• 12.12.2025, 12:55:02
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  • OTS0128

6. Wiener Landtag (1)

Wien (OTS) - 

Die 6. Sitzung des Wiener Landtags in der aktuellen Legislaturperiode hat heute, Freitag, um 11 Uhr mit der Fragestunde begonnen.

Die erste Anfrage stellte LAbg. Harald Zierfuß (ÖVP) und war an Vizebürgermeisterin und Bildungsstadträtin Bettina Emmerling gerichtet. Zierfuß begehrte Auskunft zu den Gesamtzahlen der Vorschülerinnen und Vorschüler der 0. Schulstufe, zur Zahl der außerordentlichen Vorschülerinnen und Vorschüler der 0. Schulstufe, zur Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der 1. Schulstufe sowie die Zahl der außerordentlichen Schülerinnen und Schüler der 1. Schulstufe im aktuellen Schuljahr 2025/2026. Emmerling antwortete, dass es insgesamt 3.072 Vorschüler und Vorschülerinnen gibt, davon 2.523 außerordentliche Vorschüler und Vorschülerinnen. Die Gesamtzahl der Schülerinnen und Schüler der 1. Schulstufe beträgt 18.413, davon sind 8.408 außerordentliche Schülerinnen und Schüler. Auf die Kritik, dass Zahlen nur zögerlich herausgegeben würden bzw. es eine schlechte Datenlage geben würde, meinte Emmerling, dass solide Daten nicht nur für die Opposition, sondern auch für sie als Ressortverantwortliche wichtig seien. Bei der Zahl der außerordentlichen Schüler*innen werde zwischen jenen unterschieden, die „echte“ Taferlklassler*innen im ersten Schuljahr seien, und jenen, die schon im zweiten oder dritten Lernjahr sind, aber immer noch in der ersten Klasse, erklärte Emmerling.

Die zweite Anfrage war an Finanzstadträtin Barbara Novak gerichtet. LAbg. Georg Prack, BA (Grüne) wollte von ihr wissen, wie die Einhaltung der Zweckwidmung des Wohnbauförderungsbeitrags sichergestellt wird. Novak erklärte, dass die Sicherstellung der Zweckbindung der Wohnbaugelder durch den gesetzeskonformen Vollzug durch den Magistrat sowie durch die entsprechenden Beschlüsse im zuständigen Gemeinderatsausschuss bzw. im Gemeinderat und nicht zuletzt durch die dazu gehörigen umfassenden Kontrollrechte sichergestellt ist. Im Voranschlag für das Jahr 2026 seien rund 613 Millionen Euro an Einnahmen durch die Wohnbauförderungsbeiträge prognostiziert, dem stünden geplante Ausgaben von 954 Millionen für Wohnbau und soziale Infrastruktur gegenüber. Die konkreten Ausgaben und damit die Ausweisung der Zweckwidmung werde dann beim Rechnungsabschluss für das Jahr 2026 vorgenommen, erklärte Novak.

Die dritte Anfrage hatte die Deutschförderung zum Inhalt. LAbg. Armin Blind (FPÖ) wollte von Vizebürgermeisterin und Bildungsstadträtin Bettina Emmerling wissen, wie die Stadt der steigenden Nachfrage nach Förderkräften in den Schulen begegnet. Emmerling erklärte, es gäbe schon zusätzliche Mittel für das laufende Schuljahr. Im Vergleich zum letzten Schuljahr sei die Zahl der Vollzeit-Äquivalenten für die Deutschförderung verdoppelt worden, was ermögliche, dass alle Schulstandorte, die einen Bedarf anmelden auch eine Deutschförderkraft zugeteilt bekämen. Die Zuteilung an die Schulen laufe nach einem Schlüssel ab, der die Zahl der Schüler*innen an den Schulen berücksichtigt, die Deutschförderung brauchen. Sie verwies im Zusammenhang mit der Deutschförderung auch auf das Programm des „Chancenbonus“, von dem auch 227 Wiener Schulen mit besonderen Herausforderungen profitieren würden. Diese Schulen bekommen zusätzliche Ressourcen in Form von mehr Lehrpersonal und davon auch Sprachförderkräfte, so Emmerling.

