• 11.12.2025, 09:00:39
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Betriebliche Arbeitspsychologie braucht gesetzliche Verankerung

Für klare Standards und nachhaltige Prävention im Unternehmen.

Betriebliche Arbeitspsychologie braucht gesetzliche Verankerung
Wien (OTS) - 

Arbeitspsychologische Betreuung der Mitarbeiter:innen ist ein strategischer Erfolgsfaktor für Unternehmen. Arbeitspsycholog:innen unterstützen Betriebe, Leistungsfähigkeit, Motivation und Stabilität ihrer Belegschaft nachhaltig zu sichern.

  • Arbeitspsychologie steigert Produktivität und beugt Überlastung vor, indem sie Arbeitsbedingungen gesünder und effizienter macht.

  • Das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz verpflichtet Unternehmen zur systematischen Erhebung psychischer Belastungen und zur Umsetzung geeigneter Maßnahmen.

  • Die Beiziehung von Arbeitspsycholog:innen kann bereits heute im Rahmen der Präventionszeiten umgesetzt werden.

  • Die gesetzliche Integration der Arbeitspsychologie in das betriebliche Gesundheitsmanagement ist künftig notwendig, um eine nachhaltig gestaltete und produktive Arbeitswelt zu sichern.

Arbeitspsychologische Betreuung der Mitarbeiter:innen ist ein wesentlicher Bestandteil moderner Unternehmensführung. Sie schafft die Voraussetzungen, dass Beschäftigte ihre Arbeit motiviert, konzentriert und gesund ausüben können. Die Herausforderungen sind für alle Betriebe gleich: hoher Zeitdruck, zunehmende Informationsflut, unklare Zuständigkeiten und eine Arbeitswelt, die sich durch Digitalisierung und neue technologische Entwicklungen ständig verändert.

Zwischenmenschliche Konflikte, Mobbing und übermäßiger Stress verschlechtern das Arbeitsklima, erhöhen Krankenstände und verringern die Produktivität. Für Gerhard Klicka, selbst Arbeitspsychologe und Geschäftsführer von IBG, macht „arbeitspsychologische Betreuung Belastungen in Unternehmen sichtbar, stärkt Ressourcen und schafft Strukturen, die sowohl Mitarbeiter:innen als auch Führungskräften Stabilität bieten.“ Psychisch gesunde Beschäftigte arbeiten effizienter, sind belastbarer, treffen klarere Entscheidungen und identifizieren sich stärker mit ihrem Arbeitsplatz. Arbeitspsychologie wirkt damit gleichzeitig präventiv und leistungssteigernd. Ihr Einsatz reduziert Fehlzeiten, stärkt die Einsatzfähigkeit von Teams und verbessert die Qualität der Zusammenarbeit.

Die Methoden der Arbeitspsychologie helfen, Überlastung und Reibungsverluste zu minimieren, die sich in vielen Betrieben in Form von Zeitdruck, Kommunikationsproblemen oder unnötigen Schleifen bemerkbar machen. Eine professionelle Analyse der Arbeitsbedingungen schafft Transparenz und liefert Antworten: Wo entstehen Belastungsspitzen? Welche Abläufe erzeugen vermeidbare Fehlerquellen? Welche Anforderungen sind unklar? Wo bremst schlechte Abstimmung die Leistung? Wenn diese Fragen strukturiert beantwortet sind, können Unternehmen Maßnahmen setzen, die unmittelbar wirken. Die Folgen sind geringere Fehlzeiten, ein stabiles Arbeitsklima, bessere Entscheidungsprozesse und eine höhere Produktivität.

Zentrales Werkzeug: Evaluierung psychischer Belastungen

In der Praxis umfasst arbeitspsychologische Betreuung mehrere Ebenen. Zunächst werden Arbeitsbedingungen analysiert – etwa Abläufe, Zusammenarbeit, Anforderungen oder Führung. Darauf aufbauend werden konkrete Maßnahmen entwickelt, die auf die jeweilige Organisation zugeschnitten sind: Workshops zu Zusammenarbeit und Kommunikation, Begleitung von Führungskräften, Unterstützung bei Veränderungsprozessen, Maßnahmen zur Stressreduktion oder Trainings zur Stärkung psychischer Gesundheit.
Die Evaluierung der psychischen Belastungen ist dafür das zentrale Tool: IBG führt diese Erhebungen seit vielen Jahren im Rahmen von Begehungen und Mitarbeiter:innenbefragungen mit dem Psychosozialen Belastungs-Modul2 (PBM2) durch. Ergänzend dazu erstellen die Arbeitspsycholog:innen von IBG objektive Arbeitsplatzbeurteilungen. Die Evaluierung erfolgt in zwei Schritten:

Mitarbeiter:innenbefragung mit PBM2

Alle Mitarbeiter:innen werden mit dem Modul zur Evaluierung psychischer Belastungen befragt. In den vergangenen fünf Jahren wurde das Verfahren von IBG bei mehr als 15.000 Personen eingesetzt, weshalb umfangreiche Benchmarks vorliegen. Bei Bedarf können spezifische Zusatzmodule – etwa zu Stress, Burnout, Führung, Schichtarbeit, Sicherheit, Mobbing oder Alternsgerechtigkeit – integriert werden.

