• 12.12.2025, 11:51:02
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Gesundheitsministerin Schumann zu den Empfehlungen des Rechnungshofes: Reformkurs wird konsequent fortgesetzt

Zurückdrängen der Zwei-Klassen-Medizin zentrales Thema

Wien (OTS) - 

Der Rechnungshof liefert mit seiner heutigen Veröffentlichung – ebenso wie der aktuelle OECD-Bericht – ein klares Bild des Gesundheitssystems, das die Bundesregierung im März übernommen hat. Gesundheitsministerin Korinna Schumann nimmt die heute veröffentlichten Empfehlungen des Rechnungshofes zur ärztlichen Versorgung im niedergelassenen Bereich zur Kenntnis und dankt für die umfassende Analyse: „Der Rechnungshof bestätigt den strukturellen Reformbedarf, den wir in der Reformpartnerschaft Gesundheit gemeinsam mit Ländern und Sozialversicherung entschlossen angehen.“

Rechnungshof bestätigt Notwendigkeit struktureller Reformen

Die zentralen Empfehlungen des Rechnungshofes decken sich mit dem Reformkurs der Bundesregierung. „Eine leistungsfähige Gesundheitsversorgung setzt moderne Strukturen, klare Verantwortlichkeiten und ein gestärktes solidarisches System voraus. Die Reformpartnerschaft Gesundheit bildet erstmals einen verbindlichen Rahmen, in dem Bund, Länder und Sozialversicherung auf Basis gemeinsamer Daten und Zielsetzungen arbeiten. Damit schaffen wir die Grundlagen für jene Maßnahmen, die über Jahre ausständig waren“, erklärt Schumann.

Der Rechnungshof unterstreicht ebenso die finanzielle Herausforderung im ambulanten Bereich. „Diese Feststellungen decken sich ebenso mit den laufenden Arbeiten innerhalb der Reformpartnerschaft. Die Frage der nachhaltigen Finanzierung wird aktuell umfassend analysiert“, betont die Ministerin.

Gesundheitsreformfonds stärkt den öffentlichen Sektor

Erst gestern wurde im Nationalrat der Gesundheitsreformfonds beschlossen. Dieser stellt ab 2026 jährlich rund 500 Millionen Euro für den Ausbau der öffentlichen Versorgungsstrukturen zur Verfügung. Die Mittel werden insbesondere für Primärversorgungseinheiten, regionale Versorgungszentren, ambulante Angebote sowie Maßnahmen zur Reduktion von Wartezeiten eingesetzt. Dazu Gesundheitsministerin Schumann: „Der Gesundheitsreformfonds ermöglicht es, bestehende Versorgungslücken gezielt und rasch zu schließen und die ambulante Versorgung nachhaltig zu stärken.“

Einheitlicher Gesamtvertrag als wesentliche Strukturmaßnahme

Schumann begrüßt ausdrücklich die Empfehlung des Rechnungshofes, einen bundesweit einheitlichen Gesamtvertrag, welcher zwischen der Ärztekammer und Sozialversicherungsträgern zu verhandeln und abzuschließen ist. „Die Schaffung eines bundesweit einheitlichen Gesamtvertrages ist ein wesentlicher Punkt des Regierungsprogramms: Einheitliche Leistungsdefinitionen und zeitgemäße Versorgungsaufträge sind essentiell für die Weiterentwicklung der Effizienz unseres Gesundheitssystems.“

Maßnahmen zur Stärkung des solidarischen Gesundheitssystems

Der Rechnungshof weist erneut auf die zunehmende Bedeutung privater Gesundheitsausgaben und steigende Wahlarztanteile hin. Schumann dazu: „Das Zurückdrängen einer Zwei-Klassen-Medizin ist ein zentrales Anliegen. Eine gerechte und leistungsfähige Versorgung setzt ein starkes öffentliches System voraus.“

Eine eigene Reformgruppe innerhalb der Reformpartnerschaft widmet sich daher der Frage eines ausgewogenen Verhältnisses zwischen öffentlichem und privatem Sektor – einschließlich Maßnahmen zur stärkeren Einbindung von Wahlärztinnen und Wahlärzten sowie zur Attraktivierung des Vertragsärztesystems.

Transparenz und Steuerbarkeit werden ausgebaut

Der Rechnungshof unterstreicht die Bedeutung besserer Datengrundlagen und Steuerungsinstrumente. „Mit der Einführung der ambulanten Diagnosecodierung ab 2026, dem digitalen Eltern-Kind-Pass, der Verlängerung der ELGA-Speicherfristen sowie dem Ausbau digitaler Patientenwege – insbesondere über 1450 – setzen wir zentrale Schritte zur Verbesserung von Transparenz, Versorgungssicherheit und Steuerbarkeit“, erklärt Schumann abschließend.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Pflege und
Konsumentenschutz (BMASGPK)
E-Mail: pressesprecher@sozialministerium.gv.at
Website: https://sozialministerium.gv.at

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