Die vierte Anfrage stellte LAbg. Nikola Poljak, BA MA (SPÖ) an Planungsstadträtin Ulli Sima. Poljak wollte wissen, welche Hochwasserschutzmaßnahmen in den letzten Jahren in Wien umgesetzt wurden und welche weiteren geplant sind. Sima sagte, Wien sei prinzipiell gut aufgestellt, es gelte aber den Hochwasserschutz laufend auszubauen. Sie erinnerte an das Hochwasser im vorletzten September, das den sonst recht beschaulichen Wienfluss zu einem reißenden Fluss anschwellen hatte lassen. Der Klimawandel spiele auch beim Hochwasser eine Rolle, Ereignisse wie ein 1.000-jähriges oder 100-jähriges Hochwasser würden häufiger. Sima verwies auf die Donauinsel und den Bau der Neuen Donau in den 1970er und 1980er Jahren, diese sei in Folge des Jahrhunderthochwassers 2002 noch weiter ausgebaut worden. Weitere Hochwasser-Maßnahmen in und um Wien seien der Ausbau des Marchfeld-Schutzdamm und der Bau des neuen Hafentors am Hafen Aspern und die Modernisierung von Hochwasser-Schutzmaßnahmen entlang der Donau. Beim Wienfluss verwies sie auf die sechs Rückhaltebecken in Auhof, die insgesamt 1,6 Millionen Kubikmeter Wasser auffangen können. Beim Hochwasser 2024 waren die Becken erstmals vollständig gefüllt, betonte Sima, jetzt würden die Becken-Wehrmauern um einen Meter erhöht, um mehr Kapazität zu schaffen, um auch für das nächste herausragende Hochwasser gerüstet zu sein. Auch seien die Becken ausgebaggert worden und Sedimente entfernt worden. Die Arbeiten würden noch laufen, bei Abschluss werden die Rückhaltebecken für ein 5.000-jähriges Hochwasser gerüstet sein, sagte Sima. Auch entlang des Liesingbachs baue die Stadt den Hochwasserschutz aus, berichtete Sima. Unter anderem würden Dämme an einigen Stellen erhöht und erweitert werden. Auch die Renaturierung trage zum Hochwasserschutz bei, betonte Sima.

Die fünfte Anfrage stellte LAbg. Dipl.-Ing. Elisabeth Olischar, BSc (ÖVP) an Landeshauptmann Michael Ludwig. Olischar bezog sich auf eine aktuelle Erkenntnis des Bundesverwaltungsgerichts, wonach das Projekt "Heumarkt Neu 2021" erhebliche negative Auswirkungen auf das UNESCO-Weltkulturerbe habe und einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss. Ebenso sei laut Medienberichten auch das Projekt "Heumarkt Neu 2023" – die kleinste derzeit anhängige Variante – in einem vom Bundesverwaltungsgericht beauftragten Gutachten als nicht welterbetauglich klassifiziert worden. Olischar wollte vom Landeshauptmann wissen, wie er angesichts dieser Entwicklungen sicherstellt, dass das historische Zentrum Wien den Status als UNESCO-Weltkulturerbe beibehält. Ludwig erklärte, die Entscheidung des Gerichts sei zur Kenntnis zu nehmen, auch wenn sie nicht der fachlichen Einschätzung von Expert*innen folgen, die der Stadt vorlägen. Bei der zweiten Variante stehe eine Entscheidung des Gerichts noch aus, auf Basis von Medienberichten zu spekulieren sei nicht angebracht, meinte Ludwig. Die Stadt Wien habe mit dem geltenden Flächenwidmungs- und Bebauungsplan einen Rahmen für die Entwicklung des Heumarkts definiert, wobei für eine Projektgenehmigung auch das Umweltrecht eine wesentliche Bedeutung für das Projekt habe, sagte Ludwig. Es stehe der Projektwerberin Wertinvest frei, welche weiteren Schritte sie zur Erlangung der Projektgenehmigung setzen wolle, meinte Ludwig. Er betonte das hohe Engagement der Stadt, eine für alle Seiten tragfähige Lösung zu finden die auch den sorgfältigen Umgang mit dem Welterbe sicherstellt, betonte der Stadtchef. Die Stadt könne die Projektwerberin jedoch nicht zwingen, ein bestimmtes Projekt einzureichen. Ludwig verwies auf die umfangreichen Anstrengungen, von der sogenannten "Roten Liste" der UNESCO zu kommen. Dazu zählten insbesondere: Hochhausstandorte im Bereich der Inneren Stadt seien ausgeschlossen worden, der Managementplan für das UNESCO-Welterbe Historisches Zentrum Wien sei 2021 im Gemeinderat beschlossen worden, 2023 sei ein Resolutionsantrag explizit zum Schutz des Welterbes bekannt gegeben worden. Zudem seien Adaptierungen und Nachschärfungen des Schutzes in der Bauordnung vorgenommen worden, darunter Anpassungen im Flächenwidmungs- und Bebauungsplan, die Ergänzung des Gremiums um einen Fachbeirat, das Welterbe als Kriterium für Schutzzonen, die Überprüfung von Bauvorhaben durch den Fachbeirat im Hinblick auf das Welterbe sowie die Regelung, dass Abweichungen vom Bebauungsplan das Welterbe nicht beeinträchtigen dürfen. Er verwies außerdem auf die Einschränkungen bei Dachausbauten in der Inneren Stadt. (Forts.) ato

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