- 17.12.2025, 17:32:02
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Bundesrat: Vereinfachte Zulassung von neuartigen Tabakerzeugnissen beschlossen
Abwicklung der Investitionsprämie bis Ende 2029, Erhöhung der Preistransparenz im Handel
Damit neuartige Tabakerzeugnisse wie etwa "Heets"-Produkte in Zukunft auch in Österreich gekauft werden können, wird das bisherige Zulassungssystem durch eine Meldeverpflichtung ersetzt. Der diesbezügliche Antrag der Regierungsparteien wurde heute auch im Bundesrat mit Mehrheit angenommen. Als Argumente wurden der Bürokratieabbau sowie das Lukrieren von Steuereinnahmen im Inland ins Treffen geführt. Die Regierung rechnet mit zusätzlichen Einnahmen von rund 500 Mio. Ꞓ bis 2029. Die Grünen sprachen von einem "Paradigmenwechsel im Gesundheitsschutz" und lehnten als einzige Fraktion die Initiative ab.
In Umsetzung von EU-Vorgaben zielten zwei Regierungsvorlagen auf die Ausweitung der Rechte anerkannter NGOs in Zusammenhang mit der Genehmigung von Abfallbehandlungsanlagen und sogenannter IPPC-Anlagen ab. Diese Nationalratsbeschlüsse wurden jeweils von ÖVP, SPÖ, NEOS und Grünen mitgetragen. Einstimmig sprach sich die Länderkammer hingegen dafür aus, die Abwicklung der Investitionsprämie bis Ende 2029 zu ermöglichen sowie Klarstellungen im Preisauszeichnungsgesetz vorzunehmen.
Unterschiedliche Positionen bezüglich der Zulassung neuartiger Tabakerzeugnisse
Wenn es um neuartige Tabakerzeugnisse gehe, dann sollte eine gesundheitspolitische Debatte geführt werden, plädierte Claudia Hauschildt-Buscherberger (Grüne/O). Sie halte die Neuregelung für bedenklich, da nun die Zulassungsverfahren, die 2016 "aus gutem Grund" etabliert worden seien, wegfallen würden. Bisher musste genau nachgewiesen werden, warum neue Produkte auf dem Markt erhältlich sein sollen. Künftig müssten die Produzenten oder Importeure aber nur mehr eine Meldung beim Gesundheitsministerium einreichen. Schon sechs Monate später könnten dann die Erzeugnisse einfach in Verkehr gebracht werden. Die Grünen würden diesen "Paradigmenwechsel im Gesundheitsschutz" strikt ablehnen, weil mit Spätfolgen für Jugendlichen zu rechnen sei.
Karl Weber (ÖVP/N) gab zu bedenken, dass neuere "Heets"-Produkte in sämtlichen Nachbarländern von Österreich zugelassen seien und man daher auf den veränderten Markt reagieren musste. Anstelle eines langwierigen Zulassungsverfahren soll künftig eine Meldeverpflichtung kommen. Diese müsste eine detaillierte Beschreibung des Produkts, eine Gebrauchsanweisung sowie die vollständige Nennung der Inhaltsstoffe umfassen. Da die bisherigen Vertriebswege bestehen bleiben, werden auch die Steuereinnahmen in Österreich lukriert werden können. Außerdem würden alle Auflagen und Richtlinien wie etwa das beschlossene Aromenverbot beibehalten.
Ebenso wie Weber wies Sebastian Forstner (SPÖ/O) darauf hin, dass an einer weiteren Novelle gearbeitet werde, die vor allem auf den Schutz von Kindern und Jugendlichen abziele. Diese soll etwa eine rechtliche Gleichstellung von Nikotinbeuteln und E-Liquids mit den klassischen Tabakprodukten beinhalten. Außerdem werde es ein umfassendes Werbeverbot, verbindliche Alterskontrollen sowie ein generelles Verbot von Einweg-E-Zigaretten bis 2026 geben. Derzeit würden nämlich bereits 28 % der 15-Jährigen regelmäßig zu E-Zigaretten greifen, zeigte Forstner auf. Was die zusätzlichen Steuereinnahmen betreffe, so sollen diese zweckgebunden für die Prävention und den Ausbau des Gesundheitssystems eingesetzt werden.
Irene Partl (FPÖ/T) wendete ein, dass es bei diesem Beschluss nicht um Gesundheitsschutz oder Prävention gehe, sondern um Steuern. Der Kern des Antrags sei die Umstellung von einem Zulassungsverfahren auf eine bloße Meldeverpflichtung, damit die Steuergelder nicht mehr ins Ausland fließen, merkte sie an. Ihre Partei stimme dem Antrag zu.
