgründen oder ohne Qualifikationsprüfung bergen jede Menge Risiken wie: Infektionen, Gewebeverlust, Nervenschäden, Gefäßverschlüsse (z. B. Erblindungsgefahr bei Fillern) und in schweren Fällen lebensbedrohliche Komplikationen. Daher gibt es starke Stimmen aus der ÖGPÄRC die die Patientensicherheit und Behandlungsqualität in den Vordergrund stellen.
»Wir sagen klar: NEIN zu Dr. Fake. Ästhetische Chirurgie ist keine Bühne für Marketing, sondern ein ärztliches Fachgebiet mit Verantwortung. Patient:innen haben ein Recht auf Sicherheit, Transparenz und fachärztliche Qualität.«, Univ.-Prof. Dr.med. Matthias Rab, Vorstandsmitglied und Sekretär der ÖGPRÄC.
»Soziale Medien und die KI suggerieren uns unendliche Möglichkeiten in der Selbstoptimierung. Tatsache ist jedoch, dass operative Eingriffe nicht rückgängig gemacht werden können und damit lebenslange Folgen haben können. Im Gegensatz zu Fehlkäufen handelt es sich dabei leider nicht nur um materielle Schäden.«, Univ.-Doz. Dr. Barbara Zink, Vorstandsmitglied der ÖGPRÄC für den niedergelassenen Bereich.
»Qualität ist kein Trendbegriff. Wer operiert, muss dafür ausgebildet sein – und wer behandelt wird, hat Anspruch auf medizinisch korrekte Rahmenbedingungen. Unser Ziel ist Aufklärung, kein Alarmismus – aber dort, wo Menschen zu Schaden kommen, braucht es eine klare Stimme.«, erklärt Dr. Albert Fuchs.
Rückfragen & Kontakt
Fischill PR
Dr. Britta Fischill
Telefon: +43 676 3039699
E-Mail: [email protected]
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