• 03.12.2025, 20:03:32
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  • OTS0203

Zuverdienstverbot für Arbeitslose: Sozialausschuss empfiehlt Nachbesserungen

Ausnahmeregelung soll auch für Teilnehmerinnen und Teilnehmer längerer AMS-Umschulungen gelten

Wien (PK) - 

Begleitend zum Doppelbudget 2025/26 hat der Nationalrat vor dem Sommer deutliche Einschränkungen bei der Zuverdienstmöglichkeit für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe beschlossen. Ab 2026 wird es demnach nur noch in Ausnahmefällen möglich sein, parallel zum Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung geringfügig dazuzuverdienen.

Solche Ausnahmen gelten etwa für ältere Langzeitarbeitslose oder Menschen mit Behindertenstatus. Nun wird es auch für Personen, die im Auftrag des Arbeitsmarktservice eine längere Umschulung oder Weiterbildung absolvieren, eine Sonderregelung geben. Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute einhellig einen entsprechenden Gesetzesentwurf der Koalitionsparteien gebilligt. Damit werden etwa Personen, die im Rahmen einer Pflegeausbildung ein Pflegestipendium beziehen, weiterhin nebenher geringfügig arbeiten können. Ausnahmen für Kunstschaffende, wie von den Grünen gefordert, sind vorerst hingegen nicht vorgesehen. Auch für andere Gruppen wie Alleinerziehende hatte Grünen-Abgeordneter Markus Koza eine Ausnahmeregelung moniert. Die FPÖ unterstützte eine dahingehende Initiative der Grünen.

Diskutiert hat der Sozialausschuss heute überdies über das Thema Bildungskarenz, ein Bonus-Malus-System für ältere Beschäftigte und den Arbeitsmarktzugang von Asylwerberinnen und Asylwerbern: Dazu vorliegende Oppositionsanträge wurden jedoch vertagt.

Zuverdienstverbot für Arbeitslose

Die Ausnahme für an Schulungen Teilnehmende vom Zuverdienstverbot für Arbeitslose soll gemäß der von ÖVP, SPÖ und NEOS beantragten Novelle zum Abeitslosenversicherungsgesetz (626/A) dann gelten, wenn die Schulungsmaßnahme mindestens vier Monate dauert und zumindest 25 Wochenstunden umfasst. Dadurch wollen die Koalitionsparteien nicht nur finanziellen Engpässen betroffener Personen entgegenwirken, sie erhoffen sich davon auch eine höhere Aus- und Weiterbildungsbereitschaft. Zugleich werde damit die Möglichkeit eröffnet, bereits während der Bildungsmaßnahme in fachrelevanten Bereichen erwerbstätig zu sein und nützliche praktische Erfahrungen zu sammeln, argumentieren sie. Auch die Teilnahme an Arbeitsstiftungen und am Unternehmensgründungsprogramm sind laut Begründung des Antrags als Umschulungsmaßnahme zu werten. Ein bei der Abstimmung mitberücksichtigter Abänderungsantrag der Koalitionsparteien hat lediglich formale Korrekturen zum Inhalt.

Zu wenig weit geht die Novelle den Grünen. Sie vermissen etwa Ausnahmeregelungen für Kulturschaffende sowie Künstlerinnen und Künstler und wollten den Regierungsparteien mit einer "Trägerrakete" (581/A) die Möglichkeit geben, das Arbeitslosenversicherungsgesetz zu reparieren. Dieser Antrag fand aber ebenso wenig eine Mehrheit wie ein umfangreicher Abänderungsantrag der Grünen zur Koalitionsinitiative, dem jedoch auch die FPÖ zustimmte.

Koza rechnet damit, dass es aufgrund des Zuverdienstverbots zu schwerwiegenden Problemfällen und sozialen Härtefällen kommen wird. So weist er im Abänderungsantrag etwa darauf hin, dass Erwerbsverläufe im Kulturbereich häufig von zeitlich befristeten Engagements bzw. Projekten und dazwischenliegenden Phasen der Arbeitslosigkeit mit kurzfristigen tages- oder sogar nur stundenweisen beruflichen Einsätzen geprägt seien. Für diese Gruppe sei ein Zuverdienstverbot nicht nur aus finanziellen Gründen existenzbedrohend, sondern nehme auch berufliche Perspektiven, gibt er zu bedenken. Aber auch für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, Alleinerziehende, lehrende Berufe sowie Personen, die sich in einem Entschuldungsverfahren befinden bzw. ein Insolvenzverfahren anstreben, hält er eine Ausnahme vom Zuverdienstverbot für geboten.

Michael Seemayer (SPÖ) erklärte im Ausschuss, dass die erweiterten Ausnahmeregelungen die Ausbildungsbereitschaft etwa im Bereich der Pflege erhöhen und auch die positive Absolvierung von Ausbildungen wahrscheinlicher machen könne. Auch Fiona Fiedler sah diese Nachbesserung als "wichtig" an.

Markus Koza (Grüne) unterstützte diese ebenfalls, betonte jedoch auch im Ausschuss, dass die "unselige" Zuverdienstregelung weiterhin "zu restriktiv gehalten" und unverhältnismäßig sei. Er berichtete von "dringenden Apellen" von Kulturschaffenden, deren Berufsbild oftmals von zeitlich befristeten Engagements geprägt sei. Doch auch für andere Gruppen wie Alleinerziehende werde die soziale Lage zunehmend "toxisch", so Koza. Das Zuverdienstverbot für Arbeitslose sei notwendig gewesen, um Missbrauch zu verhindern, sagte Andrea-Michaela Schartel (FPÖ). Doch sei das Gesetz "zu schnell gekommen" und habe eine Adaptierung nötig. Auch den von den Grünen vorgeschlagenen erweiterten Ausnahmeregelung würde ihre Fraktion zustimmen, so Schartel.

