- 04.12.2025, 11:18:32
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Sima/Figl/Ruck zu Innerer Stadt: Wien für rasche Umsetzung der StVO-Novelle zur automatisierten Zufahrtskontrolle
Gesetzesentwurf ermöglicht praktikable und datenschutzkonforme Verkehrsberuhigung im Ersten Bezirk – größtes Verkehrsberuhigungsprojekt kann damit endlich realisiert werden!
Nachdem die grüne Ex-Verkehrsministerin Leonore Gewessler eine StVO-Novelle jahrelang blockiert hat, begrüßen Wiens Mobilitätsstadträtin Ulli Sima, der Bezirksvorsteher des Ersten Bezirks Markus Figl und der Präsident der Wirtschaftskammer Wien Walter Ruck, den vorliegenden Gesetzesentwurf von Mobilitätsminister Peter Hanke, der eine verkehrsberuhigte Innere Stadt via kamerabasierter Zufahrtskontrolle in Wien und anderen österreichischen Städten nach den Grundsätzen des Datenschutzes möglich machen soll. „Jahrelang wurde eines der größten Verkehrsberuhigungsprojekte Österreichs verhindert. Mehr als 20 österreichische Städte fordern diese rechtlichen Möglichkeiten und es ist wirklich erfreulich, dass Minister Hanke dies nun mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung auf den Weg bringt“, so Mobilitätsstadträtin Ulli Sima, die klarstellt: „Der Datenschutz hat dabei natürlich höchste Priorität. Das vom renommierten Datenschutzexperten Prof. Nikolaus Forgó erstellte Gutachten von Städtebund und dem einst grün-geführten Klimaministerium hat bereits im Sommer 2022 grünes Licht für eine kamerabasierte Zufahrtskontrolle gegeben, wie sie in vielen anderen europäischen Städten und auch bei der Section Control und den Mautstellen in Österreich seit vielen Jahren Praxis sind. Letztlich wollen wir in Wien ja lediglich umsetzen, was in vielen europäischen Städten wie Turin, Bologna oder Barcelona als aktiver Beitrag zum Klimaschutz und zur Erhöhung der Lebensqualität längst umgesetzt ist“. Der vorliegende Gesetzesentwurf bilde nun die Grundlage, um eine Zufahrtskontrolle, wie Wien sie vorsieht, praktikabel und datenschutzkonform zu ermöglichen. Aus verkehrsrechtlicher Sicht sei eine notwendige Verkehrsberuhigung nur dann effektiv umsetzbar, wenn auch die Kontrolle automatisationsunterstützt durchgeführt werden kann.
„Die Umsetzung der Verkehrsberuhigung ist das wichtigste verkehrspolitische Anliegen des Ersten Bezirks. In der Bezirksvertretung gibt es für dieses Projekt einen breiten Konsens. Die Verkehrsberuhigung ist ein großer Schritt für eine lebenswertere Stadt und wird nicht nur die Lebensqualität der Bewohnerinnen und Bewohner erhöhen, sondern auch den Wirtschaftsstandort stärken“, so Bezirksvorsteher Markus Figl. „Der vorliegende Gesetzesentwurf sieht aus Sicht der Inneren Stadt eine praxistaugliche Lösung für die Umsetzung einer Zone mit automatisierter Zufahrtregelung vor. Als Bezirk unterstützen wir das zeitnahe Inkrafttreten der Novelle, um mit der Umsetzung des Projektes ehestmöglich starten zu können“, so Figl weiter.
Eine Machbarkeitsstudie des Ersten Bezirks und der Stadt Wien hat bereits vor Jahren die enorme Verkehrsentlastung allein in der Bundeshauptstadt aufgezeigt: Bis zu 15.700 Einfahrten in den Ersten Bezirk könnten mit dem Wiener Modell täglich verhindert werden. Ein Viertel wenige Autos würden auf der Oberfläche parken und damit Platz für Begrünung und mehr Platz für die Menschen bieten.
