• 04.12.2025, 14:50:02
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Gerstl ad Luisser: Mitglieder der Volksanwaltschaft haben für die Menschen zu arbeiten, nicht für Parteiinteressen

ÖVP-Verfassungssprecher: Von FPÖ gestellter Volksanwalt muss dringend lernen, zwischen Amt und Partei zu trennen – BMI hat volle Akteneinsicht angeboten

Wien (OTS) - 

“Es ist die Verantwortung der Mitglieder der Volksanwaltschaft, im Dienste der Menschen zu arbeiten – und nicht für Parteiinteressen”, betont ÖVP-Verfassungssprecher Wolfgang Gerstl zu den Äußerungen von Volksanwalt Christoph Luisser. Das Innenministerium (BMI) habe Luisser volle Akteneinsicht rund um die polizeiliche Arbeit im Fall Pilnacek angeboten und ist “selbstverständlich im Rahmen der gesetzlichen Grundlagen stets zur Kooperation bereit”.

Klar sei allerdings, dass in der Bundesverfassung ein Recht auf Aktenlieferungen bzw. die Übermittlung von Akten an die Volksanwaltschaft nicht vorgesehen ist. Zudem sei für jegliches behördliches Handeln auch eine gesetzliche bzw. rechtliche Grundlage notwendig, wie dies auch im Sinne des Legalitätsprinzips geboten sei. Gerstl abschließend: “Volksanwalt Luisser ist seinem Amt und damit der Arbeit für die Menschen in unserem Land verpflichtet und sollte daher dringend lernen, zwischen eben diesem Amt und seinen parteipolitischen Interessen zu trennen.” (Schluss)

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