- 02.01.2026, 10:26:32
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AMS Wien: Vorsichtig optimistischer Ausblick in das neue Jahr
Mehr offene Stellen, Rückgang bei der Jugendarbeitslosigkeit – Wichtige gesetzliche Änderungen mit Jahreswechsel
Die Zahl der beim AMS Wien als arbeitslos vorgemerkten Personen ist im Dezember 2025 im Jahresvergleich um 3,9 Prozent auf 140.436 angestiegen, die der AMS-Kundinnen und -Kunden in Schulung um 8,9 Prozent auf 31.967 zurückgegangen. Die Summe beider Gruppen ist um nur noch 1,2 Prozent größer geworden.
Die Zahl der über 50-Jährigen, die arbeitslos oder in Schulung sind, ist um 4,6 Prozent gestiegen, die der unter 25-Jährigen um 1,6 Prozent gesunken.
Nach wichtigen Branchen betrachtet, ist die Arbeitslosigkeit im Dezember im Einzelhandel um 6,2 Prozent gestiegen, in der Hotellerie und Gastronomie um 5,7 Prozent und in der Warenproduktion um 3,2 Prozent. Im Bau ist sie um 0,4 Prozent zurückgegangen.
„Wir wagen auf Basis dieser Zahlen einen vorsichtig optimistischen Blick auf das Jahr 2026“, sagt AMS-Wien-Vizechefin Katharina Luger. „Das Plus von 1,2 Prozent Jobsuchenden ist der beste Wert seit dem Frühling 2023, vor einem Jahr waren es noch mehr als sieben Prozent.“
Auch die Entwicklung bei der Jugendarbeitslosigkeit sei ermutigend: „Die Jungen sind immer die ersten, die in schwierigen Zeiten den Job verlieren – sie sind aber auch eine der ersten Gruppen, an denen sich eine wirtschaftliche Erholung schon früh ablesen lässt“, erklärt Luger. „Und die Wiener Wirtschaft ist nach wie vor von stabilem Wachstum geprägt.“ Die Wiener Unternehmen haben dem AMS Wien in diesem Dezember um 12,2 Prozent mehr neue offene Stellen gemeldet als im Dezember 2024.
Die stellvertretende AMS-Wien-Chefin erinnert außerdem an wichtige Neuerungen, die mit Jahreswechsel in Kraft getreten sind: „Die frühere Bildungskarenz wird durch das Weiterbildungsgeld ersetzt, das stärker an arbeitsmarktpolitische Ziele geknüpft ist und daher auch die engere Einbindung des AMS verlangt“, sagt Luger. „Die Beantragung ist voraussichtlich ab Juni möglich.“
Und schließlich gibt es auch noch wichtige Änderungen beim geringfügigen Zuverdienst zu Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe: „Diese Möglichkeit wurde weitestgehend abgeschafft“, erinnert Luger. „Wer nicht unter die wenigen, gesetzlich definierten Ausnahmeregelungen fällt, muss das geringfügige Dienstverhältnis bis Ende Jänner beenden, um nicht die Geldleistungen des AMS zu verlieren.“
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