• 15.12.2025, 09:39:34
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Fischotterjagd: Verordnung der Kärntner Landesregierung ist rechtswidrig – Berner Konvention eröffnet offizielles Verfahren

Straßburg/Wien/Vösendorf (OTS) - 

Die 45. Tagung des Standing Committee der Berner Artenschutzkonvention in Straßburg endet letzten Freitag mit einem riesigen Erfolg für den Artenschutz und klaren Handlungsaufforderungen an Kärnten und die österreichische Bundesregierung: Das Komitee stellte fest, dass die Kärntner Fischotterverordnung gegen internationales Artenschutzrecht verstößt, und forderte die Kärntner Behörden auf, die Otter-Verordnung zurückzuziehen. Kritisiert wird insbesondere die Zulassung verbotener Tötungsmethoden wie Conibearfallen sowie quotenweise Tötungen ohne Einzelfallprüfung

Otter als Sündenbock für Fischrückgang ist wissenschaftlich nicht haltbar

Zwischen 2019 und 2024 wurden in Kärnten offiziell 226 – Dunkelziffer viel höher - streng geschützte Fischotter auf Basis landesrechtlicherQuotenregelung getötet, was laut Berner Konvention klar dem internationalen Artenschutzrecht widerspricht.

"Der Fischotter wird seit Jahren als Sündenbock für strukturelle Probleme in unseren Gewässern missbraucht. Der Schutz von bei Angler:innen beliebten Fischen wird instrumentalisiert, um die Otterjagd zu rechtfertigen. Besonders absurd ist das beim Huchen: Kärnten erklärt ihn als unbedingt vor dem Fischotter zu schützenden Fisch – und erlaubt gleichzeitig seine Bejagung, anstatt ihn ganzjährig zu schonen“, erklärt Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht bei Tierschutz Austria.

Das Komitee bestätigte, dass die von Tierschutz Austria vorgelegten Studien belegen, dass kein kausaler Zusammenhang zwischen Fischottern und dem Rückgang von Fischbeständen besteht. „Mehrere wissenschaftliche Untersuchungen, darunter auch Studien, die sogar im Auftrag der Kärntner Landesregierung entstanden sind, aber aufgrund der Ergebnisse von dieser totgeschwiegen wurden, zeigen klar, dass Faktoren wie Gewässerverbauung, Krankheiten, Schadstoffbelastung, steigende Wassertemperaturen und Wasserkraftnutzung die wahren Gründe für den Fischrückgang sind. Das Töten der Otter führte in keinem einzigen Fall zu einer Erholung der Fischbestände“, so Friedrich Wulf, Vertreter von Tierschutz Austria bei der Sitzung letzte Woche in Straßburg und Leiter internationale Biodiversitätspolitik bei Pro Natura.

Verbotene Fangmethoden und fehlende Kontrolle

Besonders deutlich äußerte das Komitee seine Sorge über den Einsatz von Conibearfallen und anderer nicht-selektiver Tötungsmethoden, die nach der Berner Konvention ausdrücklich verboten sind. „Conibearfallen sind extrem grausam und nicht selektiv. Sie sind in allen anderen österreichischen Bundesländern sowie in Deutschland verboten“, betont Lehner. Kritisiert wurde zudem, dass Tötungen nicht durch verpflichtende Einzelfallprüfung, sondern über pauschale Quoten genehmigt werden und andere Alternativen nicht geprüft wurden.

Die Abschüsse der Fischotter in Kärnten führen zudem dazu, dass viel mehr Tiere sterben als der Quote angerechnet werden. "So werden laufend auch säugende Weibchen getötet, worauf die Jungtiere qualvoll verhungern. Durch Schuss verwundete Otter flüchten ins Wasser, auch ihr Tod ist ein unsichtbarer Leidensweg, denn Hunde können der Blutfährte im Wasser nicht folgen. Sie alle werden der Quote in der Kärntner Fischotterverordnung nicht zugerechnet, weshalb die Dunkelziffer der getöteten Fischotter in Kärnten weitaus höher ist als die offizielle Zahl", so Lehner.

Bund in der Pflicht – umfassender Bericht nicht nur aus Kärnten, sondern jetzt auch aus Nieder- und Oberösterreich, Salzburg und Steiermark gefordert

Die Kärntner Regelung zur Tötung von Ottern diente anderen Bundesländern als Vorbild. Seitdem wurden ähnliche Gesetze in den Bundesländern Niederösterreich, Oberösterreich, Salzburg und Steiermark erlassen.

Das Komitee fordert die österreichische Bundesregierung auf, einen umfassenden Bericht zum Otter-Abschusswesen in den österreichischen Bundesländern vorzulegen, inklusive Monitoringdaten, rechtliche Grundlagen, Vollzugspraxis sowie einer Bewertung von Selektivität und Verhältnismäßigkeit.

Lösungen liegen auf dem Tisch

Während Kärnten weiterhin Otter schießt und Schäden an ungeschützten Fischen nachträglich entschädigt – 2025 entstanden laut Landesangaben 130.000 Euro Schaden, davon wurden 94.000 Euro durch Steuergelder entschädigt –, zeigt das Burgenland, dass Prävention wirkt: Otter-sichere Zäune, Förderung von Naturteichen, gezielte Beratung durch eine Otter-Ombudsperson sowie professionelles Konflikt- und Menschen-Management sorgen dafür, dass Mensch und Otter ohne Tötungen koexistieren können.

Lehner abschließend: „Artenschutz funktioniert nicht mit der Flinte, sondern mit Prävention, Transparenz und wissenschaftlicher Ehrlichkeit. Die Berner Konvention hat heute klargemacht, dass Kärnten seinen Kurs ändern muss – und zwar jetzt.

Offenes Verfahren wird weiter behandelt

Das Komitee der Berner Konvention beschloss, die Otterjagd in Kärnten als Open File weiterzuführen. Die Republik Österreich und das Land Kärnten müssen bis zum Herbst-Bureau-Meeting 2026 über Fortschritte berichten.

Fotos (honorarfrei): https://flic.kr/s/aHBqjCDWaz

Rückfragen & Kontakt

Tierschutz Austria
Mag. Martin Aschauer
Telefon: 069916604075
E-Mail: martin.aschauer@tierschutz-austria.at
Website: https://www.tierschutz-austria.at/

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