• 12.12.2025, 12:51:33
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  • OTS0124

Nationalrat billigt dreijährigen Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst

Bundesbedienstete erhalten auch Zugang zur Teilpension, Politikerbezüge bleiben 2026 eingefroren

Wien (PK) - 

Der Nationalrat hat zum Auftakt seiner heutigen Sitzung ein umfangreiches Gesetzespaket für den öffentlichen Dienst beschlossen. Neben den Koalitionsparteien stimmten auch die Grünen für die mehr als 60 Seiten starke Dienstrechts-Novelle 2025, die unter anderem einen Zugang für öffentlich Bedienstete zur neuen Teilpension bringt. Zudem wurde der zwischen Regierung und Gewerkschaft bereits im Oktober vereinbarte dreijährige Gehaltsabschluss für den öffentlichen Dienst gesetzlich fixiert. In den kommenden dreieinhalb Jahren werden die Gehälter für Bundesbedienstete demnach durchschnittlich um insgesamt 5,3 % steigen, wobei das Plus für niedrige Gehälter höher ausfällt. Die Bezüge der Abgeordneten und der Regierungsmitglieder bleiben gemäß einer einstimmig angenommenen Novelle zum Bundesbezügegesetz hingegen ein weiteres Jahr eingefroren.

Scharfe Kritik am Gehaltsabschluss übte die FPÖ: Sie warf der Gewerkschaft vor, die öffentlich Bediensteten "verraten" zu haben, und sprach von einem "Skandal".

3,3 % Gehaltsplus ab Juli 2026

Ursprünglich war zwischen der Vorgängerregierung und der Beamten-Gewerkschaft vereinbart worden, die Gehälter der Bundesbediensteten im Jahr 2026 um 0,3 Prozentpunkte über der Inflationsrate zu erhöhen - als Ausgleich dafür, dass im Jahr 2025 mit einem Abschluss von 3,5 % nicht die volle Teuerung abgegolten wurde. Aufgrund der schwierigen Budgetlage wird es das schon gesetzlich verankerte Plus nun allerdings erst ab der Jahresmitte geben. Damit werden die Gehälter im öffentlichen Dienst ab Juli 2026 um 3,3 % steigen. Im August 2027 und im September 2028, also jeweils 13 Monate später, sind dann Gehaltserhöhungen von durchschnittlich 1 % in Form von sozial gestaffelten Fixbeträgen vorgesehen. Diese werden 2027 58,3 Ꞓ für Gehälter bis 3.010 Ꞓ, 40,4 Ꞓ für Gehälter zwischen 3.010,1 Ꞓ und 6.163 Ꞓ sowie 20,6 Ꞓ für darüber liegende Gehälter betragen. 2028 hat man sich auf ein Plus von 59,2 Ꞓ für Gehälter bis 3.068,3 Ꞓ, 45,2 Ꞓ für Gehälter zwischen 3.068,4 Ꞓ und 4.311 Ꞓ, 33,2 Ꞓ für Gehälter zwischen 4.311,1 Ꞓ und 6.203,4 Ꞓ und 21,2 Ꞓ für darüberliegende Gehälter verständigt. Zulagen und Vergütungen - mit Ausnahme des Kinderzuschusses - steigen 2027 und 2028 jeweils um 1 %.

Die neuen Gehaltstabellen wurden in Form eines Abänderungsantrags in einen Gesetzesantrag der Koalitionsparteien eingebaut, der ursprünglich nur redaktionelle Anpassungen enthielt. Auch die weiteren dienstrechtlichen Änderungen sind Teil dieses Abänderungsantrags.

Teilpension und weitere Punkte der Dienstrechts-Novelle

Im Zusammenhang mit der neuen Teilpension erhalten öffentlich Bedienstete die Möglichkeit, ihre regelmäßige Wochendienstzeit um 25 %, 50 % oder 75 % herabzusetzen. Voraussetzung dafür ist, dass sie genügend Versicherungsjahre für die Inanspruchnahme einer Korridorpension oder einer anderen vorzeitigen Alterspension erworben haben und an der Herabsetzung der Arbeitszeit ein dienstliches Interesse besteht. Dazu angeführt werden in den Erläuterungen etwa die Weiterführung eines geordneten Dienstbetriebs, Schwierigkeiten bei der Nachbesetzung, Einschulungen oder Wissensmanagement. Ein Rechtsanspruch auf Herabsetzung besteht nicht. Auch Richterinnen und Richtern sowie Lehrerinnen und Lehrern wird der Zugang zur Teilpension ermöglicht, wobei im Schulbereich eine gewisse Abweichung von den genannten Prozentsätzen möglich ist, um die Abhaltung ganzer Unterrichtsstunden sicherzustellen.

