- 29.12.2025, 09:15:02
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Über 200.000 Einsatzstunden im Jahr 2025 sind Rekord in der Sozialen Alltagsbegleitung
LR Teschl-Hofmeister: „Aktuell betreuen rund 460 Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter monatlich über 1.700 Personen“
Das Aufgabenfeld eines Sozialen Alltagsbegleiters bzw. einer Sozialen Alltagsbegleiterin ist sehr vielschichtig und zielt darauf ab, Personen im Alltag zu unterstützen und pflegende Angehörige zu entlasten. „Die Sozialen Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter sind eine wichtige Stütze für unsere Landsleute und das niederösterreichischen Sozialsystem. Wurden im Jahr 2021 40.500 Einsatzstunden geleistet, so haben sich die Einsatzstunden bis ins Jahr 2025 auf über 200.000 Stunden verfünffacht. Aktuell betreuen rund 460 Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter monatlich über 1.700 Personen“, betont Sozial-Landesrätin Christiane Teschl-Hofmeister.
Soziale Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleiter leisten den Personen Gesellschaft, hören zu, führen Gespräche oder lesen vor, sie animieren zu gemeinsamen Beschäftigungen wie etwa spielen, basteln oder kochen und erledigen gemeinsam Besorgungen. Spaziergänge oder kleine Unternehmungen, um den Alltag abwechslungsreicher zu gestalten, gehören ebenso zu den Tätigkeiten von Sozialen Alltagsbegleiterinnen und Alltagsbegleitern, wie Unterstützung bei alltäglichen Verrichtungen und hauswirtschaftlichen Tätigkeiten. „Sie leisten somit wichtige Hilfestellungen für Ältere, Kranke oder pflegebedürftige Menschen“, so Teschl-Hofmeister.
Das Angebot ist nicht auf kurzfristige Einsätze ausgelegt. So beträgt die Mindesteinsatzdauer zwei Stunden und soll sechs Stunden nicht überschreiten. In der Regel können pro Monat 20 Einsatzstunden und pro Jahr bis zu 150 Einsatzstunden mit dem Land Niederösterreich verrechnet werden. Im Bedarfsfall kann der Zuschuss für bis zu 40 Stunden pro Monat bzw. 300 Stunden pro Jahr gewährt werden. Die betreute Person hat einen Kostenbeitrag zu leisten.
Weitere Informationen online auf www.noe.gv.at/noe/Pflege/Soziale_Alltagsbegleitung.html bzw. bei den Rechtsträgern.
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