• 11.12.2025, 18:38:32
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Hattmannsdorfer/Zehetner: Grüne Zusicherung ebnet heute den Weg zum Billigstromgesetz

Zwei-Drittel-Mehrheit mit Grünen zugesichert – Regierung bringt mit Billigstromgesetz Schlüsselprojekt auf den Weg und setzt wichtigen Schritt für leistbare Energie & stabile Netze

Wien (OTS) - 

Nach intensiven und konstruktiven Gesprächen mit den Grünen liegt eine politische Zusicherung vor, die heute den Weg für den Beschluss des Billigstromgesetzes frei macht. Es wurde auf Anmerkungen und Vorschläge vieler Beteiligter und der Opposition eingegangen, wodurch dieses zentrale Reformvorhaben der Bundesregierung nach inhaltlichen Anpassungen in zehn der 190 Paragrafen gegenüber der Regierungsvorlage vom Nationalrat beschlossen werden kann. Mit dem Billigstromgesetz wird nach rund zwei Jahrzehnten das Design des österreichischen Strommarkts erneuert: moderner, digitaler und stabiler. Die Reform setzt drei klare Schwerpunkte: faire und langfristig günstigere Preise, mehr Versorgungssicherheit sowie Tempo für die Energiewende durch erleichterte Anschlüsse und klare Regeln für Erzeugung und Verbrauch. Die Reform ist damit auch ein wichtiger Beitrag zum wirtschaftlichen Aufschwung Österreichs.

Wirtschafts- und Energieminister Wolfgang Hattmannsdorfer:
„Wir setzen heute einen entscheidenden Schritt und beschließen die größte Strommarktreform der letzten 20 Jahre, die Strom in Österreich dauerhaft günstiger macht und unseren Standort stärkt. Das Billigstromgesetz wir nach inhaltlichen Anpassungen im Parlament abgestimmt und es gibt eine politische Zusicherung einer Zwei-Drittel-Mehrheit. Das ist ein Meilenstein für leistbare Energie, starke Netze und einen modernen Strommarkt. Ich danke allen Beteiligten, insbesondere den Grünen, die diesen für Österreichs Energiepolitik so entscheidenden Schritt mit uns setzen. Damit kommen wir der Umsetzung einer seit 2021 überfälligen Richtlinie nach und können das laufende Vertragsverletzungsverfahren nach nur 9 Monaten konstruktiver Arbeit beenden.“


Energie-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner:
„Dieses Gesetz ist der Neustart für den österreichischen Strommarkt. Es entlastet Haushalte und Betriebe, schafft Planbarkeit für Investitionen und bringt mehr Gerechtigkeit bei den Netzkosten. Das Billigstromgesetz stärkt die Versorgungssicherheit, hebt Digitalisierungspotenziale und beschleunigt die Energiewende – ohne neue Belastungen für die Menschen. Ein Gesetz entsteht nie im Alleingang. Es braucht viele, die mitdenken, mitarbeiten und klar artikulieren, wo der Schuh drückt. Wir haben klar verhandelt, klar nachgeschärft und klar erreicht, dass die Reform jetzt zur Abstimmung in den Nationalrat kommt. Ich danke allen, die daran mitgewirkt haben, dass dieser Schulterschluss möglich war.“

Anpassungen im Detail

Die Regierungsvorlage bleibt weitgehend unverändert. Die wichtigsten Änderungen:

Ersatz der Netznutzungsentgelte durch den neuen Versorgungs-Infrastruktur-Beitrag (VIB)

Die bislang vorgesehenen Netznutzungsentgelte für Einspeiser werden durch einen einfachen, transparenten und klug ausgestalteten Beitrag ersetzt, der gezielt wirkt, ohne die Preise zu erhöhen:

