- 22.12.2025, 09:10:02
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Schlimmste Tierquälerei an Karpfen vor Weihnachten
VGT-Recherche zeigt, wie Karpfen minutenlang schwerstem Leid ausgesetzt werden; Betäubungen erfolgen nicht fachgerecht; mehrere Fischverkaufsstände in Wien wurden angezeigt.
VGT-Mitarbeiter:innen waren wie in den Jahren 2024 und 2023 bei Wiener Lebensmittelmärkten unterwegs und kontrollierten bei mehreren Fischverkaufsständen die Haltungsbedingungen und Schlachtmethoden der dort in Hälterungsbehältern zum Verkauf angebotenen "Weihnachtskarpfen". Bei vier Fischverkaufsständen wurden Verstöße gegen geltende gesetzliche Bestimmungen beobachtet und vom VGT zur Anzeige gebracht.
Video von der Fischquälerei: Leidende Karpfen auf Wiener Märkten
Ersticken an der Luft
Bei einem Verkaufsstand am Brunnenmarkt wurde schwerste Tierquälerei beobachtet. VGT-Mitarbeiter:innen wurden Zeug:innen, wie Karpfen zu einem Fischverkaufsstand angeliefert wurden. Dabei wurden die Tiere mehrere Minuten lang ohne Wasser in Kisten in einem Hauseingang gelagert. Für die Tiere ist das ein Todeskampf, verbunden mit schwerer Angst und maximalem Stress. Laut Tierschutzgesetz müssen Fische immer in Wasser transportiert werden. Diese Tierquälerei wurde vom VGT angezeigt.
Mag. Erich Schacherl, VGT Kampagnenmitarbeiter war vor Ort dabei: "Erschütternd bei dieser Tierquälerei war auch die Ignoranz der an dem Transport der sterbenden Karpfen beteiligten Arbeiter in den Hauseingang. Denen schien der Todeskampf der Karpfen völlig egal zu sein."
Unsachgemäße Betäubung
Die VGT-Mitarbeiter:innen sahen bei der Recherche mehrmals unsachgemäße Betäubung von Karpfen. Laut österreichischem Gesetz dürfen Fische nur getötet werden, wenn sie vorher betäubt worden sind. Die Betäubung darf durch einen Schlag auf den Hinterkopf erfolgen. Wichtig ist, dass der Schlag an der richtigen Stelle am Hinterkopf erfolgt, damit der Fisch sofort das Bewusstsein verliert. Der Schlag muss auch fest genug ausgeführt werden. Wenn die Betäubung fachgerecht durchgeführt wird, verliert der Fisch sofort das Bewusstsein.
Bei vier Fischverkaufsständen war zu sehen, wie die Fischverkäufer mehrmals auf die Köpfe der lebenden Karpfen einschlugen, ohne dass die Fische das Bewusstsein verloren. Die Fische werden dabei nur in der Luft gehalten, statt auf einer harten Unterlage fixiert, die für das sachgemäße Betäuben geeignet wäre. Mag. Erich Schacherl: "Es ist für jeden Fisch eine furchtbare Tortur, wenn ihm bei vollem Bewusstsein mehrmals brutal auf den Kopf geschlagen wird. Schwerste Kopfverletzungen und Gehirnschäden inkl. schlimmster Schmerzen können die Folge sein. Was wir zu sehen bekamen, widerspricht allen Grundsätzen des Tierschutzes und dürfte so niemals passieren.“
Minutenlanger Todeskampf
Bei einem Verkaufsstand am Meiselmarkt in Rudolfsheim-Fünfhaus war zu sehen, dass Karpfen nach mehreren Betäubungsschlägen auf den Kopf durch einen Kehlschnitt mit einer Schere vermeintlich getötet wurden. Einer dieser Karpfen bewegte sich nach der offensichtlich unsachgemäßen Betäubung und Tötung immer noch heftig. Mag. Erich Schacherl: "Das war furchtbare Tierquälerei! Auch wenn die Tierschutz-Schlachtverordnung nicht definiert, welche Werkzeuge für die Tötung von Karpfen erlaubt sind - die Schere, die hier eingesetzt wird, ist völlig ungeeignet. Die Karpfen haben offensichtlich stark gelitten und über eine Minute nach dem Schnitt noch geatmet und gezappelt.“ In einem Fischbecken ist so wenig Platz, dass die Tiere nicht einmal alle von Wasser bedeckt sind. Verzweifelt kämpfen sie um den Platz, sie stehen sichtlich unter Stress.
Das Fazit der Recherche war für die VGT-Mitarbeiter:innen ernüchternd. Mag. Erich Schacherl: "Ich bin fassungslos, wie unprofessionell und empathielos die meisten Fischverkäufer mit den Karpfen umgegangen sind. Als wären die Fische empfindungslose Waren. Als würde es keine Gesetze geben, die die Tiere schützen. Gleichzeitig müssen wir hier auch die Behörde in die Pflicht nehmen. Jedes Jahr aufs Neue zeigen wir die Quälerei im vorweihnachtlichen Fischverkauf an. Man muss sich die Frage stellen, ob hier überhaupt kontrolliert wird, und ob bei diesen Kontrollen alle Augen zugedrückt werden. Die Tierquälerei erfolgt bei vielen Ständen systematisch und andauernd, und müsste von jedem kontrollierenden Organ festgestellt werden können.“
Mag. Schacherl abschließend: "Eines muss noch gesagt werden: Diese Tierquälerei findet nur deshalb statt, weil es Menschen gibt, die Karpfenfleisch kaufen wollen, das von lebend auf Märkten angebotenen Tieren stammt. Diese Fleischesser:innen sind mitverantwortlich für die geschilderte Karpfenquälerei."
Der VGT empfiehlt, auf den Konsum von Karpfen oder anderen Fischen zu Weihnachten zu verzichten.
Pressefotos (Copyright: VGT.at)
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