- 01.12.2025, 14:31:02
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ÖHGB: Grundsteuererhöhung ist nicht zu rechtfertigen!
Haus- und Grundbesitzer fordern effiziente Sparpolitik von den Bürgermeistern der Städte und Gemeinden statt Steuererhöhungen zum Stopfen von leeren Gemeindekassen.
Während Österreich bereits eine der höchsten Steuer- und Abgabenquoten in der gesamten EU hat, greifen manche Bügermeister reflexartig zum einfachsten Mittel – sie wollen Eigentum und Wohnkosten belasten, statt endlich ihre eigenen Ausgaben zu hinterfragen. Statt langfristig sinnvoll zu sparen und Ausgaben zu überdenken, favorisieren einige Ortschefs Maßnahmen, die schnelle Einnahmen bringen.
Die Reaktionen der Bürgermeister, die nach den Ergebnissen der Stabilitätsaktverhandlungen nach wie vor auf eine Erhöhung der Grundsteuer pochen, zeigen einmal mehr, dass in Österreich – einem der hochgradig steuerbelasteten Länder Europas – politische Verantwortungsträger allzu oft ohne Rücksicht auf die Folgen den einfachsten Weg einschlagen und höhere Steuern verlangen. ÖHGB-Präsident RA Dr. Martin Prunbauer dazu: „Statt nachhaltiger Konsolidierung erfolgt manche kommunale Politik nach dem Motto: ,Wenn neue Mittel kommen, folgen sofort neue Ausgaben´.“
Prunbauer: „Eine Grundsteuer-Erhöhung kommt einer direkten Belastung von Eigentum und Lebensleistung gleich. Alle Immobilienbesitzer, auch viele Einfamilienhauseigentümer wären betroffen.“
Es gibt keinen Nachholbedarf bei der Grundsteuer
Die Begründung, die Grundsteuer sei „seit Jahren nicht erhöht“ worden, hält einer näheren Betrachtung keineswegs stand. Richtig ist: Die letzte Hauptfeststellung fand 1973 statt, danach erfolgten pauschale Anhebungen. Unrichtig ist jedoch die Schlussfolgerung, daraus heute einen Nachholbedarf abzuleiten. Auf dem gesamten Gebühren- und Abgabensektor hat sich seither nämlich sehr wohl Entscheidendes verändert – und zwar zulasten der Bürger und zugunsten der öffentlichen Hand. Den Gemeinden wurden zahlreiche neue, bessere und vor allem höhere Einnahmequellen erschlossen. Klassisches Beispiel sind die in jüngster Zeit in Vorarlberg, Salzburg, Tirol und der Steiermark eingeführten Leerstands- und Zweitwohnsitzabgaben.
Die Grundsteuer ist längst nicht mehr das zentrale Instrument kommunaler Finanzierung, sondern vielfach nur mehr ein Auffangbecken für das, was Gemeinden nicht ohnehin schon über andere – teils geradezu absurde – Konstruktionen wie etwa Schwimmbad-, Infrastruktur- oder sonstige Sondernutzungsabgaben einheben. „Während in anderen Staaten öffentliche Leistungen wie Wasserversorgung, Abwasser und Abfallentsorgung durch die kommunale Grundsteuer abgedeckt sind, werden diverse Leistungen in Österreich durch separate Gebühren finanziert und regelmäßig valorisiert“, ergänzt Prunbauer. und fasst zusammen: „Viele Abgaben in Österreich sind gebühren- und nicht steuerfinanziert.
Auch ohne sogenannte „Reform“ sind die Einnahmen der Gemeinden aus der Grundsteuer in den letzten Jahrzehnten deutlich gestiegen. Laut Berechnungen der Agenda Austria ist das Grundsteueraufkommen seit 2005 um 60 Prozent gestiegen, also deutlich stärker als die Inflation. Von einer realen „Aushöhlung“ der Grundsteuer kann somit keine Rede sein.
Kein Einnahmen- sondern ein Ausgabenproblem
Die unsachlich von den Bürgermeistern bekräftigte Forderung nach mehr Geld ist auch deshalb ungerechtfertigt, weil Bund und Länder den Gemeinden zuletzt ohnehin massiv zusätzliche Mittel zur Verfügung gestellt haben. Im Jahr 2024–2028 fließen über den Finanzausgleich zusätzliche Milliardenbeträge an Länder und Gemeinden – teilweise zur Ausgabendämpfung, teilweise als direkte Mittel. Zusätzlich wurde das kommunale Investitionsprogramm neu aufgesetzt: Bürokratie abgebaut, Co-Finanzierungen abgeschafft, fixe Fördersätze eingeführt. Allein dadurch stehen den Gemeinden laut Finanzministerium rund 900 Millionen Euro unter erleichterten Bedingungen zur Verfügung. Dazu kommen die positiven Effekte der Konsolidierungsmaßnahmen des Bundes, die den Ländern rund 1,2 Milliarden und den Städten und Gemeinden weitere 1,1 Milliarden Euro an Mehreinnahmen bringen.
