- 16.12.2025, 12:40:33
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ÖGB-Schuberth: Mehr Wertschätzung für Arbeit an Feiertagen
Steuerfreiheit für Feiertags- und Überstundenzuschläge entlastet Arbeitnehmer:innen, die arbeiten, wenn andere frei haben
Arbeit an Feiertagen bedeutet Verantwortung und Einsatz, während viele andere frei haben. Die heute von der Regierung angekündigte Klarstellung zur Steuerfreiheit für das Feiertagsentgelt ist ein wichtiger Schritt, um diese Arbeit sichtbar zu honorieren. „Für viele Beschäftigte in Pflege, Schichtbetrieben, Hotellerie und Gastronomie ist das ein spürbares Zeichen der Wertschätzung, das direkt auf ihrem Konto ankommt”, so ÖGB Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth.
Feiertagsarbeitsentgelt bleibt steuerfrei
Das Bundesfinanzgericht (BFG) hatte im Dezember 2024 entschieden, dass der für Feiertagsarbeit bezahlte Grundlohn eigentlich zu versteuern wäre. Weil das bisher jedoch als steuerfreier Zuschlag für Arbeit an Feiertagen galt, ist nun eine gesetzliche Klarstellung notwendig, dass alles beim Alten bleibt. Der ÖGB begrüßt diese Entscheidung – sie verhindert eine versteckte Steuererhöhung für Beschäftigte, die an Feiertagen arbeiten.
Damit ist auch Rechtssicherheit für Beschäftigte und Arbeitgeber gewährleistet – und die finanzielle Belastung jener, die an Feiertagen arbeiten, wird nicht zusätzlich erhöht.
Gleichzeitig begrüßt der ÖGB die Verlängerung des Freibetrags für Überstundenzuschläge. „Überstunden sind für zahlreiche Arbeitnehmer:innen unvermeidlich, und daher ist die steuerliche Entlastung für diese Mehrarbeit gerade in Zeiten von Teuerung wichtig”, betont Schuberth.
Schuberth fordert zudem, das Problem der unbezahlten Überstunden rasch zu lösen. „Den Beschäftigten entgehen Milliarden an Einkommen und auch der Staat verliert dringend notwendige Einnahmen. Dieses Geld fehlt im Alltag vieler Menschen – und in einer Zeit schwacher Konjunktur auch der Wirtschaft”, sagt Schuberth abschließend.
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