• 03.12.2025, 16:43:02
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Hammer: Einrichtung eines Gesundheitsreformfonds – über 500 Millionen pro Jahr für zur Qualitätsverbesserung in der Gesundheitsversorgung

Wichtige sozialpolitische Maßnahmen für mehr Gerechtigkeit und Effizienz heute im Sozialausschuss

Wien (OTS) - 

Im Rahmen der heutigen Sitzung des Ausschusses für Arbeit und Soziales wurden wichtige sozialpolitische Maßnahmen beschlossen, darunter die Einrichtung eines Gesundheitsreformfonds, sozialrechtliche Verbesserungen für Holocaust-Überlebende und Nachbesserungen beim bereits beschlossenen Zuverdienstverbot für Arbeitslose. “Diese Reformen sind ein wichtiger Schritt, um unser Sozialsystem gerechter und zukunftsorientierter zu gestalten”, so der Abg. Michael Hammer.

Ab 1. Jänner 2026 wird ein Gesundheitsreformfonds eingerichtet. “Ziel ist es, die Qualität und Effizienz der Gesundheitsversorgung zu verbessern, etwa durch den Ausbau der Primärversorgung, die Förderung der Prävention und die Optimierung der Patientenströme. Es gilt das ‘Prinzip digital vor ambulant vor stationär’”. Der Fonds ist auf fünf Jahre befristet und wird jährlich mit steigenden Mitteln ausgestattet, die 2030 bei 580,6 Millionen Euro liegen sollen.

Sozialrechtliche Verbesserungen für Holocaust-Überlebende

Ein gemeinsamer Antrag aller fünf Parlamentsparteien betreffend ein Bundesgesetz mit dem das ASVG und das Opferfürsorgegesetz geändert werden, sieht zudem vor, den Stichtag für den begünstigten Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten für Holocaust-Überlebende vom 31. Dezember 1949 auf den 15. Mai 1955 zu verschieben. Damit wird berücksichtigt, dass viele Betroffene erst in den 1950er-Jahren aus Österreich auswanderten. Neue bzw. höhere Pensionsansprüche auf Basis dieser Regelung sollen ab Jänner 2026 gelten. Eine analoge Anpassung wird auch im Bereich des Pflegegelds vorgenommen, sodass künftig auch Holocaust-Überlebende, die Österreich zwischen 1945 und 1955 verlassen haben, Anspruch auf Pflegegeld haben, sofern sie die weiteren Kriterien erfüllen.

Mitversicherung von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten wird erleichtert

Mit einer Novelle zum ASVG und weiteren Sozialversicherungsgesetzen werden mehrere Detailänderungen vorgenommen. So wird die Mitversicherung von Lebensgefährtinnen und Lebensgefährten erleichtert, wenn diese sich der Kindererziehung widmen. Zudem werden Klarstellungen und Verbesserungen bei der neuen Teilpension eingeführt, etwa um sicherzustellen, dass Bezieherinnen und Bezieher einer Teilpension, die über das Regelpensionsalter hinaus arbeiten, nicht benachteiligt werden. Auch die Teilnahme an Sitzungen der Sozialversicherungsträger per Video soll künftig erleichtert werden.

Nachbesserungen beim bereits beschlossenen Zuverdienstverbot für Arbeitslose

Begleitend zum Doppelbudget 2025/26 hat der Nationalrat auch deutliche Einschränkungen bei der Zuverdienstmöglichkeit für Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe beschlossen. Ab 2026 wird es nur noch in Ausnahmefällen möglich sein, parallel zum Bezug von Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung oder Notstandshilfe geringfügig dazuzuverdienen. Solche Ausnahmen gelten etwa für ältere Langzeitarbeitslose oder Menschen mit Behindertenstatus. Personen, die im Auftrag des Arbeitsmarktservice eine längere Umschulung oder Weiterbildung absolvieren, wird nun weiterhin eine geringfügige Beschäftigung erlaubt, sofern die Schulungsmaßnahme mindestens vier Monate dauert und zumindest 25 Wochenstunden umfasst. Das sieht ein Regierungsantrag vor.

Fonds für Tourismusbeschäftigte

Ebenfalls auf der Tagesordnung steht das Tourismusbeschäftigtenfondsgesetz (TBFG): Ein weiterer Fonds soll Beschäftigte im Tourismus unterstützen, insbesondere durch die Förderung von Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen. Dotiert mit 6,5 Millionen jährlich, soll der Fonds dazu beitragen, Fachkräfte im Tourismus zu halten und weiterzuqualifizieren. Die Förderkriterien werden in einer Leistungsordnung festgelegt, wobei Überschneidungen mit AMS-Leistungen vermieden werden sollen.

“Mit diesen Beschlüssen stärken wir die soziale Sicherheit in Österreich und stellen die Menschen in den Mittelpunkt. Die Maßnahmen sollen langfristig zu einem gerechteren und effizienteren Sozialsystem beitragen”, fasst Hammer abschließend zusammen. (Schluss)

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