• 04.12.2025, 13:43:02
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  • OTS0178

Volksanwalt Luisser kritisiert unterlassene Aktenübermittlung im Fall Pilnacek

Innenministerium und Justizministerium lehnten „in letzter Minute“ weitere Aktenübermittlungen ab. Volksanwalt Luisser fordert gesetzliche Regelung zur Hilfeleistungspflicht.

Wien (OTS) - 

Die Volksanwaltschaft (VA) prüft seit dem Frühjahr 2025 die Polizeiarbeit rund um das Ableben von Christian Pilnacek. Grundlage dieser Prüfung sind Ermittlungsakte der Polizei. Nachdem anfangs Akten (selektiv) übermittelt wurden, lehnten Innenministerium und Justizministerium jüngst „in letzter Minute“ weitere Aktenübermittlungen an die VA ab. Volksanwalt Dr. Christoph Luisser ortet – vor dem Hintergrund des bevorstehenden U-Ausschusses – darin pure Schikane. Er fordert daher eine gesetzliche Regelung zur Durchsetzung der Hilfeleistungspflicht durch Anrufung des Verfassungsgerichtshofs (VfGH).

Eine Vielzahl an kritischen Medienberichten, insbesondere seit dem Erscheinen des Buches „Pilnacek - Der Tod des Sektionschefs“ von Dr. Peter Pilz, über die Arbeit der Polizei nach der Auffindung des Leichnams von Sektionschef Mag. Christian Pilnacek am 20. Oktober 2023 veranlasste seine Amtsvorgängerin, Volksanwältin MMag. Elisabeth Schwetz, zu deren Prüfzuständigkeit die Polizei gehört, ein amtswegiges Prüfverfahren am 24. März 2025 einzuleiten. Geprüft werden seither vermutete Missstände bei der Ermittlung bzw. dem Polizeieinsatz rund um den Tod von Pilnacek.

Im September und Oktober 2025 ersuchte ihr Amtsnachfolger, Volksanwalt Dr. Christoph Luisser, das BMI und das BMJ um eine komplette Aktenlieferung in der Causa Pilnacek. Die Ministerien haben von Verfassungs wegen eine Hilfeleistungspflicht gegenüber der VA. Diese spezielle Amtshilfe verpflichtet auch zur Aktenlieferung. Ende November lehnten aber die beiden Minister das Ersuchen der VA überraschend ab. Die Gründe hierfür sind angesichts der Rechtslage und des Umstands, dass sie sowieso dem U-Ausschuss alle Akten bis zum 17. Dezember 2025 zu übermitteln haben, nicht nachvollziehbar.

Unter Hinweis auf die Judikatur des VfGH, wonach willkürlich eine Behörde auch dann handelt, „wenn sie von einer bisher allgemein geübten und als rechtmäßig anzusehenden Praxis abweicht“, stellt Volksanwalt Dr. Luisser in der Pressekonferenz am 4. Dezember 2025 unmissverständlich klar: „Die Ablehnung unseres Ersuchens um Aktenlieferung lässt erkennen, dass sich die verantwortlichen Bundesminister, Mag. Gerhard Karner (BMI) und Dr.in Anna Sporrer (BMJ), in Wirklichkeit über die Verfassung hinwegsetzen, anstatt ihr zu dienen“.

Volksanwalt Dr. Luisser fordert angesichts der Unterlassung der umfassenden Aktenübermittlung eine Stärkung der VA durch den Gesetzgeber. Als Vorbild dafür nennt er das Recht des U-Ausschusses auf Entscheidung durch den VfGH bei Meinungsverschiedenheit mit einem informationspflichtigen Organ, ob bzw. inwieweit eine Vorlagepflicht besteht oder nicht. Laut Volksanwalt Dr. Luisser sollte eine analoge Reglung für die VA geschaffen werden, damit künftig der VfGH rasch und endgültig entscheiden kann, ob in einem Fall wie in der Causa Pilnacek das BMI und BMJ zur Aktenvorlage und Aktenübermittlung verpflichtet sind.

Rückfragen & Kontakt

Volksanwaltschaft
Jan Dohr
Telefon: +43 01 515 05 240
E-Mail: jan.dohr@volksanwaltschaft.gv.at

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