Objektive Beurteilung gefährdeter Arbeitsbereiche

Auf Basis der Befragungsergebnisse werden jene Bereiche identifiziert, in denen erhöhte Belastungen bestehen. Diese Arbeitsplätze beurteilen Arbeitspsycholog:innen anschließend mit objektiven Verfahren (REBA). Aus den detaillierten Analysen lassen sich gezielte Maßnahmen ableiten. Vergangene Maßnahmenevaluierungen zeigten beispielsweise Verbesserungen von rund 10 % beim Zeitdruck, 6 % bei Überlastung oder 11 % im Umgang mit Gefahrenstoffen – jeweils für alle Mitarbeiter:innen eines Unternehmens.

Vorgaben noch nicht umgesetzt

Trotz der klaren Vorteile nutzen viele Unternehmen das Potenzial arbeitspsychologischer Betreuung noch nicht. Häufig wird erst reagiert, wenn Belastungen spürbar sind oder Fehlzeiten steigen. Dabei zeigt die Erfahrung, dass frühzeitige, systematische Maßnahmen deutlich wirksamer sind – sowohl für Beschäftigte als auch für den wirtschaftlichen Erfolg eines Unternehmens. Die Beiziehung von Arbeitspsychologen und Arbeitspsychologinnen ist im Rahmen der Präventionszeiten möglich. Das bedeutet, sie werden während der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzeiten tätig, die Unternehmen laut ASchG für Präventionsarbeit aufwenden müssen.

Das Arbeitnehmer:innenschutzgesetz (ASchG) liefert die gesetzlichen Vorgaben. Unternehmen sind verpflichtet, Arbeitsbedingungen so zu gestalten, dass Beschäftigte ihre Tätigkeit ohne körperliche oder psychische Gesundheitsgefährdung ausüben können. Seit 2013 ist die Evaluierung psychischer Belastungen ein verpflichtender Bestandteil des gesetzlichen Arbeitsschutzes. Betriebe müssen Belastungsfaktoren erheben, dokumentieren, Maßnahmen ableiten und deren Wirksamkeit überprüfen. Ziel ist eine Arbeitsumgebung, die Überforderung reduziert, Klarheit schafft und gesunde Leistungsfähigkeit ermöglicht.

Klare gesetzliche Verankerung

IBG fordert in diesem Zusammenhang gemeinsam mit dem Berufsverband der Österreichischen Psycholog:innen eine stärkere gesetzliche Verankerung arbeitspsychologischer Expertise im betrieblichen Alltag. Dazu gehören eine konsequentere Umsetzung der Evaluierung psychischer Belastungen, verbindlichere Standards bei der Gestaltung gesunder Arbeit sowie Maßnahmen zur Qualitätssicherung im gesamten Prozess.

Arbeitspsychologie soll keine optionale Zusatzleistung im Rahmen der arbeitsmedizinischen Grundbetreuung sein, sondern muss als integraler Bestandteil der betrieblichen Prävention verankert werden. Ziel ist eine Arbeitswelt, in der psychische Gesundheit systematisch geschützt wird und Unternehmen durch klar strukturierte Rahmenbedingungen unterstützt werden, die Qualität ihrer Arbeitsplätze kontinuierlich zu verbessern. IBG-Geschäftsführer Gerhard Klicka: „Eine Steuerung der psychischen Belastungen im Unternehmen senkt Krankenstände, verbessert die Mitarbeiter:innenbindung und erhöht die Produktivität.“ Arbeit muss für Mitarbeiter:innen sinnhaft sein.

IBG GmbH, gegründet 1995, ist mit über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon 80 Arbeitsmedizinern und Arbeitsmedizinerinnen, Österreichs größte Unternehmensberatung im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. IBG ist in ganz Österreich vertreten.

Ansprechpartnerin: Renate Ruhaltinger-Mader
M +43 (676) 38 49 022, Email presse@ibg.at I office@fabelhaft.biz

IBG GmbH, gegründet 1995, ist mit über 200 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, davon 80 Arbeitsmedizinern und Arbeitsmedizinerinnen, Österreichs größte Unternehmensberatung im Bereich des Betrieblichen Gesundheitsmanagements. IBG ist in ganz Österreich vertreten.

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