• 03.12.2025, 09:10:32
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Verbilligter Strom: Armutskonferenz fordert Regierung auf „Sozialtarif zu vervollständigen“

Niemand von OBS-Befreiung ausschließen / Keine Abschaltungen im Winter / Bearbeitungsfrist höchstens ein Monat

Wien (OTS) - 

„Die Einführung eines verbilligten Preises bei Energiekosten ist eine hilfreiche Maßnahme, es sollten aber alle Menschen mit kleinsten Einkommen einbezogen sein“, fordert die Armutskonferenz die Regierung auf, den Sozialtarif „zu vervollständigen“. „Niemand sollte willkürlich von der OBS-Befreiung ausgeschlossen werden. Wir haben knapp 500.000 energiearme Haushalte in Österreich, das unvollständige Gesetz jetzt zielt auf die Entlastung von 250.000 Haushalten ab.“ Gerade arbeitslose Personen haben in Österreich eine der höchsten Armutsgefährdungsraten.

„Weiters wäre es sinnvoll, Working Poor und Niedrigeinkommensbezieher mit zu berücksichtigen. Ihre Einkommen liegen ebenfalls unter der Armutsgrenze, sie sind aber beim verbilligten Strompreis nicht enthalten“. Damit einkommensschwache Haushalte vor Not und Absturz geschützt werden, könnte die Hilfe über die OBS-Befreiung auch die Begünstigten aus dem Erneuerbaren Ausbau-Gesetz (EAG) erfassen, schlägt die Armutskonferenz vor. Das wären Haushalte mit Niedrigeinkommen und Working Poor, jedenfalls Menschen, die jetzt nicht mehr weiter wissen - aber nicht in der Gruppe der Sozialleistungsbezieher erfasst sind. „Auf der OBS-website ist die Gruppe bei EAG-Kosten Deckelung bereits gelistet und könnte unbürokratisch von den billigeren Energiepreisen profitieren“, so das Netzwerk.

Verzicht auf Abschaltungen während der Wintermonate

Zugang zu Energie bedeutet, dass es ein absolutes Existenzminimum geben muss, das sicherzustellen ist. Katalonien ist diesbezüglich bereits mit gutem Beispiel vorangegangen: bei drohenden Abschaltungen sind Energielieferanten dazu verpflichtet, Sozialdienste zu informieren, welche die Schutzbedürftigkeit der betroffenen Haushalte überprüfen. Liegt diese vor, darf es zu keiner Abschaltung kommen. Auch in Österreich braucht es diese rechtliche Absicherung hinsichtlich der Energieversorgung. Aus unserer Perspektive ein Minimalkompromiss wäre ein Verzicht auf Abschaltungen während der Heizperiode über die Wintermonate.

Ein-Monat Bearbeitungsfrist, Ressourcen OBS, Rückwirkung

Um eine zeitnahe Bearbeitung der Anträge zu gewährleisten, bedarf es einer gesetzlich definierten maximalen Bearbeitungszeit von einem Monat sowie einer entsprechenden Ressourcenausstattung der OBS GmbH, damit die Stelle für Kunden niederschwellig erreichbar ist. Der Sozialtarif muss bei Zuerkennung rückwirkend von der Antragstellung an wirksam werden, die Verfahrensdauer darf man nicht dem Stromkunden anlasten. Das Risiko von Verzögerungen tragen hier komplett die Haushalte.

Unteren Referenzwert nur anheben, wenn Energiepreise steigen.

Der untere Referenzwert von 6 Cent pro Kilowattstunde ist aus unserer Sicht nur anzuheben, wenn auch die Energiepreise in der Jahresbetrachtung tatsächlich steigen. Den Wert zu valorisieren, selbst wenn die Energiepreise sinken, führt zu höheren Kosten bei Haushalten mit gestütztem Preis und wirkt somit der Bekämpfung von Energiearmut entgegen. Wenn es zu einer Valorisierung des Referenzwertes kommt, ist in jedem Fall auch die Pauschale der Familienmitglieder in gleichem Ausmaß zu valorisieren.
Um grundsätzlich die Leistbarkeit von Strom für schutzbedürftige Haushalte zu sichern, schlagen wir zudem vor, den oberen Referenzwert bei max. 10 Cent pro kWh zu deckeln.

Energiearmut: 5% mit Zahlungsrückständen, 14% können sich Energie nicht leisten

Rund 500.000 Haushalte gelten in Österreich als energiearm (genau 499.700, 12,1% der Bev.). Laut den neuesten EU-SILC Zahlen der Statistik Austria haben/hatten 458.000 Personen bzw. 5 % der Bevölkerung in den vergangenen 12 Monaten zumindest einmal Zahlungsrückstände bei den Energiekosten fürs Wohnen. In der “So geht’s uns heute” Befragung der Statistik Austria mit dem Schwerpunkt Energiearmut im 1. Quartal 2023 gaben hochgerechnet 14 % der Bevölkerung zwischen 18 und 74 Jahren an, sich nicht ausreichend Energie für ihren Haushalt leisten zu können.

Quellen:
Statistik Austria (2025): Indikatoren für die Messung von Energiearmut 2025, EU SILC 2023
Statistik Austria (2025): EU SILC 2024
Statistik Austria (2023): So geht’s uns heute, 1.Quartal 2023.

Rückfragen & Kontakt

Die Armutskonferenz.
www.armutskonferenz.at
01/4026944 oder 0664/5445554

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