Auch die Wirtschaft ist mit an Bord: „Verkehrsberuhigte Zonen in Innenstädten bringen allen Beteiligten etwas. Wegen der besseren Aufenthaltsqualität profitieren nicht nur die Bewohnerinnen und Bewohner, sondern auch die dort angesiedelten Unternehmen durch eine gesteigerte Wertschöpfung – wenn man die Chance der Verkehrsberuhigung smart nutzt. Die Innere Stadt ist nicht nur Wohnraum, sondern auch das wirtschaftliche, touristische und gesellschaftliche Zentrum Wiens. Daher gilt es, gesamtheitliche Konzepte zu entwickeln. Mit dem 'Masterplan Innere Stadt´ hat die WK Wien ein solches vorgelegt. Der freiwerdende Platz an der Oberfläche muss sinnvoll und im Interesse aller Betroffenen genutzt werden. Das schließt kurzfristiges Parken und praxisgerechte Lösungen für den Wirtschaftsverkehr ein. Dass die Zufahrt im Zeitalter der Digitalisierung mit modernen Mitteln und datenschutzkonform geregelt wird, versteht sich von selbst“, sagt Walter Ruck, Präsident der Wirtschaftskammer Wien.
Fotobasierte Kontrolle - Keine Videoüberwachung!
Klar ist, dass Datenschutz und Klimaschutz Hand in Hand gehen müssen. Klar ist aber auch, dass es dazu eine kamerabasierte Zufahrtskontrolle braucht, um das effektiv kontrollieren zu können. Der nun vorliegende Gesetzesentwurf des Ministeriums bildet dafür die Grundlage und das Wiener Modell legt höchsten Wert auf die datenschutzkonforme Anwendung der kamerabasierten Zufahrtskontrolle. Dabei geht es nicht um eine Videoüberwachung, sondern darum, zur Kontrolle berechtigter Einfahrten, die Kennzeichen der ein- und ausfahrenden PKW zu erfassen. Fotos werden nur angefertigt, wenn Kraftfahrzeuge ein- bzw. ausfahren. Die Aufnahme wird bei legaler Einfahrt (White-List) nach dem Abgleich sofort gelöscht. Es wird kein Video gespeichert, sondern ausschließlich Fotos und das auch nur, wenn sich der PKW unberechtigterweise im 1. Bezirk aufhält. Auch im Rahmen einer Strafverfolgung nach unberechtigter Zufahrt kann Bildmaterial nur als Foto verwendet werden. „Insbesondere der von manchen vorgebrachte Vorwurf der Vorratsdatenspeicherung geht damit ins Leere, da die angefertigten Fotos sofort gelöscht werden, wenn kein Verstoß festgestellt wird. Die Daten, die für die Strafverfolgung zwingend notwendig sind, werden ausschließlich für die Zwecke des Verwaltungsstrafverfahrens genutzt, wie das bereits heute bei Radarfotos oder der Section Control gemacht wird“, stellt Verena Ebenberger, Abteilungsleiterin der MA 65 – Rechtliche Verkehrsangelegenheiten.
Verhältnismäßigkeit ist gegeben
Bereits das von österreichischem Städtebund und Klimaministerium beauftragte Datenschutzgutachten von Mag. iur. Dr. iur. Nikolaus Forgó, Universitätsprofessor an der Universität Wien, und Mag. iur. Žiga Škorjanc, Geschäftsführer der lexICT GmbH,kam 2022 zu dem Schluss: „Die automatisierte Verkehrsüberwachung speziell definierter Bereiche durch ein automatisiertes Zonen-Zufahrtsmanagement dient der Verkehrssicherheit, der körperlichen Gesundheit und der körperlichen Unversehrtheit, der Fernhaltung von Gefahren oder Belästigungen, insbesondere durch Lärm, Geruch oder Schadstoffe sowie dem Schutz der Bevölkerung und der Umwelt, und ist geeignet, diese Ziele zu erreichen, indem das jeweilige Stadt- und Gemeindezentrum vom unberechtigten Autoverkehr entlastet und somit aufgewertet wird. Der Einsatz von bildverarbeitenden technischen Einrichtungen entspricht daher dem Sachlichkeitsgebot und ist verhältnismäßig.“
Der vorliegende Gesetzesentwurf des Verkehrsministeriums sieht zudem eine mehrstufige Verhältnismäßigkeits- und Risikoanalyse auf Verordnungsebene vor. Diese mehrstufige Prüfung gewährleistet, dass Eingriffe in das Grundrecht auf Datenschutz (§ 1 DSG) stets nur in der „gelindesten, zum Ziel führenden Art“ erfolgen.
Das Datenschutzgutachten findet sich hier zum Download: 2022_GA_auto._ZZM_v16_final_N https://www.staedtebund.gv.at/fileadmin/USERDATA/Service/publikationen/Studien/2022_GA_auto._ZZM_v16_final_NF.pdfF.pdf (staedtebund.gv.at)
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