• 16.12.2025, 07:03:02
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Kooperationsvereinbarung für Cybersicherheit im Finanzsektor

Kooperationsvereinbarung zwischen BMI, Oesterreichischer Nationalbank und Finanzmarktaufsicht Österreich – Partnerschaft stärkt Zusammenarbeit und Informationsaustausch

Wien (OTS) - 

Das Bundesministerium für Inneres (BMI), die Finanzmarktaufsicht (FMA) und die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) schlossen am 12. Dezember 2025 eine umfassende Kooperationsvereinbarung zur Stärkung der Cybersicherheit in Österreich. Hintergrund sind die Vorgaben der NIS-2-Richtlinie, insbesondere Art. 13 Abs. 4 und 5, die eine enge und strukturierte Zusammenarbeit zwischen der NIS-Behörde sowie den zuständigen DORA-Behörden des Finanzsektors vorsehen. Dazu gehören unter anderem der Informationsaustausch zwischen Behörden, CSIRTs sowie zentralen Anlaufstellen.

Die bereits bestehende enge Kooperation zwischen FMA, OeNB und der NIS-Behörde wurde durch die Vereinbarung nun offiziell institutionalisiert und auf eine dauerhaft verbindliche Grundlage gestellt.

Innenminister Gerhard Karner betonte: „Die Zusammenarbeit zwischen Behörden ist enorm wichtig, gerade, wenn es um das gemeinsame Vorgehen gegen Cyberkriminalität geht. Die Zusammenarbeit der NIS-Behörde, der Oesterreichischen Nationalbank und der Finanzmarktaufsicht ist ein wichtiger Schritt zur Stärkung der Cybersicherheit in Österreich.“

Zwtl.: Statements aus FMA und OeNB

FMA-Vorständin Mariana Kühnel hebt hervor: „Die Kooperationsvereinbarung zwischen BMI, OeNB und FMA ist weit mehr als ein formaler Akt. Sie ist ein klares Bekenntnis zu einer neuen Qualität der Zusammenarbeit – über Organisationsgrenzen hinweg, mit dem Ziel, die Cyberresilienz des gesamten Finanzmarkts und kritischer Infrastrukturen nachhaltig zu stärken."

OeNB-Direktor Thomas Steiner unterstreicht: „In einem Umfeld, in dem Cyberbedrohungen dynamisch wachsen und Finanzsysteme zunehmend vernetzt sind, braucht es abgestimmte, institutionenübergreifende Antworten. Diese Kooperation ist ein wichtiger Schritt, um Risiken frühzeitig zu erkennen und gemeinsam zu begrenzen.“

Zwtl.: Schwerpunkte der Kooperation

Die gemeinsamen Ziele und Schwerpunkte der Kooperation dienen der Unterstützung aller Aufgaben im Bereich der Cybersicherheit. Durch die Partnerschaft sollen die effektive Zusammenarbeit und der Informationsaustausch zwischen den Behörden und dem Finanzsektor gewährleistet und die Cybersicherheit gestärkt werden.

Die Schwerpunkte der Kooperation liegen auf nationalen und europäischen Programmen und Projekten, auf der Entwicklung von operativ abgestimmten Vorhaben sowie auf Aus-, Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen auf dem Gebiet der Cybersicherheit. Außerdem sollen themenspezifische Kooperationen den Informationsaustausch über schwerwiegende IKT-bezogene Vorfälle und Cyberbedrohungen unterstützen und den Finanzsektor in die Cybersicherheitsstrategien der Mitgliedstaaten mit einbeziehen. Durch Know-how-Transfer und den Austausch von Expertise und Projektpartnerschaften sollen Synergien entstehen.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Inneres
Harald Sörös, BA MA
Telefon: +43 1 53126 901133
E-Mail: harald.soeroes@bmi.gv.at
Website: https://www.bmi.gv.at

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