Weitere Punkte der Dienstrechts-Novelle betreffen die Möglichkeit der digitalen Dokumentation von Mitarbeitergesprächen, pensionsrechtliche Bestimmungen für karenzierte Beamtinnen und Beamten, die zwischenzeitlich für EU-Einrichtungen arbeiten, sowie die Gewährung besonderer Hilfeleistungen nach Dienstunfällen. Nach der derzeitigen Rechtslage kann der Bund Schadenersatzansprüche, die einer bzw. einem Bediensteten gegenüber Dritten zustehen, nur dann vorläufig übernehmen, wenn die Schadensverursacherin oder der Schadensverursacher greifbar sind, was bei unbekannten, flüchtigen oder im Ausland befindlichen Personen nicht der Fall ist. Auch wenn der Schaden durch eine unzurechnungsfähige Person verursacht wurde, besteht aktuell kein Anspruch auf eine besondere Hilfeleistung. Die entsprechenden Bestimmungen werden nun geändert, wobei durch eine gesonderte Bestimmung sichergestellt wird, dass der Bund die geleistete Vorschusszahlung zurückerhält, wenn zu einem späteren Zeitpunkt doch noch erfolgreich Schadenersatz geltend gemacht werden kann. Besondere Hilfeleistungen für Hinterbliebene werden künftig außerdem auch für tödliche Unfälle im Rahmen der Grundausbildung von Exekutivbediensteten zustehen.

Explizit klargestellt wird darüber hinaus, dass Personalvertreterinnen und Personalvertretern, die von der Dienstverpflichtung freigestellt sind, keine Nachteile in ihrer dienstlichen Laufbahn und keine besoldungsrechtlichen Nachteile erwachsen dürfen. Richterinnen und Richter, die gleichzeitig Mitglied des Verfassungsgerichtshofs sind, können künftig, wie derzeit schon Universitätsprofessorinnen und Universitätsprofessoren, ihre Auslastung im Hauptberuf reduzieren. Auf Initiative der Grünen wurde außerdem noch eine Verbesserung für Absolventinnen und Absolventen der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik in die Novelle eingebaut: Demnach können ausgebildete Umweltpädagoginnen und Umweltpädagogen künftig entsprechend ihrer Ausbildung an Schulen unterrichten.

FPÖ kritisiert "miserablen Lohnabschluss"

Massive Kritik am neuen Gehaltsabschluss äußerten die FPÖ-Abgeordneten Werner Herbert, Christian Lausch und Irene Eisenhut. So sprach Herbert etwa von einem "miserablen Lohnabschluss" und warf der Gewerkschaft vor, die Interessen der Bediensteten "verraten" zu haben. Gleichzeitig gebe es die "teuerste Bundesregierung aller Zeiten", klagte er. Was können die öffentlich Bediensteten dafür, dass die Regierung und ihre Vorgängerregierung "nicht ordentlich wirtschaften können", fragte er. Sein Fraktionskollege Lausch ist überzeugt davon, dass die öffentlich Bediensteten diese Behandlung "nicht vergessen werden". Einen "Skandal" ortet auch Abgeordnete Eisenhut: Wenn Bedienstete sich nicht mehr auf bereits gesetzlich verankerte Gehaltsabschlüsse verlassen könnten, führe das zu einem Vertrauensverlust.

Einzelne Bestimmungen der Dienstrechts-Novelle wurden aber auch von der FPÖ begrüßt, etwa dass der Staat künftig den Verdienstentgang für Bedienstete übernimmt, die durch ein Verschulden Dritter im Dienst verletzt werden.

