• 03.12.2025, 16:56:02
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  • OTS0188

Sozialausschuss setzt Gesundheitsreformfonds auf Schiene

Kassen sollen rund 500 Mio. € jährlich nach politischen Zielvorgaben verwenden

Wien (PK) - 

Im Zuge der Budgetkonsolidierung hat das Parlament auch eine Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionistinnen und Pensionisten beschlossen. Sie müssen nunmehr - zum Teil seit Juni 2025, zum Teil ab Jänner 2026 - wie die Beschäftigten 6 % Krankenversicherung, statt wie bisher 5,1 %, zahlen. Da diese Krankenversicherungsbeiträge von der Pensionsversicherung, angelehnt an die Dienstgeberbeiträge für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, via Hebesätze aufzustocken sind, stehen den Krankenkassen in den kommenden Jahren rund 1,1 Mrd. Ꞓ bzw. 1,2 Mrd. Ꞓ pro Jahr mehr zur Verfügung. Die aus den Hebesätzen resultierenden Mehreinnahmen von rund 500 Mio. Ꞓ sollen allerdings nicht direkt von der Pensionsversicherung an die Krankenversicherungsträger, sondern in einen "Gesundheitsreformfonds" fließen.

Die konkrete Ausgestaltung dieses Fonds wird im Gesundheitsreformfonds-Gesetz geregelt: Die entsprechende Regierungsvorlage wurde heute vom Sozialausschuss des Nationalrats mit den Stimmen der Koalitionsparteien gebilligt. Demnach sollen die Mittel vor allem dem Ausbau der Gesundheitsversorgung im niedergelassenen Bereich und der Prävention zugutekommen. Laut Sozialministerin Korinna Schumann ist etwa geplant, weitere Primärversorgungszentren zu finanzieren.

Kritik kommt allerdings von der Opposition. FPÖ und Grüne forderten nicht nur, den Gesetzesentwurf im ihrer Meinung nach zuständigen Gesundheitsausschuss zu beraten, sie bezweifeln auch, dass mit dem Fonds bestehende Probleme im Gesundheitsbereich gelöst werden können. Es handle sich um einen "zahnlosen Papiertiger", ist Grünen-Abgeordneter Ralph Schallmeiner überzeugt.

Dreiteiliger Gesundheitsreformfonds

Genau genommen handelt es sich beim Gesundheitsreformfonds (295 d.B.) um drei Fonds, die, vorerst auf fünf Jahre befristet, bei der Österreichischen Gesundheitskasse (ÖGK), der Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) sowie bei der Sozialversicherungsanstalt der Selbständigen (SVS) eingerichtet werden sollen. Sie sollen im kommenden Jahr mit insgesamt 497,5 Mio. Ꞓ dotiert werden, danach steigen die Zuwendungen sukzessive auf 580,6 Mio. Ꞓ im Jahr 2030. 72,96 % davon erhält der Fonds der ÖGK, 22,24 % der Fonds der SVS und 4,8 % der Fonds der BVAEB, wobei ein Teil der Mittel erst nach Erreichen bestimmter Zielvorgaben überwiesen werden soll.

Mit den Fondsmitteln sollen die Qualität und die Effizienz der niedergelassen Gesundheitsversorgung verbessert werden, wie es im Gesetz heißt. Konkret ist etwa von "einer Optimierung der Patientenströme- und -wege nach dem Prinzip 'digital vor ambulant vor stationär'", einem Ausbau telemedizinischer Leistungen, einem ausreichenden Leistungsangebot an Tagesrandzeiten und an Wochenenden, einer Stärkung der Prävention, der Förderung der psychischen Gesundheit sowie von einer Digitalisierung und Effizienzsteigerung innerhalb der Krankenversicherungsträger die Rede. Detaillierte Richtlinien und Zielvorgaben sollen allerdings erst per Verordnung des Sozialministeriums festgelegt werden.

Zur Beratung von Sozialministerin Korinna Schumann sieht der Gesetzesentwurf einen von der Regierung bestellten fünfköpfigen Beirat vor, dem zumindest zwei Expertinnen bzw. Experten "mit hervorragender fachlicher Qualifikation im Bereich des Gesundheits- und Sozialversicherungswesens" angehören sollen. Seine Aufgabe wird es sein, - unter vorhergehender Einbindung der Krankenversicherungsträger - für jedes Jahr Empfehlungen abzugeben. Etwaige vorhandene Restmittel sollen den Erläuterungen zufolge dann 2031 direkt vom Fonds an den jeweiligen Krankenversicherungsträger fließen.

Opposition stellt Sinnhaftigkeit des Fonds in Frage

Scharfe Kritik am Fonds übten die Grünen. Der Fonds verdiene seinen Namen nicht, weder könnten damit Reformen im Gesundheitsbereich erwirkt werden, noch sei es durch die Dreiteilung des Fonds möglich, die Mittel tatsächlich bedarfsgerecht einzusetzen, machte Grünen-Gesundheitssprecher Ralph Schallmeiner geltend. Vielmehr handelt es sich seiner Meinung nach um einen "zahnlosen Papiertiger". Schließlich würden die Mittel letzten Endes auch dann an die Krankenkassen fließen, wenn die gesetzten Zielvorgaben nicht erreicht würden. Damit bestehe nur "ein geringer Reformdruck". Vor allem die beiden kleineren Kassen könnten die Zeit bis 2031 einfach "aussitzen", meinte Schallmeiner. Auch komme es durch die drei Finanzsäulen zu keinem Ausgleich zwischen den Kassen, vor allem die ÖGK würde ihm zufolge mehr Mittel benötigen.

