- 18.12.2025, 13:11:02
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- OTS0119
Prekäre Arbeitsbedingungen in Wiener Escape Rooms: AK Wien geht gegen Verstöße vor
Bereits 14 Verfahren anhängig
Kurzfristig gestrichene Dienste, Minusstunden trotz Arbeitsbereitschaft, Unterbezahlung und Kündigungen nach Kritik: In einem Wiener Escape-Room-Betrieb hat die AK Wien zahlreiche arbeitsrechtliche Verstöße festgestellt. Insgesamt haben sich 14 betroffene Arbeitnehmer:innen an die AK Wien gewandt, der Streitwert liegt bei rund 28.000 Euro.
Kurzfristige Dienständerungen und Minusstunden
Betroffen sind vor allem Studierende, die geringfügig oder in Teilzeit als Gamemaster oder Schauspieler:innen beschäftigt waren. Dienste wurden je nach Buchungslage kurzfristig geändert oder gestrichen. Obwohl die Beschäftigten arbeitsbereit waren, wurden die ausgefallenen Stunden als Minusstunden verbucht – was unzulässig ist. „Wer arbeitsbereit ist, darf nicht einfach nach Hause geschickt werden, nur weil weniger Kund:innen kommen“, stellt Filiz Yurdakul, Arbeitsrechtsexpertin der AK Wien klar.
Teilweise konnten auch gesetzlich vorgeschriebene Ruhepausen, insbesondere an stark frequentierten Wochenenden, nicht eingehalten werden.
Zudem kam es zu Unterbezahlung unter dem geltenden Kollektivvertrag für Arbeiter:innen im Hotel- und Gastgewerbe. Gleichzeitig mussten die Beschäftigten regelmäßig zusätzliche Reinigungstätigkeiten übernehmen, ohne dafür entsprechend entlohnt zu werden.
Kündigung nach Kritik – Versetzung als Druckmittel
Besonders schwerwiegend ist der Fall von Johannes B. (Name geändert), der zweieinhalb Jahre in einem Escape Room gearbeitet hat, bis es ihm zu viel wurde: „Ich habe auf die arbeitsrechtlichen Probleme aufmerksam gemacht und wurde einen Tag später gekündigt. Daraufhin habe ich mich an die AK gewandt, weil ich diese Ungerechtigkeit – auch für meine Kolleg:innen – nicht auf mir sitzen lassen wollte.“ Mithilfe der AK Wien hat Johannes B. die Kündigung angefochten, denn Kritik an rechtswidrigen Zuständen darf nicht dazu führen, dass man seinen Job verliert. Während der Kündigungsfrist wurde der Student auch noch an einen Standort versetzt, für den er durch die halbe Stadt fahren musste. Vor Gericht kam es zu einem Vergleich, der bislang nicht bezahlt wurde. Auch in anderen Fällen laufen derzeit Exekutionsverfahren.
„Die Tätigkeit in Escape Rooms ist ein klassischer Nebenjob für Studierende. Gerade beim ersten Job ist es besonders bitter, wenn man so schlechte Erfahrungen machen muss, denn Berufseinsteiger:innen wissen kaum über ihre Rechte Bescheid. Klar ist: Arbeitsrecht gilt auch für Freizeitbetriebe. Flexibilität darf nicht einseitig zulasten der Beschäftigten gehen“, hält Arbeitsrechtsexpertin Yurdakul fest und ruft insbesondere junge Arbeitnehmer:innen dazu auf, sich im Zweifel von der AK beraten zu lassen.
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