Koalition begrüßt Aufschnüren des Gehaltsabschlusses

Begrüßt wurde das nochmalige Aufschnüren des Gehaltsabschlusses von den Koalitionsparteien, wobei sich NEOS-Abgeordneter Yannick Shetty das auf die Fahnen seiner Fraktion heftete. Im vergangenen Jahr sei - gegen die Stimmen der NEOS - "ein absolut unverantwortlicher Gehaltsabschluss" beschlossen worden, meinte er. Wenn in der Wirtschaft "Jobs abgebaut werden", könne man nicht im geschützten öffentlichen Bereich "die Gehälter hinaufschnalzen". "Das geht sich nicht aus", bekräftigte er. Der neue Gehaltsabschluss ist seiner Ansicht nach außerdem nicht nur wirtschaftspolitisch notwendig gewesen, sondern hat auch Signalwirkung für die Privatwirtschaft gehabt. Werde jetzt nicht verantwortungsvoll agiert, gingen Arbeitsplätze verloren, warnte er.

Romana Deckenbacher (ÖVP) hielt fest, dass die Neuverhandlung der Gehaltserhöhung "für keine Seite eine einfache Situation" gewesen sei. Nach intensiven Gesprächen sei aber ein "tragfähiger Kompromiss" gefunden worden, erklärte sie und warnte davor, den sozialen Frieden zu schwächen. Der FPÖ warf sie vor, "populistische Versprechungen" vor Verantwortung zu stellen.

Deckenbacher und SPÖ-Abgeordnete Muna Duzdar wiesen zudem darauf hin, dass der Gesetzesantrag auch wesentliche Verbesserungen für Polizei- und Justizwachebeamtinnen und -beamte bringe. Man schließe eine Lücke bei den Hilfeleistungen, zeigte sich Duzdar erfreut. Dass der Gehaltsabschluss noch einmal aufgeschnürt wurde, begründete sie mit der "katastrophalen budgetären Lage", die die nunmehrige Regierung vorgefunden habe. Dass der öffentliche Dienst einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leiste, sei "gelebte Verantwortung" und gehöre honoriert, unterstrich sie. Duzdars Parteikollege Martin Sams wertete das Verhandlungsergebnis als Zeichen dafür, dass die Sozialpartnerschaft funktioniere.

Soziale Staffelung

Sowohl SPÖ-Abgeordneter Sams als auch Martina von Künsberg Sarre (NEOS) hoben darüber hinaus die soziale Staffelung des Gehaltsabschlusses hervor. Wer weniger verdiene, bekomme mehr dazu, sagte Sams. Laut Künsberg Sarre ist damit etwa sichergestellt, dass Junglehrerinnen und Junglehrer ein höheres Plus als Sektionschefs bekommen. Insgesamt erspart sich der Staat ihr zufolge durch die verzögerte Gehaltserhöhung im kommenden Jahr 300 Mio. Ꞓ, danach würden die Gehälter zwei Jahre lang unter der Inflationsrate angepasst.

Grüne tragen Sozialpartner-Einigung mit

Seitens der Grünen erklärte Markus Koza, dass seine Partei das Aufschnüren des Gehaltsabschlusses "durchaus kritisch gesehen" habe, zumal der öffentliche Dienst mit der Privatwirtschaft "im Wettstreit um die besten Köpfe" stehe und dieser Schritt nicht unbedingt das Vertrauen in die Vertragstreue der Regierung stärke. Seiner Meinung nach ist das Ergebnis der Gehaltsverhandlungen aber von der Politik zu akzeptieren. Der Finanzminister freue sich, weil er sich 300 Mio. Ꞓ spare, die Gewerkschaften würden zwei Nulllohnrunden vermeiden, meinte er. Seine Parteikollegin Barbara Neßler hob die vorgesehene Verbesserung für Absolventinnen und Absolventen der Hochschule für Agrar- und Umweltpädagogik hervor.

Was die Kritik der FPÖ betrifft, wies Koza darauf hin, dass die Steiermark unter FPÖ-Landeshauptmann Mario Kunasek den von der FPÖ als "verräterisch und unmenschlich" qualifizierten Gehaltsabschluss übernehmen werde. Auch in anderen Bereichen sprach er der FPÖ mit Verweis auf die Streichung des Pflegebonus in Salzburg jegliche Glaubwürdigkeit ab.

