- 10.12.2025, 11:35:32
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Hundesteuervergleich zeigt massive Ungleichheit in Österreich
Chance: Wien könnte Ungleichbehandlung von Tierheimhunden beheben
Ein aktueller Vergleich der Hundesteuerregelungen in Österreich macht deutlich, wie stark die Abgaben je nach Bundesland und Gemeinde auseinandergehen. Besonders Wien sticht mit der geplanten Erhöhung auf 120 Euro hervor. Pikantes Detail: Die Stadt Wien plant offenbar Hunde aus einem Tierheim im Besitz der Stadt von der Hundesteuer zu befreien. Tierschutzorganisationen warnen vor einem willkürlichen Zwei-Klassen-System – und bieten zugleich eine Lösung an.
Generell gilt: "Ältere Menschen, alleinstehende Personen und armutsgefährdete Haushalte sind von der Hundesteuer überproportional betroffen
", so Dr.in Madeleine Petrovic, Präsidentin von Tierschutz Austria/Wiener Tierschutzverein.
Österreichweit können rund 2.000 Gemeinden eigene Hundesteuersätze verordnen – mit entsprechend großen Unterschieden. Während Wien die Abgabe deutlich anhebt, bleiben Hunde in Graz weiterhin steuerfrei.
Große Unterschiede zwischen den Bundesländern
Die Spannbreite der Hundesteuer reicht von null Euro in Graz bis zu 130,80 Euro in Innsbruck. Wien plant mit 120 Euro eine der höchsten Abgaben des Landes. In einigen Gemeinden werden Hunde bestimmter Rassen zusätzlich höher besteuert – etwa in Bregenz, wo bis zu 381 Euro jährlich fällig werden. Welche Rassen betroffen sind, variiert regional stark.
Auch bei Befreiungen und Ermäßigungen zeigt sich ein unübersichtliches Bild. Während Assistenz-, Rettungs- oder Diensthunde vielerorts ausgenommen sind, unterscheidet sich die Entlastung für sozial benachteiligte Hundehalter:innen je nach Gemeinde erheblich.
"Lebewesen zu besteuern, ist sonderbar. Hundesbesitzer:innen sollen nicht zum Schließen von Budgetlöchern verwendet werden, besonders nicht, wenn in Zeiten von Vereinsamung und steigenden psychischen Belastungen, Hunde für viele Menschen eine wichtige seelische Stütze sind
“, so Petrovic.
Wien: Droht erneut ein Zwei-Klassen-System unter Tierheimhunden?
Besonders kritisch sehen Tierschutzorganisationen die vermutete Wiener Ausgestaltung einer Steuererleichterung: Hunde aus Tierheimen im Eigentum der Stadt Wien sind bereits seit 2022 für drei Jahre von der Hundesteuer befreit. Wie mehrere unabhängige Personen gegenüber Tierschutz Austria/Wiener Tierschutzverein bestätigen, wird eine ähnliche Ausnahme auch bei der angekündigten Erhöhung diskutiert.
„Der Wert eines Hundes darf nicht davon abhängen, wo er adoptiert wurde
“, so Petrovic. „Eine selektive Befreiung schafft ein willkürliches Zwei-Klassen-System und benachteiligt Hunde aus allen anderen anerkannten Tierheimen.
“
Zusätzlich trifft die Erhöhung der Hundesteuer vor allem jene, die auf ihre Hunde besonders angewiesen sind: ältere Menschen, alleinstehende Personen und armutsgefährdete Haushalte. Für sie sind Hunde oftmals soziale Stütze, Struktur und psychischer Halt zugleich.
Vorschlag für eine einheitliche und faire Lösung
Um dieser Ungleichbehandlung entgegenzuwirken, legt Tierschutz Austria/Wiener Tierschutzverein einen klaren Vorschlag vor:
Alle in Wien hauptwohnsitzlich gemeldeten Personen sollen von der Hundesteuer befreit werden, wenn sie einen Hund aus einem anerkannten österreichischen Tierheim oder Tierschutzverein adoptieren – unabhängig von Eigentumsverhältnissen.
Tierschutz Austria/Wiener Tierschutzverein argumentiert, dass diese Lösung:
Gleichbehandlung schaffen,
alle Tierheime gleichstellen,
Adoptionen stärken und ein glaubwürdiges Signal für „Adoptieren statt Kaufen“ setzen würde.
Grafiken (honorarfrei): https://flic.kr/s/aHBqjCDiLR
Rückfragen & Kontakt
Tierschutz Austria
Mag. Martin Aschauer
Telefon: 069916604075
E-Mail: martin.aschauer@tierschutz-austria.at
Website: https://www.tierschutz-austria.at/
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