Bekräftigt wurde die Kritik Schallmeiners von seinem Fraktionskollegen Markus Koza. Es gebe schon jetzt unzählige Finanzierungsströme im Gesundheitssystem, nun würden drei weitere dazukommen, beklagte er und sprach von einem "Aufblasen von Apparaten". Koza bezweifelt außerdem, dass die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge für Pensionistinnen und Pensionisten in der beschlossenen Form notwendig gewesen wäre: Mehr Geld für das Gesundheitssystem hätte man auch auf anderem Weg bekommen können, meinte er. "Logisch" ist für Koza, dass die Mittel nur befristet zweckgebunden werden, schließlich könnten die Krankenversicherungen zum VfGH gehen, wenn ihnen gesetzlich vorgesehene Versicherungsbeiträge vorenthalten würden.

Ähnlich wie die Grünen argumentierte FPÖ-Abgeordnete Andrea Michaela Schartel. Man hätte die zusätzlichen Mittel, die aus der Anhebung der Krankenversicherungsbeiträge der Pensionistinnen und Pensionisten resultieren, auch direkt an die Krankenkassen überweisen können, betonte sie. Warum dafür ein eigener Fonds samt Beirat notwendig sei, erschließt sich ihr nicht, zumal dadurch ein zusätzlicher Kostenfaktor entstehe. Mit dem Fonds werde man die bestehenden Probleme im Gesundheitssystem nicht lösen, ist sie überzeugt.

Gesetz wird nicht an den Gesundheitsausschuss verwiesen

FPÖ-Abgeordneter Peter Wurm drängte darauf, die Regierungsvorlage zur weiteren Beratung an den seiner Meinung nach zuständigen Gesundheitsausschuss zu verweisen, erhielt für einen entsprechenden Antrag über die eigene Fraktion hinaus allerdings nur die Zustimmung der Grünen. Es handle sich um Angelegenheiten der Sozialversicherung, deshalb sei der Sozialausschuss der richtige Ausschuss, hielt ihm unter anderem Ausschussvorsitzender Josef Muchitsch (SPÖ) entgegen.

ÖVP, SPÖ und NEOS begrüßen Einrichtung des Fonds

Auch inhaltlich stellten sich ÖVP, SPÖ und NEOS hinter den Fonds. Es gehe darum, gezielt Schwerpunkte zu setzen, um die Gesundheitsversorgung zu verbessern, sagte Elisabeth Scheucher-Pichler (ÖVP). Der Fokus des Fonds liege auf modernen, gut erreichbaren Angeboten, auch was längere Öffnungszeiten am Abend und an Wochenenden betrifft. Zudem soll ihr zufolge die Telemedizin ausgebaut und die psychische Versorgung verbessert werden.

NEOS-Abgeordnete Fiona Fiedler unterstrich, ihrer Fraktion sei es wichtig gewesen, dass die den Krankenkassen zusätzlich zur Verfügung stehenden Mittel zielgerichtet verwendet würden. Mit dem Fonds sei "etwas Gutes gelungen", ist sie überzeugt. Ob es sich um einen einzigen Topf oder mehrere handle, sei "egal", wichtig sei, dass sich im Gesundheitssystem etwas ändere. Man müsse endlich Reformen angehen.

Seitens der SPÖ machte Verena Nussbaum geltend, dass die SPÖ im Jahr 2017, als sie aus der Regierung ausgeschieden sei, ein gutes Gesundheitssystem hinterlassen habe. Mit der nachfolgenden "Zerstörung der Sozialversicherungsträger" sei aber eine Entwicklung eingeleitet worden, in der Versicherte zunehmend in den Bereich privater Leistungen gelenkt würden. Nun gelte es, die entstandene "Schieflage" wieder auszugleichen.

Sozialministerin Schumann will Primärversorgungszentren weiter ausbauen

Laut Sozialministerin Korinna Schumann sollen die Mittel des Gesundheitsreformfonds unter anderem dafür genutzt werden, um die Primärversorgungseinheiten (PVE) weiter auszubauen. Die EU-Mittel dafür würden mit Ende des Jahres auslaufen, es brauche aber einen "weiteren Boost", sagte sie. Derzeit gibt es ihr zufolge 106 solcher Zentren.

Auf der "zweiten Seite" will Schumann ein besonderes Augenmerk auf die Prävention legen. Man müsse darauf schauen, dass die Menschen weniger krank würden und im Alter länger gesund blieben. Schumann will dabei auf drei Altersgruppen fokussieren: Kleinkinder und Schulkinder, Personen mittleren Alters sowie ältere Menschen. Auch der Ausbau der psychischen Versorgung ist ihr ein Anliegen. Konkrete Angaben zur Verteilung der Fondsmittel wollte Schumann aber nicht machen, dafür werde es ja den Beirat geben, erklärte sie in Richtung der Grünen. Um in der Vergangenheit gemachte Fehler bei einem ähnlichen Fonds zu vermeiden, habe man die Kritik des Rechnungshofs beachtet. (Fortsetzung Sozialausschuss) gs


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