- 19.12.2025, 08:17:02
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ARBÖ: Das ändert sich 2026 für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer
Auch im kommenden Jahr wird sich für Kraftfahrerinnen und Kraftfahrer einiges ändern. Der Automobilklub ARBÖ gibt einen Überblick:
ÄNDERUNG 1:
Neue CO2-Grenzwerte zur Berechnung der Normverbrauchsabgabe
Die Normverbrauchsabgabe verteuert auch 2026 durch eine neue Formel zur Berechnung der Abgabe den Autokauf.
Die ab 1. Jänner 2026 gültige Berechnungsformel lautet:
(CO2-Emissionswert in g/km – 91 g) : 5 = NoVA-Steuersatz
Der Malus-Grenzwert für Pkw bleibt bei 155 Gramm CO2 pro Kilometer. Hat ein Fahrzeug einen höheren CO2 Ausstoß als 155g/km, erhöht sich die Steuer um 80 Euro je Gramm CO2/km.
Für Motorräder stellt sich die Berechnungsformel der Normverbrauchsabgabe ab 01.01.2026 dar wie folgt:
(CO2-Emissionen in g/km – 51 g) : 4 = Steuersatz
Im Gegensatz zu Personenkraftwagen beträgt der Höchststeuersatz weiterhin 30%.
ÄNDERUNG 2:
Autobahnvignette
Die Nutzung der Autobahn wird im Jahr 2026 teurer. Die Jahresvignette für Pkw steigt um 2,9 Prozent und kostet somit 106,80 Euro.
Alle Tarife für die Autobahnvignette 2026 im Überblick:
Neue Tarife 2026 für Pkw (bzw. alle zweispurigen Kfz bis 3,5t hzG):
1-Tages-Vignette: EUR 9,60,- (nur digital erhältlich)
10-Tages-Vignette: EUR 12,80,-
2-Monats-Vignette: EUR 32,00,-
Jahresvignette: EUR 106,80,-
Neue Tarife 2026 für Motorräder (einspurige Kfz):
1-Tages-Vignette: EUR 3,80,- (nur digital erhältlich)
10-Tages-Vignette: EUR 5,10,-
2-Monats-Vignette: EUR 12,80,-
Jahresvignette: EUR 42,70,-
Bis auf die 1-Tages-Vignette sind sämtliche Vignetten auch zum Kleben in der Farbe Rot erhältlich. Die Jahresvignette für das Jahr 2026 gilt seit 1.12.2025 und ist bis einschließlich 31.01.2027 gültig.
2026 ist übrigens das letzte Jahr, in dem eine Klebevignette angeboten wird. Ab 2027 wird es ausschließlich digitale Vignetten geben.
ÄNDERUNG 3:
Förderung für private E-Ladeinfrastruktur
Private Ladeinfrastruktur wird im ersten Quartal 2026 noch mit bis zu 50% der umweltrelevanten Investitionskosten gefördert. Die Einreichung von Förderungsanträgen ist ausschließlich online möglich und kann in Abhängigkeit der zur Verfügung stehenden Budgetmittel bis längstens 31.03.2026 vorgenommen werden.
ÄNDERUNG 4:
Förderung für Anschaffung von E-Mopeds und E-Motorräder
Die Ankaufsförderung von bis zu 1.800 Euro für Elektromopeds und Elektromotorräder der Klasse L1e und L3e läuft aus. Anträge können online noch bis 31.3.2026 unter www.umweltfoederung.at eingereicht werden.
ÄNDERUNG 5:
Förderung für Anschaffung von E-Transporträdern und E-Falträdern
Bis spätestens 27.2., 12 Uhr, können auf www.umweltfoederung.at noch Förderansuchen für die Anschaffung von E- Transporträdern und E-Falträdern eingereicht werden. Die Förderhöhe beträgt 500 Euro für Elektrofalträder und 900 Euro für elektro-Transporträder. Voraussetzung ist eine gültige ÖV-Jahresnetzkarte sowie eine Bestätigung, dass der Strom für die Ladung überwiegend aus erneuerbaren Energien gewonnen wird.
Weitere Informationen zur Antragsstellung und Information unter: www.umweltfoerderung.at.
ÄNDERUNG 6:
Erhöhung des Pendlereuro
Im Rahmen des Budgetbegleitgesetzes 2025 wird der Pendlereuro ab 01.01.2026 von 2 Euro auf 6 Euro pro km verdreifacht. Voraussetzung dafür ist der Anspruch auf das große oder kleine Pendlerpauschale.
Die Erhöhung dient als (Teil-)Kompensation für die Abschaffung des Klimabonus.
ÄNDERUNG 7:
Einschränkung der NoVA-Rückvergütung beim Export
Ab 1. Juli 2026 soll es eine NoVA-Rückvergütung beim Export nur mehr innerhalb von vier Jahren nach der Erstzulassung geben. Danach soll es grundsätzlich keine NoVA-Rückzahlung mehr geben.
