• 30.12.2025, 13:00:32
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FMA ist ab 1. Jänner 2026 die neue Aufsichtsbehörde zur Überwachung und Durchsetzung von Finanzsanktionen

Finanzmarktaufsicht wird One-Stop-Shop für sauberen Finanzmarkt: Verantwortlich für Banken, Versicherungen, Krypto-Firmen

Wien (OTS) - 

Die österreichische Finanzmarktaufsicht (FMA) übernimmt mit 1. Jänner 2026 die Zuständigkeit für die Überwachung und Durchsetzung von Finanzsanktionen im österreichischen Finanzsektor von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Damit ist der letzte Schritt der im Jahr 2024 beschlossenen Reform abgeschlossen. Die FMA wird zur zentralen Behörde für die Einhaltung von Finanzsanktionen und stärkt ihre Rolle als umfassende Aufsichtsinstanz im Bereich der Integrität des Finanzmarktes.

„Österreich ist exponiert – als kleine, offene Volkswirtschaft, wegen der geografischen Lage und seiner Rolle als Tor zu Zentral- und Osteuropa“, erklärt FMA-Vorständin Mariana Kühnel. „Wir können uns in Sachen Integrität des Finanzplatzes keine Blöße erlauben.“

„Finanzielle Integrität ist eine Grundlage für wirtschaftliche Freiheit und Wohlstand“, so FMA-Vorstand Helmut Ettl. „Ein sauberer Finanzplatz ist eine Infrastruktur des Vertrauens, die Bürger:innen, Unternehmen und den Staat vor Missbrauch schützt.“

Es sind nunmehr alle Finanzmarktteilnehmer – Banken, Zahlungsinstitute, Kryptowerte-Dienstleister und Versicherungsunternehmen – vom Anwendungsbereich des Sanktionengesetzes umfasst und fallen in die Aufsichtszuständigkeit der FMA. Sie haben Strategien, Kontrollen und Verfahren zur Minderung des Risikos der Nichteinhaltung und Umgehung von Sanktionen einzurichten, des Weiteren sind Meldungen betreffend Sanktionen künftig an die FMA zu richten.

Integration von Geldwäscheprävention und Sanktionen

Die FMA kombiniert künftig die Aufsicht über Prävention von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) sowie Finanzsanktionen, und ist dadurch in der Lage, noch besser zu einem sauberen Finanzplatz Österreich beizutragen.

„Dieser integrierte Ansatz macht die FMA zu einem ‚One-Stop-Shop‘ für die Bekämpfung von Geldwäsche, Terrorismusfinanzierung und die Durchsetzung von Finanzsanktionen“, so Ettl. Finanzsanktionen werden vollständig in das bestehende Aufsichtsinstrumentarium der FMA integriert – von Marktzugangsverfahren und Fit-&-Proper-Tests über Vor-Ort-Prüfungen und Analysen bis hin zu Maßnahmenverfahren und Verwaltungsstrafen. „Dafür wurden bestehende Systeme und Prozesse angepasst und weiterentwickelt, um eine effiziente und praxisnahe Umsetzung sicherzustellen.“

Neben klassischen Aufsichtsaktivitäten wird die FMA auch Freigabeverfahren für eingefrorene Vermögenswerte (derzeit rund Ꞓ2,5 Milliarden in Österreich) sowie Verwaltungsstrafverfahren durchführen.

Synergien und Mehrwert für den Markt

„Die Kombination von AML/CFT- und Sanktionsprüfungen hebt erhebliche Synergien und steigert die Effizienz und Effektivität in der Aufsicht“, so Kühnel „Sie ermöglicht eine umfassendere Sicht auf Risiken und systemische Schwachstellen und reduziert Doppelprüfungen und Doppelmeldungen für beaufsichtigte Unternehmen.“

Auffälligkeiten im AML/CFT-Bereich können Defizite im Sanktionsbereich aufzeigen – besonders relevant bei komplexen Konzernstrukturen oder grenzüberschreitenden Transaktionen. Weiters werden Daten gebündelt erhoben, wodurch die Aufsicht effizienter und zielgerichteter wird. Finanzmarktteilnehmer haben damit ab 2026 nur noch eine zentrale Aufsichtsbehörde und damit einen Ansprechpartner für beide Bereiche – mit klaren Zuständigkeiten, harmonisierten Prozessen und abgestimmten Prüfzyklen.

Vorbereitungen und Ausblick für 2026

Die FMA hat sich im vergangenen Jahr im Rahmen des Kompetenzübergangs in enger Kooperation mit der OeNB abgestimmt, den Wissenstransfer sichergestellt sowie Ressourcen und Know-how aufgebaut. So wurden etwa erste Vor-Ort-Prüfungen im Namen der OeNB durchgeführt, Anträge zur Freigabe eingefrorenen Vermögens im Namen der OeNB bearbeitet, und Meldedaten ausgewertet. Weiters gab es mehrere Vorbereitungstermine mit der Wirtschaft, die die gegenseitige Erwartungshaltung und den fachlichen Austausch zum Gegenstand hatten. Darüber hinaus konnte die FMA durch die Nutzung bestehender AML/CFT-Daten Marktanalysen zu Umgehungsrisiken für Sanktionen durchführen und Schwachstellen gezielt adressieren.

Für das kommende Jahr plant die FMA rund 30 kombinierte Vor-Ort-Prüfungen sowie 20 Vor-Ort-Einsichtnahmen in den Bereichen AML/CFT und Finanzsanktionen. Die bisherigen Erfahrungen zeigen bereits, dass kombinierte Maßnahmen eine deutlich größere Wirkung haben und effizienter sind als isolierte Prüfungen, da sie eine tiefere und gezieltere Analyse ermöglichen.

Details zum Meldewesen und weitere Informationen sind auf der Website der FMA zu finden: https://www.fma.gv.at/querschnittsthemen/fmafinanzsanktionen/

Rückfragen & Kontakt

Finanzmarktaufsicht (FMA)
Boris Gröndahl
Telefon: +43 676 8824 9995
E-Mail: boris.groendahl@fma.gv.at

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