• 05.12.2025, 12:43:02
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WKÖ-Kraus-Winkler: „Erleichterungen bei der Betriebsnachfolge sind für den heimischen Tourismus überlebenswichtig“

Nachfolge-Taskforce des Wirtschaftsministeriums und der Wirtschaftskammer Österreich ist eine wichtige Initiative, um Hürden bei Unternehmensnachfolgen abzubauen

Wien (OTS) - 

75 % der österreichischen Tourismusbetriebe planen in den nächsten zehn Jahren eine Übergabe, mehr als die Hälfte (56 %) innerhalb der Familie. 80% der Gastronomie und Hotelbetriebe sind Familienunternehmen, die immer wieder Resilienz und Kontinuität unter Beweis stellen. „Um die Wettbewerbsfähigkeit und die familiären Betriebsstrukturen als wesentlichen Teil des touristischen Erfolgsmodells Österreichs zu erhalten, ist eine Verbesserung der Rahmenbedingungen für Betriebsübergaben dringend notwendig. Die KMU‘s sind das Rückgrat unsere Branche und wesentlich für den Erhalt des Tourismus in den Regionen. Ich freue mich, dass mit der Nachfolge-Taskforce eine wichtige Initiative gesetzt wurde, um Verbesserungen bei Betriebsübergaben entlastend und unbürokratisch auf den Weg zu bringen“, betont Susanne Kraus-Winkler, Obfrau der Bundessparte Tourismus und Freizeitwirtschaft in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ).

Bereits im Regierungsprogramm sind wichtige Maßnahmen verankert worden – entscheidend ist nun die rasche Umsetzung. Bundesspartenobfrau Kraus-Winkler verweist auf eine Reihe dringend notwendiger Reformen, die Übergaben erleichtern und familiengeführte Betriebe entlasten sollen. Dazu zählt insbesondere die Anhebung des seit 1975 unveränderten Freibetrags für Veräußerungsgewinne bei Betriebsübergaben, der ab 2027 von derzeit 7.300 Euro auf 45.000 Euro steigen soll. Ebenso soll das Berufsverbot für die Nutzung des Hälftesteuersatzes entfallen.

Wichtig ist die Senkung der Altersgrenze für die Tarifbegünstigung beim Hälftesteuersatz von 60 auf 55 Jahre. In Tourismusbetrieben sind frühe Erwerbsbiografien üblich: Viele Unternehmerinnen und Unternehmer steigen früh in den Betrieb ein und verfügen mit 55 Jahren bereits über mehr als 35 Jahre Berufserfahrung. Eine Anpassung würde die Realität in der Branche widerspiegeln, Planungssicherheit erhöhen und Übergaben erleichtern.

Außerdem braucht es, wie im Regierungsprogramm vorgesehen, eine Verstärkung der gewerblichen Tourismusförderung mit einem klar definierten Förderschwerpunkt für Investitionen anlässlich von Betriebsübergaben. Zudem ist eine Absenkung der Mindestbesitzdauer für die Möglichkeit, Veräußerungsgewinne steuerlich über drei Jahre zu verteilen, sowie eine Ausdehnung dieses Zeitraums auf fünf Jahre, um die Progression stärker abzufedern.

Im Entbürokratisierungspaket ist bereits die Verlängerung der Grace Period im Betriebsanlagenrecht von drei auf fünf Jahre vorgesehen. Bei laufenden Überprüfungen muss weiterhin das Prinzip „Beraten statt Strafen“ im Vordergrund stehen, um Nachfolgerinnen und Nachfolger nicht zusätzlich zu belasten. Darüber hinaus kann eine eigene „Betriebsübernahme-Abschreibung“ in den ersten drei Jahren, ein Lohnnebenkosten-Vorteil für Betriebsübernahmen analog zur Neugründungsförderung sowie mehr Flexibilität in der Raumordnung bei Verwendungsänderungen weitere Hürden abbauen.

„Damit die Unternehmergeneration von morgen erfolgreich starten kann, müssen wir ihnen den Weg frei machen, damit sie die Betriebe sicher in die nächste Generation führen können“, betont Kraus-Winkler abschließend. (PWK520/EL)

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