- 29.12.2025, 09:51:32
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- OTS0031
Pyrotechnikfachhandel warnt vor Kauf illegaler Feuerwerkskörper im Ausland
Im österreichischen Fachhandel gekaufte Pyrotechnikartikel sind zertifiziert und bieten Sicherheit – dies ist bei ausländischen nicht gewährleistet
Anlässlich des bevorstehenden Jahreswechsels appelliert der Arbeitskreis Pyrotechnikfachhandel der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) an die österreichischen Bürger:innen, Feuerwerkskörper ausschließlich im österreichischen Fachhandel zu kaufen. Denn nur hier werden Artikel verkauft, die den Sicherheitsnormen entsprechen, sowie die nötige Beratung angeboten. „Vom Kauf illegaler Feuerwerksartikel aus dem Ausland oder vom Online-Erwerb raten wir hingegen stark ab. Diese Produkte bergen oft extreme Verletzungsgefahren und schaden nicht nur den Tieren und der Umwelt, sondern auch dem legalen Pyrotechnikfachhandel“, so Thomas Köchl, Branchensprecher des österreichischen Pyrotechnikfachhandels. Dieser unterliegt strengen gesetzlichen Bestimmungen, und nur qualifizierte Personen dürfen pyrotechnische Artikel verkaufen oder Feuerwerke der höheren Kategorien (F3 und F4) abschießen. „Das heißt: Nur ein legal importierter, CE-zertifizierter Feuerwerksartikel, der beim österreichischen Fachhändler gekauft wird, ist ein sicherer Artikel“, sagt Köchl.
Zusammenarbeit mit der Polizei an den Grenzen
Gemeinsam mit der Polizei wurde dieses Jahr wieder verstärkt auf die Gefahren illegaler Feuerwerke hingewiesen. Die Polizei führt verstärkte Grenzkontrollen durch, speziell an der tschechischen Grenze. Ein großer Erfolg dieser Zusammenarbeit mit dem Innenministerium und dem Kuratorium für Verkehrssicherheit ist auch die gezielte Verschärfung des tschechischen Pyrotechnikgesetzes. Insbesondere wurde der Verkauf der Kategorien F2 bis F4 auf Märkten, Ständen und mobilen Verkaufsstellen verboten. Dies macht jedoch die notwendigen Grenzkontrollen durch die Exekutive nicht obsolet, da das Prüfen und Einhalten der EU-Konformitätsverfahren für pyrotechnische Artikel europaweite Aufgaben sind.
Ein zentrales Anliegen der Branche ist auch die Einhaltung der Altersgrenzen beim Abfeuern von Pyrotechnikartikeln. So gilt etwa für das „Jugendfeuerwerk“ der Kategorie F1 ein Mindestalter von zwölf Jahren; andere Feuerwerke der Kategorie F2, wie etwa Raketen oder Batteriefeuerwerke, erfordern ein Mindestalter von 16 Jahren. Informationen stellt der österreichische Pyrotechnikhandel unter Pyrotechnik – Kategorien und Altersgrenzen – WKO zur Verfügung.
Junge Männer als Hauptrisikogruppe
Insgesamt stellen Jugendliche zwischen 15 und 24 Jahren die größte Gruppe der Verletzten durch Böller-Unfälle dar: Sie machen 51 Prozent des Unfallgeschehens aus. Jede bzw. jeder zweite betroffene Pyrotechnik-Verunfallte gehört demnach zu dieser Altersgruppe. Zählt man die betroffenen Kinder von 0 bis 14 Jahren hinzu (15 %), zeigt sich, dass rund 66 Prozent jener, die aufgrund eines Pyrotechnik-Unfalls medizinische Hilfe im Krankenhaus in Anspruch nehmen müssen, Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene sind. Rund zwei Drittel der Betroffenen gehören somit zu den Altersgruppen 0 bis 24 Jahren. „Das heißt, dass Kinder und Jugendliche alarmierend früh mit Pyrotechnik in Kontakt kommen und Zugang zu Pyrotechnik haben, zu der sie vielfach keinen Zugang haben sollten. Wir müssen das Bewusstsein für die Gefahren schärfen und Händler wie Erziehungsberechtigte an ihre Sorgfaltspflicht erinnern“, so Christian Schimanofsky, KFV-Direktor.
Auch in dieser Altersgruppe wird Pyrotechnik mitunter aus dem Ausland beschafft. Beobachtungen von Medienberichten zu Unfällen mit Kindern und Jugendlichen der letzten Wochen zeigen, dass auch illegale Produkte involviert waren: Vom verbotenen Blitzknallsatz bis hin zu Pyrotechnik der Kategorien F3 und F4 hätten die Jugendlichen keinen Zugang zu diesen Feuerwerksartikeln haben dürfen.
Richtige Entsorgung von Feuerwerkskörpern
„Abgeschossene Feuerwerkskörper sind zwecks Unterstützung der Gemeinden und zur Entlastung der Umwelt unbedingt im Restmüll zu entsorgen“, appelliert Pyrotechnikfachhandel-Branchensprecher Köchl an die Verbraucher:innen. „Werden diese Regeln und alle gesetzlichen Bestimmungen eingehalten, steht einem bunten, fröhlichen Jahreswechsel nichts im Wege.“ (PWK561/DFS)
Weitere Informationen
- Broschüre: Gemeinsam Sicher 2025
- 14 wichtige Informationen zum Umgang mit Feuerwerkskörpern
- Folder: Kauf und Gebrauch von Feuerwerkskörpern
- Erlass des BMI zum Pyrotechnikgesetz 2010 zum Jahreswechsel 2025/2026 - WKO
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