• 30.12.2025, 09:08:02
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Neue Gesetze, Verbesserungen bei Stromtarifen und der digitale Kassenbon: Das bringt 2026 für Konsument:innen

Linz (OTS) - 

Anti-Mogelpackungs-Gesetz, Sozialtarif für Strom, Gesetz gegen Parkplatz-Abzocke und einige weitere Neuerungen treten im Jahr 2026 in Kraft. Die AK Oberösterreich hat einen Überblick für die Konsument:innen, um gut informiert ins neue Jahr starten zu können.

2026 bringt viel Neues für Konsument:innen. Mit Gesetzen soll unter anderem Greenwashing, also ungerechtfertigten Nachhaltigkeitsversprechungen, Parkplatz-Abzocke, Mogelpackungen und Papiermüll an der Kasse der Kampf angesagt werden. Übrigens: Für süße Frühstücker:innen gibt es auch Verbesserungen.

Reparaturbonus wird zur „Geräte-Retter-Prämie“
Die neue „Geräte-Retter-Prämie“ ersetzt den mit Jahresende auslaufenden Reparaturbonus. 2026 erhalten Konsument:innen mit Wohnsitz in Österreich maximal 130 Euro pro Reparatur für ausgewählte Haushalts- und Elektronikgeräte. Weitere Informationen finden Sie auf www.geräte-retter-prämie.at. Dort können ab 12. Jänner 2026 die Bons zum Einlösen bei den Partnerbetrieben erstellt werden.

Neues Gesetz gegen „Parkplatz-Abzocke“
Im vergangenen Jahr haben sich hunderte Konsument:innen an die AK Oberösterreich gewandt, da ihnen Besitzstörung vorgeworfen und die Zahlung hoher Summen verlangt wurde, um eine Klage zu vermeiden. Ab 1. Jänner 2026 gibt es ein neues Gesetz, das die Anwalts- und Gerichtsgebühren drastisch senkt und dadurch überhöhte Forderungen unattraktiv macht. Dazu wird der Weg zum Obersten Gerichtshof geöffnet.

Sozialtarif für Strom
Mit dem neuen Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) wird ab 1. April 2026 ein maximaler Strompreis von 6 Cent pro Kilowattstunde (kWh) netto für die ersten 2.900 kWh pro Jahr für einkommensschwache Haushalte eingeführt. Anspruchsberechtigt sollen unter anderem Empfänger:innen von Mindestsicherung und Mindestpension, sowie pflegebedürftige Personen sein.

Anti-Mogelpackungs-Gesetz
Das Anti-Mogelpackungs-Gesetz tritt mit 1. April 2026 in Kraft. Lebensmittel- und Drogeriehändler sind künftig verpflichtet, in leicht verständlicher Form, 60 Tage lang entweder am Produkt, Regal oder in unmittelbarer Umgebung darauf hinzuweisen, wenn bei einem Produkt der Inhalt reduziert wurde, jedoch der Preis gleichbleibt („Shrinkflation“).

Damit Preise am Regal besser lesbar und damit vergleichbar sind, muss der Grundpreis in einer Schriftgröße angegeben werden, die mindestens 50 Prozent der Schriftgröße des Verkaufspreises beträgt, z.B. 8 Millimeter Schriftgröße beim Ver- und 4 Millimeter beim Grundpreis.

Neue Frühstücksrichtlinie
Ab dem 14. Juni 2026 gelten EU-weit verschärfte Vorschriften im Rahmen der Frühstücksrichtlinien. Honig muss mit den Herkunftsländern in absteigender Reihenfolge, inklusive Prozentsätzen, gekennzeichnet werden. Konfitüren und Marmeladen erhalten einen höheren Mindestfruchtgehalt, Fruchtsäfte müssen klarer über Zuckerarten und -gehalt informieren, und Trockenmilch wird flexibler in der Herstellung laktosefreier Produkte geregelt. Ziel ist eine bessere Verbraucherinformation, höhere Produktqualität und mehr Transparenz.

Werbeaussagen & Greenwashing – neue Vorgaben für Nachhaltigkeits-Versprechen
Ab 27. September 2026 gelten strengere Vorschriften für Werbung mit Umwelt- oder Nachhaltigkeitsaussagen: Begriffe wie „nachhaltig“, „klimaneutral“ etc. dürfen nur verwendet werden, wenn sie belegbar und nachvollziehbar sind.

Digitale Kassenbons
Ab 1. Oktober 2026 dürfen Unternehmen digitale Kassenbons per QR-Code oder als Link ausstellen. Die Kund:innen entscheiden, ob sie einen Papierbeleg brauchen. Zeitgleich können volljährige Kund:innen mit Hauptwohnsitz in Österreich ihre Kassenbelege des Vormonats beim Finanzministerium einreichen und an einer Lotterie teilnehmen. Monatlich werden hundertmal 2.500 Euro und übers Jahr zweimal 250.000 Euro verlost. Ziel ist es, die Steuerdisziplin der Geschäfte zu erhöhen.

PFAS-Verbot & strengere Vorgaben für bestimmte Produkte
Ab 10. Oktober 2026 ist in der Gesetzesplanung vorgesehen, dass bestimmte Textilien, Lederwaren, Verpackungen und Kosmetika, die Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) enthalten, verboten werden. PFAS sind sogenannte „Ewigkeitschemikalien“, die sich in Körper und Umwelt anreichern können, was mit gesundheitlichen Risiken verbunden ist.

Rückfragen & Kontakt

Arbeiterkammer Oberösterreich
Mag. Karin Windpessl
Telefon: +43 (0)50/ 6906-2184
E-Mail: karin.windpessl@akooe.at

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