• 09.12.2025, 08:15:32
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Neue Mandate für die ViennaEstate Hausverwaltung

Geschäftsführer ViennaEstate Hausverwaltng GmbH
Wien (OTS) - 

Die ViennaEstate Hausverwaltung geht gestärkt ins Jahresfinale. Das Unternehmen konnte in den vergangenen Wochen zusätzliche Liegenschaften in sein Portfolio aufnehmen und damit die Präsenz in Wien weiter ausbauen. Insgesamt umfasst das zusätzliche Portfolio über 120 Bestandseinheiten mit einer Gesamtfläche von über 7.000 Quadratmetern in den Bezirken 1230, 1190 und 1100.

Wien, 09. Dezember 2025 – „Wir freuen uns sehr, dass wir drei neue Eigentümer*innen(-gemeinschaften) von der Qualität unserer Leistungen überzeugen konnten – insbesondere in einem Marktumfeld, das künftig erneut von zahlreichen regulatorischen Anpassungen und strukturellen Veränderungen geprägt ist“, betont Geschäftsführer Phillip Ramach. Bei den Liegenschaften handelt es sich um gemischt genutzte Neu- bzw. Altbauten im Wohnungseigentum sowie im Zinshausbereich.

Starkes Zeichen für Wachstum und Servicequalität

Die Erweiterung des Portfolios stärkt nicht nur die Präsenz in Wien, sondern unterstreicht auch den Anspruch, Eigentümer*innen und Mieter*innen eine verlässliche und moderne Betreuung zu bieten. Trotz eines dynamischen Marktumfelds bleibt ViennaEstate klar auf Erfolgskurs und positioniert sich als kompetenter Partner für Zinshäuser, Wohnungseigentum und Mietobjekte. Ein wesentlicher Baustein dieser Strategie ist die konsequente Digitalisierung: Mit der VE-App steht eine einfache, jederzeit verfügbare Kommunikationsplattform zur Verfügung. Die Nutzung steigt kontinuierlich – und ermöglicht schnelle Antworten, transparente Abrechnungen und direkten Zugang zu allen relevanten Informationen.

Kündigungsfrist und Wechsel der Hausverwaltung nur einmal im Jahr möglich

In Österreich können Verwaltungsverträge grundsätzlich ordentlich oder außerordentlich gekündigt werden. Bei unbefristeten Verträgen gilt in der Regel eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Ende der Abrechnungsperiode, die meist dem Kalenderjahr entspricht – also zum 31. Dezember. Bei befristeten Verträgen (z. B. drei oder fünf Jahre) ist eine ordentliche Kündigung erst nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit möglich, sofern keine Sonderregelung besteht. Eine außerordentliche Kündigung ist jederzeit möglich, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, etwa grobe Pflichtverletzungen oder unzumutbare Vertragsfortsetzung. In allen Fällen ist ein Mehrheitsbeschluss der Eigentümergemeinschaft erforderlich, der nach Miteigentumsanteilen berechnet wird. Seit der WEG-Novelle 2022 ist die Beschlussfassung erleichtert: Zwei Drittel der abgegebenen Stimmen, die mindestens ein Drittel aller Anteile repräsentieren, genügen.

Über die ViennaEstate Gruppe

Die ViennaEstate Gruppe mit ihren 50 Mitarbeiter*innen blickt auf eine mittlerweile achtzehnjährige Firmengeschichte zurück. Das Unternehmen verfügt über 1,2 Milliarden Euro an Assets under Management und bietet gemeinsam mit ihren Tochtergesellschaften die gesamte Wertschöpfungskette von Asset Management, über klassische Immobilienverwaltung und Maklerwesen bis hin zu bautechnischen Sonderdienstleistungen an. Das ganzheitliche Geschäftsmodell umfasst alle Aktivitäten des Immobilienmanagements – vom Investment über die Entwicklung und den Handel bis hin zur Strukturierung, Finanzierung und laufenden Bewirtschaftung.

Besuchen Sie auch unsere barrierefreie Webseite unter https://www.viennaestate.com.

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Rückfragen & Kontakt

ViennaEstate Immobilien AG
MMag. Romana Hoffmann
Telefon: +43 676 84 11 05 160
E-Mail: hoffmann@viennaestate.com
Website: https://www.viennaestate.com

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