- 03.12.2025, 09:16:32
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AK: Barrieren für Menschen mit Behinderungen endlich beseitigen!
Rückschritt stoppen – Nationalen Aktionsplan (NAP) 2022–20230 zum Motor für gleichberechtigte Teilhabe machen und UN-Empfehlungen realisieren
„Noch immer kämpfen Menschen mit Behinderungen mit Barrieren – von Stufen und anderen Barrieren bis hin zu Informations- und Kommunikationshürden“, betont Ines Stilling, AK Wien Bereichsleiterin Soziales zum Internationalen Tag der Menschen mit Behinderungen. „Der Nationale Aktionsplan 2022–2030 muss endlich genutzt werden, um echte Fortschritte zu erzielen und die Empfehlungen des UN-Ausschusses von 2023 umzusetzen. Einsparungen dürfen keine Ausrede sein! Inklusion ist ein Menschenrecht und eine Investition in die Zukunft.“
Die UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet Österreich zu einem inklusiven Bildungssystem. Nach ersten Schritten mit inklusiven Modellregionen 2015 stagniert die Entwicklung. Nun droht ein weiterer Rückschritt aufgrund von Einsparungen und der Fortführung und sogar Neubau von Sonderschulen in einzelnen Bundesländern. „Wir brauchen kein segregiertes, sondern ein inklusives Schulsystem, in dem jedes Kind gleich mit oder ohne Behinderungen eine gute Schulbildung bekommt und gezielt in seiner Entwicklung gefördert wird“, sagt Stilling.
„Eine gute Bildung ist Voraussetzung für eine erfolgreiche Teilhabe am Berufsleben! Menschen mit Behinderungen haben das Recht auf die gleiche Möglichkeit, den Lebensunterhalt durch Erwerbsarbeit zu verdienen und in einem offenen, inklusiven und barrierefrei zugänglichen Arbeitsmarkt und Arbeitsumfeld beschäftigt zu sein“, betont die AK Sozial-Bereichsleiterin. Das garantiert ihnen Artikel 27 der UN-Konvention. „Die im Regierungsprogramm vorgesehenen Maßnahmen zur Entwicklung eines inklusiven Schulsystems und Arbeitsmarktes müssen daher dringend umgesetzt werden.“
Die tatsächliche Gleichstellung bleibt in Österreich aber weit hinter dieser politischen Zielsetzung zurück. Der Weg vom zweiten Arbeitsmarkt in den ersten Arbeitsmarkt mit entsprechendem Einkommen und sozialversicherungsrechtlicher Absicherung ist aufgrund bestehender Vorurteile noch immer schwierig.
Der laufende Nationale Aktionsplan (NAP) für Menschen mit Behinderungen 2022–2030 muss genutzt werden, weitere gewichtige Schritte in Richtung gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft zu setzen und die Umsetzung der Empfehlungen des UN-Ausschusses vom 28. September 2023 sicherzustellen. „Die Budgetkonsolidierung darf kein Grund sein, längst notwendige Maßnahmen weiter aufzuschieben. Inklusion kann man sich nicht nur in guten Zeiten leisten, sie ist ein Menschenrecht und eine Investition in die Zukunft“, so Stilling.
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