FPÖ fordert Nachbesserungen bei Bildungskarenz und Bildungsteilzeit

Basis für die Ausschussdebatte über das neue Fördermodell für die Bildungskarenz bildeten zwei Entschließungsanträge der FPÖ (614/A(E), 325/A(E)), die schließlich vertagt wurden. FPÖ-Abgeordnete Dagmar Belakowitsch kritisiert darin, dass die neue Bildungskarenz vor allem auf Einsparungen abziele. Personen, die sich weiterbilden wollten, würden zu "Bittstellern" gemacht, beklagt sie. Zudem hält sie die vorgesehenen verpflichtenden Bildungsberatungen für eine Bevormundung. Statt auf einem "bürokratischen Kostendeckel" soll ihr zufolge der Fokus auf einer "Qualitätsoffensive" liegen. Zumindest für jene Bereiche, die vom Fachkräftemangel betroffen sind, fordert die FPÖ Ausnahmen.

Im Ausschuss bezeichnete Lisa Schuch-Gubik (FPÖ) die neue Bildungskarenz als "Sparmaßnahme am Rücken der eigenen Bevölkerung". Fiona Fiedler (NEOS) hielt ihr entgegen, dass die Bildungskarenz nun "treffsicherer und effizienter" geworden sei und sich zu einem "echten Qualifizierungssystem" entwickelt habe. Auch die arbeitsmarktpolitische Sinnhaftigkeit von Kursen werde nun überprüft, ergänzte Verena Nussbaum (SPÖ).

Pflege: Grüne wollen Flüchtlingen Zugang zum Arbeitsmarkt erleichtern

Die Grünen schlagen in einem Entschließungsantrag (103/A(E)) vor, Asylwerberinnen und Asylwerbern, die eine abgeschlossene Ausbildung in einem Pflege- oder Sozialberuf haben, einen unkomplizierten Zugang zum österreichischen Arbeitsmarkt zu gewähren. Auch bei verbindlicher Zusage eines Ausbildungsplatzes soll ein sofortiger Berufseinstieg möglich sein. Außerdem sollen "ab dem ersten Tag" begleitend Deutsch- und Integrationskurse angeboten werden, um in Pflege- und Sozialbetreuungsberufen ausgebildeten Asylwerbende einen möglichst raschen Einstieg in das Berufsleben zu erleichtern. Bis 2050 werde Österreich 57.000 zusätzliche Pflegekräfte brauchen, "egal woher sie kommen", untermauerte Ralph Schallmeiner (Grüne) die Forderung im Ausschuss.

Fiona Fiedler (NEOS) erklärte, dass die Bundesregierung bereits verstärkte Integrationsprogramme und beschleunigte Nostrifizierungsverfahren plane. Eine Vermischung von Asyl und Arbeitsmigration sei "kein probates Mittel" zur Rekrutierung von Pflegekräften, hielt Ernst Gödl (ÖVP) den Grünen entgegen. Aktuell seien bereits 50.000 Personen mit gültigem Aufenthaltsstatus in Österreich arbeitsuchend. Primäre Aufgabe müsse es sein, diese in den Arbeitsmarkt zu integrieren und nicht Asylwerbende, so Gödl.

Aktuell rund 400.000 Arbeitslose in Österreich bedeuteten ein "massives Problem" und mehr als die Hälfte davon hätten keine österreichische Staatsbürgerschaft, erklärte Peter Wurm (FPÖ). Gleichzeitig klage die Wirtschaft über Fachkräftemangel. Das zeige, dass der Vorschlag der Grünen "uns nicht weiter bringt", so Wurm.

Bonus-Malus-System zur Förderung älterer Beschäftigter

Ebenfalls vertagt wurden die Beratungen über einen Entschließungsantrag der Grünen zur Förderung älterer Beschäftigter (580/A(E)). Abgeordneter Koza will Unternehmen durch ein Bonus-Malus-System dazu motivieren, vermehrt ältere Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu beschäftigen, wobei er bei den Dienstgeberbeiträgen zur Sozialversicherung ansetzen will. Außerdem schlägt er einen dienstgeberseitigen Schwerarbeitszuschlag und eine deutliche Erhöhung der Mittel für ein arbeitsmarktpolitisches Programm zur Förderung von älteren Beschäftigten bis zum Pensionsantritt vor.

Im Ausschuss erklärte Koza, dass diese arbeitgeberseitige Maßnahme "die andere Seite der Medaille" der Bestrebungen sei, die Menschen länger in Arbeit zu halten. Andrea-Michaela Schartel (FPÖ) erinnerte daran, dass es ein solches Bonus-Malus-System bereits gegeben hätte und sich dieses nicht bewährt habe. Es wäre sinnvoller die Rahmenbedingungen so zu verbessern, dass ältere Menschen möglichst lange in Erwerbstätigkeit bleiben. Für Laurenz Pöttinger (ÖVP) ist es "absolut nicht nachvollziehbar Betriebe zu bestrafen", da diese keinen Einfluss auf die Demographie und ihre jeweiligen Branchenstrukturen hätten. Zudem würde eine solche Regelung mehr Bürokratie bringen. Michael Seemayer (SPÖ) unterstützte das Ziel des Antrags, aber nicht den "der Weg dahin". Er begründete die Vertagung der Grünen-Initiative mit bereits vorhandenen und geplanten Maßnahmen für ältere Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen. (Schluss Sozialausschuss) wit/gs


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