• 05.12.2025, 09:29:32
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WKÖ-Kadanka zur Trilog-Einigung in Sachen Pauschalreiserichtlinie: „Die wesentlichsten Problemstellen wurden entschärft“

Reform bringt wichtige Klarstellungen und Modernisierungen – Pauschalreise bleibt das bestgeschützte Reiseprodukt

Wien (OTS) - 

„Hinter uns liegt ein knapp zweijähriger Entscheidungsfindungsprozess auf EU-Ebene. Wir haben dabei sämtliche uns zur Verfügung stehenden Kanäle genutzt und weit mehr als 700 Seiten Gesetzesvorschläge geprüft, um für die Branche und die Konsument:innen ein möglichst praxisgerechtes Ergebnis zu erreichen“, kommentiert Gregor Kadanka, Obmann des Fachverbandes der Reisebüros in der Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ), die vor kurzem verkündete EU-Einigung hinsichtlich der Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie.

Wenngleich der endgültige Richtlinientext noch nicht vorliegt und auch noch die formale Annahme durch Rat und EU-Parlament notwendig sind, zeigt eine erste Bewertung, dass die Einigung sowohl Verbesserungen gegenüber dem ursprünglichen Kommissionsentwurf als auch Klarstellungen zur bisherigen Pauschalreiserichtlinie enthält. Zahlreiche Vorschläge, die in der Praxis zu erheblichen Unsicherheiten und Schwierigkeiten geführt hätten, wurden nicht übernommen.

Wegfall verbundener Reiseleistungen bringt mehr Rechtssicherheit

Besonders hervorzuheben ist, dass die erst mit der letzten Richtlinienrevision eingeführten „verbundenen Reiseleistungen“ wieder aus der Richtlinie entfernt werden. „Verbundene Reiseleistungen führten aufgrund ihrer Komplexität zu Abgrenzungsproblemen und waren daher weder bei Konsument:innen noch in der Branche beliebt. Ihr Wegfall ist ein klarer Erfolg für die Praxistauglichkeit und die Rechtssicherheit“, so Kadanka.

Weitere problematische Regelungsansätze abgewehrt

Neben dem Wegfall der verbundenen Reiseleistungen konnten weitere Verschlechterungen für die Branche verhindert werden. So wird es - entgegen dem ursprünglichen Entwurf der EU-Kommission - weder eine Ausdehnung des Pauschalreisebegriffes auf alle innerhalb von 3 Stunden gebuchten Kombinationen von Reiseleistungen noch ein kostenfreies Rücktrittsrecht geben, wenn am Heimatort der Reisenden unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände eintreten.

Pauschalreise bleibt das bestabgesicherte Reiseprodukt

„Die Pauschalreise bleibt das bestabgesicherte Reiseprodukt in der Europäischen Union – mit klarer Haftung, Insolvenzschutz und einem Ansprechpartner für alle Leistungen. Gerade in Zeiten zunehmender Komplexität ist dieser strukturierte Schutz für Konsument:innen besonders wertvoll“, erklärt Kadanka.

Gleichzeitig verweist er auf die Gefahr eines falsch verstandenen Konsumentenschutzes: „Wir haben uns im aktuellen Gesetzgebungsprozess gegen eine Überfrachtung der Pauschalreise mit immer neuen Haftungen verwehrt. Dies hätte das Risiko erhöht, dass Reisende aus Kostengründen vermehrt auf ungeschützte Einzelleistungen ausweichen.“

Kritik an zusätzlicher Bürokratie

Trotz der erzielten Erfolge für die Branche spart Kadanka nicht mit Kritik an der nun erzielten Einigung: „Wir sind nicht glücklich über zusätzliche und teilweise redundante Informationspflichten, die vor allem für kleinere Betriebe erheblichen bürokratischen Mehraufwand bedeuten - ohne erkennbaren Vorteil für die Kund:innen.“

Ergebnis deutlich besser als ursprünglicher Kommissionsentwurf

Für Kadanka ist es wichtig, festzuhalten: „Vergleicht man den ersten Entwurf der EU-Kommission mit dem Endergebnis, zeigt sich deutlich, wie wichtig unsere Arbeit in den letzten beiden Jahren war.“

Sobald die Richtlinie formal beschlossen ist, hat Österreich 24 Monate Zeit, um die Bestimmungen in nationales Recht umzusetzen. „Dabei müssen wir sicherstellen, dass die Umsetzung ohne „Goldplating“ erfolgt – also ohne zusätzliche Belastungen, die über die EU-Vorgaben hinausgehen. Das Ziel bleibt ein hoher Konsumentenschutz bei praktikablen Rahmenbedingungen für die Unternehmen“, so Kadanka abschließend. (PWK517/EL)

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