Änderungen bei Beschwerdemöglichkeiten von Nichtregierungsorganisationen und Abwicklung der Investitionsprämie
Um einem EU-Vertragsverletzungsverfahren entgegen zu wirken, hat die Bundesregierung eine Sammelnovelle vorgelegt, die Änderungen in der Gewerbeordnung und im Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen umfasst. Ein zentraler Punkt darin ist, dass anerkannte NGOs ein Beschwerderecht bei Genehmigungsverfahren für Abfallbehandlungsanlagen nach der Gewerbeordnung erhalten sollen. Weiters werden für den Bereich des Industrieunfallrechts die von der Europäischen Kommission beanstandeten Regelungen wortgetreu aus der Seveso III-Richtlinie übernommen.
Ein EU-Vertragsverletzungsfahren soll auch durch eine weitere Regierungsvorlage abgewendet werden, bei der es um besonders umweltrelevante Industrie-, Tierhaltungs- und Abfallbehandlungsanlagen (IPPC-Anlagen), die unter das Mineralrohstoffgesetz fallen, geht. Auch in diesem Bereich werden die Beschwerdemöglichkeiten von Umweltorganisationen erweitert. Diese sollen auch dann Beschwerde gegen die Bewilligung einer IPPC-Anlage erheben können, wenn sie sich nicht am erstinstanzlichen Verfahren beteiligt haben.
Verlängert werden soll zudem die in der Coronazeit eingeführte Investitionsprämie für Unternehmen bis 31. Dezember 2029. In der Begründung der Novelle wurde unter anderem auf Prüf- und Berichtspflichten, die mit der Abwicklung der EU-Aufbau- und Resilienzfazilität einhergehen, sowie auf die Kontrolle der Behaltefrist der geförderten Vermögensgegenstände von zumindest drei Jahren verwiesen. S taatssekretärin Elisabeth Zehetner informierte darüber, dass über 250.000 Anträge eingebracht wurden, wobei 88 % von kleineren und mittleren Unternehmen stammen würden. Ausbezahlt werde ein Investitionsvolumen in der Höhe von 3 Mrd. Ꞓ.
FPÖ übt Kritik an "Schnellschüssen" und lehnt Ausweitung von NGO-Privilegien ab
Wenn es um EU-Vorgaben gehe, dann werde in Österreich immer "besonders rasch, brav und im Sinne von Brüssel" agiert, kritisierte Thomas Karacsony (FPÖ/B). So würden wieder einmal die Beschwerderechte von NGOs und Umweltorganisationen ausgeweitet, und zwar selbst dann, wenn sie im ursprünglichen Verfahren gar nicht beteiligt waren. Es seien daher weitere Verzögerungen von Projekten sowie höhere Kosten zu befürchten, warnte Karacsony. Umweltschutz dürfe jedoch nicht einhergehen mit mehr Bürokratie, mit Schnellschüssen oder Sonderrechten für bestimmte Gruppen. Aus diesen Gründen würde seine Fraktion den Änderungen in der Gewerbeordnung und im Mineralrohstoffgesetz auch nicht zustimmen, erklärte sein Fraktionskollege Markus Steinmaurer (FPÖ/O). Was die Investitionsprämie angeht, so sei damit ein viel zu hoher bürokratischer Aufwand verbunden, der Deregulierungsstaatssekretär auf den Plan rufen müsste. Trotz aller Kritikpunkte stimme man dem Antrag jedoch zu.
Grüne: Wichtige und positive Fortschritte im Sinne des Umweltschutzes
Hinter den eher technischen Vorlagen stünden die grundsätzlichen Fragen, wie ernst man den Schutz der Umwelt, die Rechte der Öffentlichkeit und die Vorgaben des europäischen Rechtes nehme, führte Bundesrätin Claudia Hauschildt-Buschberger (Grüne/O) ins Treffen. Im Gegensatz zur FPÖ halte sie es für wichtig, dass anerkannten Umweltorganisationen der Zugang zu Berichten auch dann ermöglicht werden soll, wenn sie im Genehmigungsverfahren selbst nicht beteiligt waren. Hauschildt-Buschberger war überzeugt davon, dass gerade bei großen Anlagen Umweltschutz und moderne Industriepolitik kein Widerspruch sein müssten. Wenn diese Anpassungen nicht beschlossen würden, dann müsste man mit einem Vertragsverletzungsverfahren rechnen, gab sie weiters zu bedenken.