Viel Lob für den öffentlichen Dienst

Grundsätzlich gab es von Seiten der Parteien viel Lob für den öffentlichen Dienst. Auch Staatssekretär Alexander Pröll nannte diesen "das Rückgrat der Gesellschaft". Man habe aber auf die angespannte finanzielle Situation reagieren müssen und erstmals in der Geschichte einen Gehaltsabschluss wieder aufgeschnürt, sagte er. Pröll sprach von "intensiven und konstruktiven Verhandlungen", an deren Ende ein durchschnittliches Gehaltsplus von 1,5 % in den nächsten drei Jahren stehe.

Neuerliche Nulllohnrunde für Politikerinnen und Politiker

Mit den Stimmen aller Fraktionen hat der Nationalrat eine Novelle zum Bundesbezügegesetz beschlossen. Sie sieht vor, die Bezüge von Politikerinnen und Politikern auf Bundesebene auch im Jahr 2026 nicht an die Inflation anzupassen. Davon betroffen sind unter anderem die Mitglieder der Bundesregierung inklusive Kanzler und Vizekanzler, der Bundespräsident, die Abgeordneten zum Nationalrat und die Mitglieder des Bundesrats. Ebenso bleiben die Bezüge von Rechnungshofpräsidentin Margit Kraker und der dreiköpfigen Volksanwaltschaft eingefroren.

Für Spitzenpolitikerinnen und -politiker ist es bereits die dritte Nulllohnrunde in Folge. Abgeordnete zum Nationalrat und Mitglieder des Bundesrats haben vor zwei Jahren immerhin die halbe Inflationsabgeltung erhalten. Auch davor hat es wiederholt Nulllohnrunden - beispielsweise in den Jahren 2018, 2019 und 2021 - gegeben.

Begründet wurde die Nulllohnrunde von den Abgeordneten damit, dass auch die Politik einen Beitrag zur Budgetkonsolidierung leisten wolle. Er sei zwar grundsätzlich dafür, Politikerinnen und Politiker gut zu bezahlen und ihre Leistungen entsprechend zu honorieren, und halte auch nichts davon, dass "jedes Jahr eine Debatte über eine Nulllohnrunde angezettelt wird", sagte NEOS-Abgeordneter Yannick Shetty, aber wenn eine Nulllohnrunde gerechtfertigt sei, dann in diesem Jahr. Wobei er der FPÖ in diesem Zusammengang "Unehrlichkeit und Doppelbödigkeit" vorwarf, da das einzige Bundesland, in dem die Politikergehälter nächstes Jahr erhöht würden, Oberösterreich sei, wo die FPÖ an der Regierung beteiligt ist.

Schiefe Bezügepyramide

Als "richtig und notwendig" bezeichnete auch ÖVP-Abgeordneter Wolfgang Gerstl die vorgesehene Nulllohnrunde. Gleichzeitig hält er aber eine grundsätzliche Diskussion darüber für erforderlich, was politische Arbeit wert ist und wie es mit dem ständigen "Downgrading" von Politikerinnen und Politikern weitergehen soll. Gerstl skizzierte, dass 1997, als die Bezügepyramide eingeführt wurde, ein Abgeordneter bzw. eine Abgeordnete so viel verdient habe wie ein Sektionschef bzw. eine Sektionschefin, ein Mitglied des Bundesrats die Hälfte davon, ein Minister bzw. eine Ministerin das doppelte und der Kanzler und der Bundespräsident etwas mehr. Nach knapp dreißig Jahren mit "zehn Nulllohnrunden dazwischen" würde ein Minister bzw. eine Ministerin nur noch 35 % mehr verdienen als die höchsten Beamtinnen und Beamten und letztere um 40 % mehr als Nationalratsabgeordnete. Der Bundespräsident hat ihm zufolge durch immer wieder ausgesetzte Inflationsabgeltungen mittlerweile 10.000 Ꞓ im Monat "verloren".

Am Ende der gemeinsamen Diskussion über die beiden Tagesordnungspunkte gab es noch eine Geschäftsordnungsdebatte, wobei ÖVP und SPÖ Nationalratspräsident Walter Rosenkranz vorwarfen, Abgeordnetem Werner Herbert gegen die Bestimmungen der Geschäftsordnung das Wort für eine "Tatsächliche Berichtigung" erteilt zu haben. (Fortsetzung Nationalrat) gs

HINWEIS: Sitzungen des Nationalrats und des Bundesrats können auch via Livestream mitverfolgt werden und sind als Video-on-Demand in der Mediathek des Parlaments verfügbar.


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