- 04.12.2025, 11:15:04
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Historischer Erfolg für den Artenschutz: Tierschutz Austria und VGT setzen sich gegen rechtswidrige Singvogelfang-Bescheide durch
Ein bedeutender Erfolg für den Schutz heimischer Wildvögel: Die von Tierschutz Austria (Wiener Tierschutzverein) und dem VEREIN GEGEN TIERFABRIKGEN (VGT) eingelegten Beschwerden gegen insgesamt 30 Bescheide zum Fang und Halten von wilden Singvögeln im Salzkammergut waren erfolgreich und haben den Singvogelfang in den entsprechenden Gebieten gestoppt.
370 nahezu identische Vogelfangbescheide
Als anerkannte Umweltorganisationen brachte Tierschutz Austria mit Hilfe des VGT’s 30 Bescheidbeschwerden gegen das Fangen und Halten von Singvögeln im Rahmen traditioneller Ausstellungen sowie für den Einsatz von Lockvögeln in den Fangsaisonen 2025, 2026 und 2027 ein. Das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich hat daraufhin die 30 Bescheide aufgehoben.
„Nun fordern wir das Land Oberösterreich als Aufsichtsbehörde der BH Gmunden, BH Wels-Land und der BH Vöcklabruck auf, alle noch übrigen 340 Bescheide für das Jahr 2025 komplett aufzuheben, denn sie sind rechtswidrig, wie das Landesverwaltungsgericht Oberösterreich bestätigt hat
“, so Michaela Lehner, Leiterin der Stabstelle Recht von Tierschutz Austria.
Von den insgesamt 370, nahezu identische Ausnahmebewilligungen hatte allein die Bezirkshauptmannschaft Gmunden 321 Bescheide am 7. August 2025 ausgestellt.
„Gegen alle 370 Bescheide einzeln Beschwerde zu erheben, hätte uns 18.500 Euro gekostet – pro Beschwerde 50 Euro Gebühr. Es besteht also der Verdacht, dass die Behörden – besonders die BH Gmunden – bewusst diese rechtswidrigen Bescheide zum Singvogelfang erlassen, weil sie wissen, dass in dieser Menge der Großteil davon nicht beeinsprucht werden kann.
“
Wegen Verstöße gegen Artenschutzrecht aufgehoben
Wie zu erwarten, wurden die Bescheide aufgehoben, da sie eindeutig gegen geltendes Artenschutzrecht verstoßen. Das Landesverwaltungsgericht hielt fest:
Die Behörden haben keine notwendigen Ermittlungen zum günstigen Erhaltungszustand der Vogelarten Stieglitz, Zeisig, Gimpel und Fichtenkreuzschnabel getätigt und gehen einfach davon aus, dass es keine andere zufriedenstellende Lösung gibt.
Das Ausstellen von Bescheiden für drei Fangsaisonen ist nicht zulässig. Jede Fangbewilligung darf ausschließlich für die nächste Fangsaison gelten, und nicht für 3 Jahre.
Die Antragsteller haben in ihren Anträgen auch keine Angaben zu den geplanten Fangmethoden getätigt und die Behörden haben es unterlassen, die Fangmittel auf ihre Selektivität im jeweiligen Einzelfall zu prüfen (sowie Ausmaß und Verletzungsgefahr der Beifänge)
„Dieses Ergebnis zeigt, wie wichtig es ist, genau hinzusehen und beharrlich auf Rechtsstaatlichkeit zu pochen, gerade wenn es um den Schutz sensibler Wildtiere geht. Jeder illegal gefangene Vogel ist einer zu viel. Dass diese Bescheide zurückgenommen wurden, bedeutet: Diese Tiere bekommen eine zweite Chance
“, betont Lehner.
Auch der VGT spricht von einem „deutlichen Stoppzeichen gegenüber jahrelangen, rechtswidrigen Praktiken“ und einem wichtigen Schritt, um traditionelle Singvogelfänge endlich zu beenden.
Brauchtum gegen Artenschutz
Im Jahr 2010 wurde der Salzkammergut Vogelfang in die UNESCO-Liste des Immateriellen Kulturerbes in Österreich aufgenommen. Tierschutz Austria plant nun, sich mit den vorliegenden Entscheidungen an die UNESCO zu wenden und die Aberkennung zu beantragen.
„Ein ausgeübtes Brauchtum, das sich nicht an Gesetze hält und halten kann, ist zu untersagen. Gerade in Zeiten der Biodiversitätskrise hat die Vogelschutzrichtlinie Vorrang
“, so Lehner abschließend.
Rückfragen & Kontakt
Tierschutz Austria
Mag. Martin Aschauer
Telefon: 069916604075
E-Mail: martin.aschauer@tierschutz-austria.at
Website: https://www.tierschutz-austria.at/
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