ÄNDERUNG 8:
Abgasnorm Euro 7 tritt in Kraft
Am 29. November tritt die Abgasnorm Euro 7 in Kraft. Danach erhalten Fahrzeuge nur noch mit dieser Euronorm die Typengenehmigung. Für die Erstzulassung der Fahrzeuge gilt die Euro 7 ab 29. November 2027. Wesentliche Änderung: Künftig wird auch der Reifen- und Bremsabrieb und die Haltbarkeit von Akkus bei E-Autos eingerechnet.
ÄNDERUNG 9:
Verteuerung der Kurzparktarife und des Parkpickerls in Wien
Mit 1. Jänner 2026 erhöht die Stadt Wien die Tarife für die Kurzparkzone und die Kosten für das Parkpickerl um 30 Prozent. Damit kostet das Parkpickerl ab dem kommenden Jahr 13 Euro statt wie bisher 10 Euro. Für die Kurzparkzone gelten künftig folgende Tarife:
30 Minuten: EUR 1,70,-
60 Minuten: EUR 3,40,-
90 Minuten: EUR 5,10,-
120 Minuten: EUR 6,80,-
Neben den bereits fixierten Änderungen für 2026 gibt es auch eine Reihe von Gesetzesentwürfen, die im Laufe des kommenden Jahres in Kraft treten sollen:
36. Novelle der Straßenverkehrsordnung
Kameraüberwachung:
Gemeinden sollen künftig leichter „Zonen mit Zufahrtsbeschränkung“ einrichten können (z.B. Schulstraßen, verkehrsberuhigte Wohngebiete) und über Kennzeichenerfassung kontrollieren. Die Kameraüberwachung für die Stadtzentren soll laut Begutachtungsentwurf am 1. Mai 2026 in Kraft treten.
Helmpflicht für E-Scooter und E-Bikes
Für die Nutzung von E-Scootern sollen ab 1. Mai klare Verhaltens- und Ausrüstungsvorschriften gelten: Keine Mitnahme von Personen oder Waren, eine Helmpflicht bis zum vollendeten 16. Lebensjahr, sowie die Pflicht zur Ausstattung mit Blinkern und einer Klingel. Zudem wird die Promillegrenze von 0,8 º/₀₀ auf 0,5 º/₀₀ gesenkt. Auch für E-Bike-Fahrende gilt künftig eine Helmpflicht für alle Fahrerinnen und Fahrer bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.
„Mopedähnliche“ Elektrofahrzeuge („E-Mopeds“)
Elektromopeds, die bisher als Fahrrad gelten, soll ab 1. Oktober die Benutzung des Radwegs untersagt werden. Denn diese Fahrzeuge gelten künftig nicht mehr als Fahrrad, sondern als Kraftfahrzeug. Dies geht auch mit einer Reihe weiterer Verpflichtungen einher: E-Mopeds benötigen künftig eine Zulassung und Versicherung, und die Benützung ist nur mit einem Führerschein und Sturzhelm erlaubt.
Reform der Besitzstörungsklagen (Parkplatz-Abzocke) ab 01.01.2026
Anwaltstarife bei Besitzstörungsklagen werden auf rund 100 Ꞓ begrenzt (Sonderbemessungsgrundlage). Gerichtsgebühren werden gesenkt (z.B. 70 Ꞓ bei Anerkenntnis in erster Verhandlung; 35 Ꞓ bei Zurückziehung vor Zustellung) und Kfz-Besitzstörungsfälle können künftig bis zum OGH gehen – bisher war das explizit ausgeschlossen.
Neuerungen im Führerscheinrecht
Am 1. Mai 2026 soll die 23.FSG-Novelle in Kraft treten. Dabei soll dem Prüfungsbetrug in Fahrschulen der Kampf angesagt werden: Wer beim technisch unterstützten Schummeln erwischt wird, soll demnach statt 9 Monaten künftig 18 Monate auf den nächsten Prüfungsantritt warten müssen. Außerdem wird die allgemeine Wartezeit für Wiederholungsprüfungen (Theorie und Praxis) von 2 Wochen auf 12 Tage verkürzt – das ist eine kleine Entlastung für Kandidaten, die „normal“ durchfallen.
2- jährige Führerscheinbefristung ab 60 Jahren für die Lenkberechtigung C/D fällt weg. Es soll die allgemeine 5-jährige Befristung gelten – also weniger Formalaufwand für ältere Berufskraftfahrer.
Die Frist, für wie lange eine Verlustbestätigung als „Ersatz zum Lenken“ gilt, soll von bisher vier auf acht Wochen verlängert werden. Zudem sieht die Novelle vor, dass der Internationale Führerschein statt einem für 3 Jahre gilt und die Umschreibung ausländischer Führerscheine wird erleichtert.
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Sebastian Obrecht
Telefon: +43 664 60 123 244
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