• 04.12.2025, 16:03:04
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Reichen Sie bis 30. Jänner 2026 zum Innovations- und Forschungspreis (IFP) ein

Innovative Produkte, Verfahren und Dienstleistungen, die die Stärken des Kärntner Innovationsstandorts sichtbar machen – all das wird für den IFP 2026 gesucht.

Wer darf 2026 einen Stern für sein Projekt mit nachhause nehmen?
Klagenfurt am Wörthersee (OTS) - 

Der Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds (KWF) zeichnet im Auftrag des Landes Kärnten mit dem Innovations- und Forschungspreis (IFP) seit vielen Jahren herausragende Leistungen aus Wirtschaft und Wissenschaft aus. Das Ziel: Die Innovationskraft Kärntens sichtbar machen und jene Betriebe und Organisationen vor den Vorhang holen, die mit ihren Ideen Mut beweisen und neue Wege gehen.


»Kärnten ist als Wirtschaftsstandort sehr breit aufgestellt – wir können auf sehr vieles stolz sein und haben großes Potenzial, insbesondere im Bereich Forschung und Innovation. Um das bewusster zu machen und auch die Vielfalt unserer Unternehmen zu zeigen, gibt es diesen Preis. Wir wollen damit Innovationskraft, Mut und Ideenreichtum vor den Vorhang holen und vor allem würdigen», führt Sebastian Schuschnig, Aufsichtskommissär des KWF, aus.

Innovative Projekte ins Rampenlicht

»Inovation lebt von Menschen, die bereit sind, Neues zu wagen und gemeinsam Zukunft zu gestalten. In Kärnten haben wir viele solcher Menschen – in Unternehmen, in Forschungseinrichtungen und in kreativen Teams. Mit dem Innovations- und Forschungspreis des Landes Kärnten machen wir diese Leistungen sichtbar«, so Roland Waldner, Vorstand des KWF.

Welche Projekte können eingereicht werden?

Innovative Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die von Unternehmen bereits entwickelt und auf den Markt gebracht wurden (gilt nicht für Forschungseinrichtungen), können eingereicht werden. Die Themenfelder sind offen und können sich auf sämtliche für die Wirtschaft relevante Fachgebiete beziehen und Einzel- als auch Kooperationsprojekte bzw. -initiativen umfassen.

Wer kann einreichen?

Teilnahmeberechtigt sind:

  • Kleinstunternehmen
  • Klein- und Mittelunternehmen
  • Großunternehmen
  • Forschungseinrichtungen (Universitäten, Fachhochschulen, außeruniversitäre Institute)

Wichtig ist dabei, dass sich entweder der Firmensitz oder die Betriebsstätte in Kärnten befindet.

Nutzen sie die Chance auf den Staatspreis Innovation!

Eine hochkarätige Fachjury unter Vorsitz von Dr. Birgit Tauber von der Österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) wählt die Nominierten und Gewinner aus. Zudem schlägt die Jury auch Kärntens Vertreter für die Teilnahme am »Staatspreis Innovation« vor.

Einreichfrist:

Die Einreichung ist bis 30. Jän. 2026 möglich. Alle Informationen rund um die Einreichung finden Sie unter: www.kwf.at/ifp

Mehr Infos zur Einreichung

Rückfragen & Kontakt

Kärntner Wirtschaftsförderungs Fonds
MMag. Karin Scheidenberger
T +43664 859 13 54
E karin.scheidenberger@kwf.at

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