- 31.12.2025, 11:56:06
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Die gute Nachricht zum neuen Jahr! Streit um den Gamsgrubenweg am Großglockner – GROHAG vs. ÖAV – beendet
OGH weist außerordentliche Revision des Alpenvereins zurück – Urteile zugunsten der GROHAG nunmehr rechtskräftig!

Das Oberlandesgericht Graz (OLG Graz) hatte zum Akt Österreichischer Alpenverein (ÖAV) gegen Großglockner Hochalpenstraßen AG (GROHAG) zu GZ 2 R 76/25a am 15. Juli 2025 sein Urteil gefällt und die vom ÖAV gegen die GROHAG, vertreten durch die Finanzprokuratur, erhobene Berufungsklage zur Feststellung der Grundeigentümerschaft zur Gänze abgewiesen. Der ÖAV hat in der Folge den Gang zum Höchstgericht in Wien gewählt und eine außerordentliche Revision beim Obersten Gerichtshof (OGH) beantragt. Diese ao. Revision wurde nunmehr mit Beschluss durch den OGH zurückgewiesen. Die Zustellung bzw. Information dieses für die GROHAG erfreulichen Ergebnisses erfolgte heute. Somit ist das Eigentum der GROHAG am ‚Gamsgrubenweg‘, so wie in der Katastermappe seit der Neuvermessung im Jahr 1955 dargestellt, bis zum Km 24,30 endgültig bestätigt.
Das OLG Graz hat bereits die von der Klägerin (ÖAV), vertreten durch ‚König – Ermarcora – Klotz & Partner‘ Rechtsanwälte in Innsbruck, angestrengte Berufung gegen das erstinstanzliche Urteil des Landesgerichtes Klagenfurt (LG Klagenfurt) wegen Mangelhaftigkeit des Verfahrens, unrichtige Tatsachenfeststellung aufgrund unrichtiger Beweiswürdigung und unrichtiger rechtlicher Beurteilung für nicht zulässig abgewiesen und die Berufung als nicht berechtigt beurteilt. Somit wurde das Ersturteil des LG Klagenfurt vom März 2025, welches eine dreifache Abweisung der Begehren des ÖAV beinhaltete, vollinhaltlich bestätigt.
Zitat GROHAG: Dr. Johannes Hörl, Alleinvorstand der GROHAG: „Wir sind über ein Dreivierteljahrhundert von unserem rechtmäßigen Eigentum an den strittigen Flächen ausgegangen und wurden nunmehr endgültig bestätigt. Nach den nicht unerheblichen Anschuldigungen des ÖAV in ihrem Mitgliedermagazin ‚Bergauf‘ hoffen wir zumindest auf eine sachliche Gegendarstellung und angemessene Berichterstattung über den für die GROHAG positiven Ausgang des Verfahrens im Sinne des vom Österreichischen Presserat erlassenen Ehrenkodex. Was die Umsetzung des Gesamtprojektes Gamsgrubenweg betrifft, sind nunmehr leider vier wertvolle Jahre verstrichen. Ob die in Frage kommenden Projekt- und Finanzierungspartner im Verlauf der nächsten Jahre die materielle Kraft aufbringen können, um das gesamte Projekt zu stemmen ist nunmehr fraglich. Wir hoffen dennoch auf die Umsetzung, allenfalls zu einem späteren Zeitpunkt. Jedenfalls stehen wir auch in Zukunft für gute gemeinsame Lösungen und weitere Projekte mit dem ÖAV, mit dem Nationalpark Hohe Tauern und dem Land Kärnten zur Verfügung.“
Ausgangslage: Der Gamsgrubenweg (2.400m) entstand im Zuge der Errichtung der Großglockner Hochalpenstraße in den 1930er Jahren, beginnt am Endpunkt der Straße auf der Kaiser-Franz-Josefs-Höhe (2.369m) und führt bis zum Wasserfallwinkel, auch Aufstieg zum ÖAV-Hochalpinzentrum Oberwalderhütte (2.973 m).
Dieser hochalpine Weg ohne nennenswerte Steigungen, ermöglicht den Blick auf die beeindruckende Bergkulisse rund um den Großglockner und ist – nach Befahrbarkeit der Gletscherstraße (Stichstraße der Großglockner Hochalpenstraße ab Kreisverkehr Guttal) ab Anfang Mai (für Nicht-Alpinisten dzt. nur bis Ende Tunnel 6) begehbar.
Der Themenweg entführt auf eine Reise durch sechs geheimnisvolle Schatztunnel und informiert über die einzigartige Flora und Fauna der Umgebung.
Die GROHAG plante gemeinsam mit dem Nationalpark Hohe Tauern Kärnten nicht zuletzt aufgrund der Witterungslagen im Hochgebirge und der Steinschlaggefahr den Bau einer Versorgungseinrichtung und die Errichtung einer Schutzgalerie nach dem 6. Tunnel im Zuge eines Gesamtprojektes. Damit sollte Sicherheit und Versorgung für Tausende Gäste und Alpinisten sowie eine adäquate Wissensvermittlung zu Themen des Nationalparks und der Hochgebirgsregion sichergestellt werden. Alle Fraktionen im Kärntner Landtag unterstützten das Projekt. Die Klage des ÖAV wurde im Jahr 2022 unter dem Präsidenten Dr. Andreas Ermacora eingebracht.
In unserer Mediadatenbank finden Sie die alte Aussendung sowie weitere Fotos: https://media.grossglockner.at/de/presse/text~1022
Rückfragen & Kontakt
Großglockner Hochalpenstraßen AG
Dr. Johannes Hörl
Telefon: +43 (662) 87 36 73-114 oder +43 664 886 11025
E-Mail: hoerl@grossglockner.at
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