  • Einspeiser leisten künftig einen laufenden Beitrag zur Strominfrastruktur
  • Im Jahresdurchschnitt darf er nicht mehr als 0,5 Euro pro MWh betragen – das sind 0,05 Cent pro kWh.
  • Die genaue Ausgestaltung erfolgt durch eine Verordnung des Bundesministers für Wirtschaft, Energie und Tourismus und sorgt damit für Planbarkeit und Sicherheit
  • Für jede Technologie werden Referenzanlagen definiert, an denen sich die Höhe orientiert. Sollte eine Anlage in einem Jahr mehr zahlen müssen als der festgelegte Jahresdurchschnitt, wird dieser Mehrbetrag im Folgejahr als Gutschrift angerechnet.
  • Häuslbauer-Freigrenze: 20 kW netzwirksame Einspeisung sind vom Beitrag befreit, heißt erst für eine netzwirksame Einspeisung ab 20kW werden für die tatsächliche Einspeiseleistungen Beiträge verrechnet.

Spitzenkappung: Schutz für die Netze, Planungssicherheit für Anlagen

Die Spitzenkappung begrenzt technische Maximalleistungen, um Netzüberlastungen zu vermeiden. Neu geregelt:


Für Photovoltaik (PV):

  • Leistungsreduktion auf 70 % der Anlagenleistung im Anlassfall (statt wie ursprünglich vorgesehen 60 %).


Für Windkraft:

  • ab 1.1.2027 gilt: Leistungsreduktion auf max. 85 % der Anlagenleistung im Anlassfall, Begrenzung auf max. 1 % der Jahresenergieproduktion im Anlassfall (statt wie ursprünglich vorgesehen 2 %).

Sozialtarif: Gezielte Entlastung für mehr Menschen

Der bestehende Sozialtarif wird ausgeweitet:

  • Ausweitung von aktuell 240.000 auf 284.000 Bezugsberechtigte.
  • Anhebung des maximalen Lieferantenbeitrags auf 60 Mio. Ꞓ pro Jahr.
  • Für Sozialtarif-Bezieher, die an Energiegemeinschaften teilnehmen: EEG-Mengen werden nicht mehr auf das Verbrauchskontingent angerechnet.

Sonderregelung beim Netzanschlussentgelt

  • Beim erstmaligen Anschluss einer PV-Anlage an das Netz, sind die ersten 15 kW netzwirksamer Leistung von den Netzanschlussentgelten befreit (statt wie ursprünglich vorgesehen 7 kW).

Überblick über die unverändert geltenden Reformpunkte

  • Niedrig-Preis-Garantie und stärkere Befugnisse der E-Control zur Preisaufsicht.
  • Einfachere Rechnungen, Hinweis auf Tarifkalkulator, verpflichtende dynamische Tarife bei großen Lieferanten.
  • Peer-to-Peer-Stromweitergabe an Nachbarn, Familie und Freunde.
  • Gerechtere Netzkostenverteilung zwischen Erzeugern und Verbrauchern.
  • Finanzielle Anreize für systemdienliches Verhalten (flexibler Verbrauch, Speicher).
  • Teilnetzanschlüsse und verbindliche Netzentwicklungspläne für schnellere Projektumsetzung.
  • Digitalisierungsschub: virtuelle Messpunkte, moderne Lastmessung, bidirektionales Laden.
  • Rechtsrahmen für PPA, Direktleitungen und flexible Netzzugänge.
  • Versorgungssicherheitsmechanismus bis 2030 verlängert.

„Mit dem Billigstromgesetz schlagen wir ein neues Kapitel für Österreichs Energiezukunft auf. Wir schaffen jetzt die Grundlage dafür, dass Strom in Österreich nicht nur sauberer, sondern vor allem dauerhaft günstiger wird – für alle Haushalte, für alle Betriebe und für den gesamten Standort“, so Hattmannsdorfer und Zehetner.

Rückfragen & Kontakt

Bundesministerium für Wirtschaft, Energie und Tourismus

E-Mail: presseabteilung@bmwet.gv.at

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