- 06.12.2025, 10:03:03
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Totschnig zur EUDR: Hartnäckigkeit hat sich ausgezahlt
Praxisnahe Anpassung fixiert
Am 4. Dezember 2025 konnte nach nur einem Trilog eine politische Einigung zur Anpassung der EU-Entwaldungsverordnung (EUDR) erzielt werden.
Bundesminister Norbert Totschnig: „Wir haben mit dem Ergebnis im Trilog einen großen Erfolg für unseren Wirtschaftsstandort erreicht. Es geht nicht um Verwässerung unserer Umweltambitionen. Es geht um eine Regelung, die sich an der Realität in Österreich und der EU orientiert. Es wird weiterhin Sorgfaltspflichten für die Einfuhr in die EU geben, aber wir reduzieren Bürokratie für unsere Betriebe entlang der gesamten Wertschöpfungskette deutlich. Somit können sich unsere heimischen Betriebe auf ihr Kerngeschäft konzentrieren.“
Auf Initiative Österreichs konnte eine einjährige Verschiebung der Anwendungsfrist der EUDR sowie konkrete Vereinfachungen in der Umsetzung der EUDR erwirkt werden. Die Europäischen Kommission hatte in ihrem Vorschlag vom 21. Oktober 2025, weder eine Verschiebung des Anwendungsbeginns auf Ende 2026 noch praxisgerechte Umsetzungserleichterungen vorgesehen. Als Antwort darauf hatte Österreich am 5. November gemeinsam mit zahlreichen EU-Mitgliedstaaten im Umweltrat eine sofortige, praxistaugliche Vereinfachung der EUDR gefordert.
„Der intensive und breit angelegte Einsatz für eine Verschiebung und praxisgerechte Vereinfachung der EUDR hat sich gelohnt. Die Vernunft hat gesiegt, das Ziel und die Machbarkeit der Verordnung nähern sich nun langsam an. Ein Dank gebührt besonders Bundeskanzler Christian Stocker für seine entscheidende Unterstützung“, freut sich Totschnig.
Durch das Bilden starker Allianzen, insbesondere mit forstreichen Mitgliedstaaten, konnte sich der Rat mit klaren Forderungen positionieren, der sich auch das Europäische Parlament weitgehend anschloss.
Die formale Annahme der Einigung ist für den 10. Dezember 2025 im Ausschuss der Ständigen Vertreter (AStV) und anschließend im Rat geplant. Im Europäischen Parlament wird die formelle Bestätigung am 16. Dezember 2025 erwartet. Die angepasste EUDR wird dann noch rechtzeitig vor Ende 2025 in Kraft treten.
Ziele der EUDR und der Nutzen der Anpassung
Die EUDR soll sicherstellen, dass Produkte wie Soja, Rind, Palmöl, Kakao, Kaffee, Holz und Kautschuk sowie daraus erzeugte Waren wie Schokolade, Holzmöbel oder Reifen – nicht mit Entwaldung oder Waldschädigung in Verbindung stehen. Unternehmen müssen dafür Herkunftsnachweise erbringen und Risikobewertungen durchführen. Mit den nun erreichten Anpassungen schafft Österreich Rechtssicherheit, Bürokratieentlastung und weiterhin volle Unterstützung für globale Nachhaltigkeitsziele.
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