Notwendige Veränderungen, um EU-Vertragsverletzungsverfahren abzuwenden
Sandra Lassnig (ÖVP/K) sprach im Zusammenhang mit den Novellierungen der Gewerbeordnung und des Mineralrohstoffgesetzes von notwendigen Veränderungen, um drohenden EU-Vertragsverletzungsverfahren entgegenzuwirken und Strafzahlungen abzuwenden. Sie versicherte zudem, dass der Regierung die Entbürokratisierung ein großes Anliegen sei. Aus diesem Grund sei auch vor zwei Wochen im Ministerrat ein großes Maßnahmenpaket beschlossen worden. Positiv stufte Lassnig die Verlängerung der Investitionsprämie bis 2029 ein.
Christoph Matznetter (SPÖ/W) konnte die Argumente der Freiheitlichen nicht nachvollziehen. Mit dem Widerstand gegen alles schade man der Wirtschaft, dem Land und den Menschen, hielt er ihnen entgegen.
Mehr Preistransparenz und bessere Vergleichbarkeit von Preisen
Mit Änderungen im Preisauszeichnungsgesetz sollen vor allem Klarstellungen zur Schriftgröße von Preisangaben im Handel getroffen sowie Vorgaben zu Bezugsgrößen festgelegt werden. Eine leichte Lesbarkeit sei dann gegeben, wenn der Verkaufspreis eine Schriftgröße von 8 Millimetern und der Grundpreis eine Schriftgröße von 4 Millimetern aufweise. Bei digitaler Preisauszeichnung liege die leichte Lesbarkeit des Grundpreises bei einer Schriftgröße von 3,5 Millimetern, heißt es im Gesetz. Um den Konsumentinnen und Konsumenten eine leichte Vergleichbarkeit der Preise zu ermöglichen, sei außerdem vorgesehen, dass die Bezugsgrößen wie etwa Kilo oder Liter innerhalb einer Betriebsstätte bei den jeweiligen Produktgruppen einheitlich ausgewiesen werden müssen.
Der Kampf gegen die Teuerung sei ein prioritäres Anliegen der Bundesregierung, was auch in zahlreichen Maßnahmen zum Ausdruck komme, bekräftigte Staatsekretärin Elisabeth Zehetner. Mit den Änderungen im Preisauszeichnungsgesetz würden den Konsumentinnen und Konsumenten Instrumente in die Hand gegeben, um ihre Eigenverantwortung "leben zu können". In Hinkunft müsse etwa der Grundpreis mindestens halb so groß angeschrieben sein wie der Verkaufspreis. Als nächster Schritt werde die "Shrinkflation" in Angriff genommen, kündigte sie an.
Durch die vorliegende Maßnahme würde die Preistransparenz gestärkt und die Vergleichbarkeit der Preise erleichtert, zeigte sich Viktoria Hutter (ÖVP/N) überzeugt. Gerade im österreichischen Handel herrsche ein "Dickicht an Aktionsschildern, Dauertiefpreisen und kurzfristigen Preisnachlässen", weshalb etwa die verpflichtende Ausweisung von Grundpreisen sehr wichtig sei.
Christoph Matznetter (SPÖ/W) schloss sich den Argumenten seiner Vorrednerin an. Das Gesetz diene vor allem dazu, die Stellung der Konsumentinnen und Konsumenten zu stärken, hob er hervor. Manchmal sei es notwendig, ordnungspolitisch einzugreifen.
Die FPÖ werde im Sinne der Konsumentinnen und Konsumenten zustimmen, auch wenn einzelne Vorgaben zu weit gehen würden, erklärte Günter Pröller (FPÖ/O). Er befürchtete, dass aufgrund des Mehraufwands für die Unternehmen die Produkte teurer werden. Was es aber wirklich brauchen würde, seien effiziente Maßnahmen, um die Wirtschaft wieder anzukurbeln. Mittlerweile könne sich in Österreich jede fünfte Person nicht mehr die Fixkosten leisten, machte Pröller geltend.
Simone Jagl (Grüne/N) hielt es für unzumutbar, dass viele Menschen auf Aktionen oder Rabatte angewiesen seien, um einigermaßen günstig einkaufen zu können. Sie befürwortete daher das Gesetz, das auch im Sinne der Barrierefreiheit ausdrücklich zu begrüßen sei. Es sollte niemand dazu gezwungen sein, beim Einkaufen die Lupe mitnehmen zu müssen. Bedenken äußerte sie jedoch bezüglich der "knappen Umsetzungsfrist". (Fortsetzung Bundesrat) sue
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