• 03.12.2025, 17:02:32
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SPÖ-Sozialsprecher Muchitsch: Sozialausschuss mit richtungsweisenden Beschlüssen für Gesundheitsversorgung

Gesundheitsreformfonds wurde beschlossen

Wien (OTS) - 

Der Sozialausschuss des Nationalrats hat heute eine sehr umfangreiche Tagesordnung mit 24 Anträgen und Gesetzen. SPÖ-Sozialsprecher Josef Muchitsch hebt den Beschluss über die Einrichtung des Gesundheitsreformfonds als richtungsweisend für die Gesundheitsversorgung in Österreich hervor. ****

"Der Gesundheitsreformfonds ist bitter notwendig. Jeder merkt, dass das Gesundheitssystem in den letzten Jahren schlechter geworden ist; das war das Ergebnis von politischen Entscheidungen der Vorgängerregierungen. Wir investieren jetzt in die Gesundheitsversorgung in ganz Österreich. Die Österreicherinnen und Österreicher waren einmal zu Recht stolz auf ihr Gesundheitssystem, da wollen wir wieder hin", betont Muchitsch.

Bei den Krankenversicherungsträgern (ÖGK, SVS, BVAEB) wird jeweils ein Gesundheitsreformfonds mit folgenden Eckpunkten eingerichtet. Die Fonds werden in den Jahren 2026 bis 2030 jährlich vom Bund mit Mitteln von 500 bis 580 Mio. Euro dotiert.

Die Mittel der Fonds sind von den Krankenversicherungsträgern unter anderem für Verbesserungen der niedergelassenen Gesundheitsversorgung mit der Sicherstellung eines ausreichenden niedergelassenen Leistungsangebots auch zu Tagesrandzeiten und an Wochenenden, für die Stärkung altersspezifischer Gesundheitsvorsorge und Prävention, die Förderung psychischer Gesundheit und für die Digitalisierung und Effizienzsteigerungen innerhalb der Krankenversicherungsträge vorgesehen.

Ausnahmen beim Zuverdienstverbot während der Arbeitslosigkeit

Beim Verbot des Zuverdiensts in der Arbeitslosigkeit kommt es zu einer weiteren Ausnahme. Ab 1.1.2026 ist die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung während des Bezuges von Arbeitslosengeld (Notstandshilfe) nur mehr eingeschränkt möglich. Ausgenommen davon sind Langzeitarbeitslose sowie ältere, vormals kranke sowie Menschen mit Behinderung. Per Initiativantrag wird eine weitere Ausnahme geschaffen.

Die Ausübung einer geringfügigen Beschäftigung während der Teilnahme an Nach- und Umschulungen im Auftrag des AMS, die mindestens vier Monate dauern und ein Wochenstundenausmaß von mindestens 25 Stunden aufweisen, wird ermöglicht. Davon umfasst sind insbesondere Pflegeausbildungen, für die ein Pflegestipendium gewährt wird. Bei Erhalt eines Fachkräftestipendiums und bei der Teilnahme an Arbeitsstiftungen oder dem Unternehmensgründungsprogramm soll ein geringfügiger Zuverdienst ebenfalls ermöglicht werden.

Fünf-Parteien-Antrag für Verfolgte des NS-Regimes

Muchitsch freut sich auch sehr über den Fünf-Parteien-Antrag, der Verfolgten des NS-Regimes eine Ausweitung des begünstigen Pensionszeitennachkaufs ermöglicht. Außerdem hat der Sozialausschuss auch die Einrichtung eines Tourismusbeschäftigtenfonds beschlossen.

(Schluss) wf

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