- 17.12.2025, 11:30:33
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Landgericht Berlin verurteilt Booking.com zu Schadenersatz
WKÖ-Hotellerie-Imlauer: Urteil stärkt auch anstehende Sammelklage europäischer Hotels gegen Booking.com
Mit dem heutigen Urteil des Landgerichts Berlin haben deutsche Hotels im jahrelangen Streit um die von Booking.com angewendeten Bestpreisklauseln einen entscheidenden Erfolg erzielt. Das Gericht stellte klar, dass die Bestpreisklauseln gegen das EU-Wettbewerbsrecht (Art. 101 AEUV) verstoßen und Booking.com den betroffenen Hotels entstandene finanzielle Schäden zu ersetzen hat. Weder die von Booking.com angeführte Verjährung noch die Argumentation sogenannter „notwendiger Nebenabreden“ wurden vom Gericht anerkannt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig, die konkrete Schadenshöhe wird in Folgeverfahren geklärt.
„Dieses Urteil ist ein Meilenstein für faire Wettbewerbsbedingungen in der Hotellerie. Es bestätigt, dass die Bestpreisklauseln von Booking.com kein legitimes Instrument waren, sondern Hotels über Jahre massiv geschadet haben“, erklärt Georg Imlauer, Obmann des Fachverbandes Hotellerie in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).
„Das Urteil aus Berlin verleiht auch der bevorstehenden Sammelklage europäischer Hotels, unter dem Schirm unseres Dachverbandes HOTREC, zusätzliche Schlagkraft. Es zeigt, dass sich Durchhaltevermögen und Zusammenhalt auszahlen – und genau das wird sich hoffentlich auch im Ergebnis für unsere österreichischen Hotelleriebetriebe in der anstehenden Sammelklage widerspiegeln“, so Imlauer abschließend. (PWK551/ES)
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