- 12.12.2025, 08:52:02
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ÖGB-Schuberth: Strommarktgesetz wichtiger Schritt für leistbare Energie
Gesetz bringt Verbesserungen – doch für wirklich leistbare Energie braucht es mehr
Der aktuelle Beschluss des Elektrizitätswirtschaftsgesetzes (ElWG) ist aus Sicht des ÖGB ein wichtiger Schritt in Richtung leistbarer Energieversorgung. „Es ist gut, dass das Gesetz endlich beschlossen wurde – die Menschen brauchen Planungssicherheit bei den Energiepreisen“, betont ÖGB Bundesgeschäftsführerin Helene Schuberth. Gleichzeitig mahnt sie weitere Verbesserungen ein: „Das Strommarktgesetz enthält zentrale Maßnahmen, aber es braucht zusätzliche Schritte, damit Energie wirklich für alle leistbar bleibt.“
Der neue Rechtsrahmen sieht einige Weichenstellungen für eine fairere Energiepolitik vor. Positiv bewertet der ÖGB, dass Energieversorger künftig stärker in die Verantwortung genommen werden und das Ziel leistbarer erneuerbarer Energie gesetzlich verankert ist. Für Unternehmen mit öffentlicher Mehrheitsbeteiligung wird die Versorgung mit leistbarer Energie nun ausdrücklich als gemeinwirtschaftliche Verpflichtung und vorrangiges Unternehmensziel festgeschrieben.
Stärkere Kostenbeteiligung bei Netzkosten dringend nötig
Derzeit steigen vor allem die Netzkosten stark an. Angesichts dieser Entwicklung ist wichtig, dass kommerzielle Erzeuger und Stromhändler stärker an den Netzkosten zu beteiligen. „Wenn Erzeuger einen größeren Anteil übernehmen, würden Verbraucherinnen und Verbraucher spürbar entlastet“, sagt Schuberth.
Sozialtarif und Krisenmechanismus unverzichtbar
Als wichtiger Fortschritt gilt die Einführung eines Sozialtarifs zur Bekämpfung von Energiearmut. Der ÖGB begrüßt hier die vorgenommenen Nachbesserungen, allen voran bei den Lehrlingen. „Ein Wermutstropfen bleibt, denn weiterhin ausgeschlossen sind Menschen mit niedrigem Einkommen und Studierende“, bemängelt Schuberth.
Der ÖGB drängt außerdem auf die Einführung eines wirksamen Energiekrisenmechanismus: „Haushalte müssen effektiv vor Preisexplosionen geschützt werden. Es braucht einen gesetzlich verankerten Mechanismus für Preiseingriffe oder Preisdeckel, um extreme Preisschwankungen bei Strom und Energie einzudämmen“, so Schuberth abschließend.
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