- 22.12.2025, 08:31:32
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AK Kärnten sichert 4.300 Euro: Gerechtigkeit für Leiharbeiter nach unfairer Kündigung
„Wer arbeitet, hat Anspruch auf faire Behandlung. Dabei ist es völlig nebensächlich, ob fix angestellt oder überlassen“, betont AK-Präsident Günther Goach.
Es ist eine Geschichte, wie sie viele Leiharbeitskräfte kennen: Trotz Einsatzbereitschaft und harter Arbeit wurde ein Leiharbeiter gekündigt. Allerdings nicht gesetzeskonform. Der Dienstgeber beendete das Dienstverhältnis mit einer Frist von nur vier Wochen zum Ende der Arbeitswoche. Laut Kollektivvertrag für Arbeitskräfteüberlassung hätte aber eine Frist von sechs Wochen zum 15. oder Monatsletzten gegolten. Nach der Intervention durch Jürgen Jöbstl, AK-Bezirksstellenleiter Wolfsberg, wurde alles genau überprüft, berechnet und eingefordert. „Es stellte sich weiters heraus, dass der Arbeitgeber unrechtmäßig unbezahlten Urlaub verbucht und Stehzeiten nicht abgerechnet hat. Für den Betroffenen bedeutete das einen massiven finanziellen Verlust.“ Am Ende konnte für den Dienstnehmer eine Nachzahlung – bestehend aus Kündigungsentschädigung, Entgelt für Stehzeiten und korrigiertem Urlaubsanspruch – von insgesamt 4.300 Euro netto gesichert werden.
Goach unterstreicht die Bedeutung solcher Erfolge: „Viele Beschäftigte wissen gar nicht, welche Ansprüche sie haben und verlieren dadurch oft Geld, das ihnen zusteht. Gerade in der Arbeitskräfteüberlassung passieren immer wieder Fehler bei Kündigungsfristen und Entgeltabrechnungen. Wir raten allen Betroffenen, ihre Lohnabrechnungen genau zu prüfen und sich bei Unklarheiten kostenlos und vertraulich an die AK zu wenden.“
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