Wer angesichts dieser Zahlen behauptet, die Gemeinden hätten bei der Grundsteuer „keine andere Wahl“ als bei den eigenen Gemeindebürgern zuzuschlagen, verschweigt: Österreich hat kein Einnahmenproblem – Österreich hat ein Ausgabenproblem. „Innerhalb der EU steht Österreich mit seiner Abgabenquote an vierthöchster Stelle“, erinnert Prunbauer
Erhöhung der Grundsteuer hat keine Akzeptanz in der Bevölkerung ...
Besonders deutlich wird die fehlende Akzeptanz dieser Maßnahme in der Bevölkerung: In einer aktuellen Umfrage des regionalen Nachrichtenportals MeinBezirk sprechen sich 94,94 Prozent der Bürger klar gegen eine Erhöhung der Grundsteuer aus. Dieses Stimmungsbild zeigt unmissverständlich, dass die geplante Erhöhung dem Gerechtigkeitsempfinden breiter Bevölkerungsschichten widerspricht.
... verursacht beträchtliche Erhöhung der Wohnkosten
Immer wieder werden Vermieter pauschal für die angeblich „explodierenden“ Wohnkosten verantwortlich gemacht – dabei zeigen die Daten der Statistik Austria, dass die Hauptmietzinse in den letzten Jahren deutlich unter der Inflationsrate geblieben sind. Schuld an den stark gestiegenen Wohnkosten sind vielmehr die Energiekosten sowie die Betriebskosten, darunter Abfall-, Kanal- und Wassergebühren. In Wien etwa wurden diese Kosten in der Vergangenheit ungeniert erhöht und laufend valorisiert, während den Vermietern die Anpassung der Hauptmietzinse bereits mehrmals verwehrt wurde. Mit dem im Parlament befindlichen 5. Mietrechtlichen Inflationslinderungsgesetz (5. MILG) droht diese Einschränkung noch weiter verschärft zu werden. Wird nun zusätzlich die Grundsteuer erhöht, bedeutet das einen weiteren massiven Eingriff in die Wohnkosten – und trifft alle.
... belastet auch den Bundeshaushalt
Würde die Grundsteuer reformiert, also erhöht, kommen die Einnahmen zu 100 Prozent den Gemeinden zugute. Dem maroden Bundeshaushalt bringt dies jedoch nichts. „Im Gegenteil: Der Bund hätte auf der anderen Seite weniger Einnahmen, weil z.B. Hotels in guter Lage künftig deutlich höhere Grundsteuern zahlen müssten, damit weniger Gewinn lukrierten und somit dem Bund weniger Einkommens- bzw. Körperschaftssteuer zahlen könnten“, so Prunbauer. Ein Streit zwischen den Gebietskörperschaften ist programmiert.
... gefährdet den Erhalt von Eigentum und ist Gift für den Wirtschaftsstandort
Mit einer Erhöhung der Grundsteuer wird nun auch der Erhalt des Eigentums gefährdet. Wer sich unter großen Opfern, Verzicht und lebenslanger Verschuldung ein Haus oder eine Wohnung geschaffen hat, wird jetzt dafür bestraft. Investitionen – auch in Klimaschutz und Sanierung – bleiben aus, weil die finanziellen Spielräume fehlen. Eine Grundsteuererhöhung schafft eine noch höhere Investitionsschranke. Dabei liegt der Wohnungsneubau ohnehin schon darnieder.
Dieser Zugriff auf Eigentum ist ein direkter Anschlag auf Verantwortung, auf die Vorsorge und hart erarbeiteten Wohlstand. Die Erhöhung einer Substanzsteuer wie der Grundsteuer wäre Wortbruch. Die ÖVP ist jetzt dagegen. Die Folge wäre ein schwerer Vertrauensverlust in den Gesetzgeber und das unmittelbar nach dem 3. und 4. MILG sowie dem im Parlament befindlichen mittlerweile 5. MILG.
Prunbauer abschließend: „Wer heute die Grundsteuer anhebt, begeht nichts anderes als einen Anschlag auf das Eigentum – und damit auf Österreich selbst.“
Mehr über den ÖHGB
Der Österreichische Haus- und Grundbesitzerbund (ÖHGB, www.oehgb.at) ist die größte freiwillige Interessenvertretung österreichischer Haus-, Grund- und Wohnungseigentümer. Die Hauptaufgabe des ÖHGB besteht im Schutz und in der Förderung des Privateigentums sowie der Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der privaten ImmobilienbesitzerInnen. Die ca. 30.000 Mitglieder teilen sich auf die neun Landesverbände auf, die ihren Mitgliedern mit fundierten Rechts-, Steuer-, Versicherungs-, Bau- bzw. Finanzierungsberatungen und weiteren, umfangreichen Informations- und Serviceleistungen, zur Seite stehen. Darüber hinaus betreiben der ÖHGB und dessen Landesverbände im Interesse der Mitglieder aktive Standespolitik in der Interessenvertretung auf allen Ebenen.
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